TV-L-Verhandlungen: Warnstreiks eskalieren vor entscheidender Runde
04.02.2026 - 10:00:12Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) steuern auf einen heißen Showdown zu. Vor der dritten und entscheidenden Verhandlungsrunde Mitte Februar in Potsdam haben die Gewerkschaften den Druck mit bundesweiten Warnstreiks massiv erhöht. Der zentrale Streitpunkt ist längst nicht mehr nur die geforderte Gehaltserhöhung von sieben Prozent.
Der Konflikt zwischen den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist eskaliert. Tausende Beschäftigte folgten dem Aufruf zum eintägigen Warnstreik in Hannover. Bereits am Vortag hatte eine Großdemonstration in Erfurt stattgefunden. Die Gewerkschaften lehnen das Arbeitgeberangebot – rund fünf Prozent mehr Gehalt verteilt auf 29 Monate – als völlig unzureichend ab.
Es geht um mehr als Geld: Die Inflation der letzten Jahre sei damit nicht ausgeglichen, so die Kritik. Vor allem aber bleiben strukturelle Defizite im Entgeltsystem unangetastet. Die Kernforderung der Beschäftigten aus Verwaltung, Unikliniken und technischen Diensten lautet: mehr Mitsprache bei der Bewertung ihrer eigenen Arbeit.
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Der Kampf um die Stellenbewertung
Im Zentrum des Streits steht ein rechtliches Spannungsfeld: der Unterschied zwischen Stellenbewertung und Eingruppierung. Die Gewerkschaften fordern stärkere Mitbestimmungsrechte des Personalrats bereits bei der Bewertung einer Stelle – und nicht erst bei der späteren Zuordnung in eine Gehaltsgruppe.
Aktuell wird die Stellenbewertung oft als alleiniges Organisationsrecht des Arbeitgebers betrachtet. Der Personalrat hat erst bei der eigentlichen Eingruppierung ein starkes Mitbestimmungsrecht. Die Gewerkschaften argumentieren: Wenn die Bewertung schon im Vorfeld zu niedrig angesetzt wird, ist die folgende Einstufung in eine niedrigere Gehaltsgruppe vorprogrammiert. Sie fordern transparentere Kriterien und mehr Objektivität.
Rückenwind aus der Rechtsprechung
Die Forderungen der Gewerkschaften erhalten Rückenwind von den Gerichten. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2025 hat die Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat gestärkt. Diese Linie bestärkt nun auch Personalräte im öffentlichen Dienst, mehr Transparenz und Mitwirkung bei Personalentscheidungen einzufordern.
In den laufenden Verhandlungen fordern ver.di und dbb daher eine Überarbeitung der Entgeltordnung. Ziel ist es, unklare Stellenbeschreibungen zu reduzieren und die Kriterien für höhere Gehaltsgruppen objektiver zu gestalten. Besonders betroffen sind Beschäftigte im sozialen und pädagogischen Dienst sowie in technischen Berufen, wo oft „unscharfe“ Aufgabengebiete zu Bewertungsstreitigkeiten führen.
Zusätzlich fordern die Gewerkschaften eine Aufwertung der unteren Entgeltgruppen. Die Gehaltsforderungen – mindestens 300 Euro mehr monatlich plus sieben Prozent – sollen auch das Grundgehalt für Einsteiger- und mittlere Positionen anheben, unabhängig von Einzelbewertungen.
Countdown bis Potsdam
Die dritte Verhandlungsrunde vom 11. bis 13. Februar in Potsdam wird entscheidend sein. Beobachter warnen: Zeigen die Arbeitgeber der TdL keine substanziellen Zugeständnisse – sowohl bei der Gehaltssumme als auch bei den strukturellen Fragen – drohen erzwingende Streiks.
Für die rund 3,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geht es um viel. Ein Tarifvertrag, der die Kriterien der Stellenbewertung klärt, würde den Personalräten wirksame Werkzeuge an die Hand geben, um für gerechte Bezahlung zu kämpfen. Bis dahin bleiben die Straßen deutscher Städte das Sprachrohr für diesen komplexen Arbeitskampf. Die nächsten Tage werden zeigen, ob die Arbeitgeber bereit sind, eine Brücke zu bauen – nicht nur in Prozentpunkten, sondern im Respekt vor der bewährten Mitbestimmung.
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