TV-L-Verhandlungen, Tarifstreit

TV-L-Verhandlungen: Tarifstreit trifft auf neue Transparenzpflichten

12.02.2026 - 00:53:12

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder erreichen eine entscheidende Phase, während eine neue EU-Richtlinie Unternehmen zu mehr Gehaltstransparenz verpflichtet. Betriebsräte gewinnen dadurch an Verhandlungsmacht.

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder erreichen in Potsdam eine kritische Phase. Gleichzeitig stellt eine neue EU-Richtlinie die betriebliche Lohngestaltung in ganz Deutschland auf den Prüfstand.

Dritte Runde in Potsdam: 7 Prozent oder lange Laufzeit?

In Potsdam ringen Gewerkschaften und Arbeitgeber der Länder bis zum 13. Februar um einen neuen Tarifvertrag. Der Ausgang betrifft direkt 1,2 Millionen Beschäftigte und ist richtungsweisend für die gesamte Branche. Ver.di und der Beamtenbund fordern 7 Prozent mehr Lohn oder mindestens 300 Euro monatlich – bei zwölf Monaten Laufzeit. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hält dagegen und brachte bisher kein konkretes Angebot auf den Tisch. Ihr Vorschlag einer 29-monatigen Vertragsdauer stößt bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik. Begleitet wird das Tauziehen von bundesweiten Warnstreiks. Beide Seiten zeigen sich verhalten optimistisch, schließen aber eine vierte Verhandlungsrunde nicht aus.

Betriebsrat als Schlüssel zur Lohngerechtigkeit

Während Tarifverträge den Rahmen setzen, wird die konkrete Vergütung im Betrieb ausgehandelt. Hier hat der Betriebsrat ein starkes Werkzeug in der Hand: Sein Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung. Dies umfasst die Einführung von Entlohnungsmethoden, Eingruppierungskriterien und die Verteilung von Gehaltsbestandteilen. Vor den regulären Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 gewinnt diese Rolle zusätzlich an Bedeutung. In nicht tarifgebundenen Unternehmen ist sie oft der einzige Hebel für transparente und faire Bezahlung.

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EU-Richtlinie bringt Unternehmen in die Pflicht

Ein weiterer Game-Changer steht bevor: die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Bis zum 7. Juni 2026 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Sie zielt darauf ab, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. Konkret bedeutet das: Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitenden müssen künftig regelmäßig über ihre Gehaltsunterschiede berichten. Liegt die unerklärte Lücke über fünf Prozent, sind gemeinsame Bewertungen mit der Arbeitnehmervertretung und Gegenmaßnahmen Pflicht. Diese neuen Regeln stärken die Betriebsräte enorm – sie erhalten umfangreiche Auskunftsrechte und eine solide Datengrundlage für ihre Verhandlungen.

Warum jetzt der Druck wächst

Drei Faktoren treffen aktuell zusammen und erhöhen den Druck auf die Vergütungssysteme: der akute Tarifkonflikt, die anstehenden Betriebsratswahlen und die neue EU-Regulierung. Die hohe Inflation der vergangenen Jahre und der anhaltende Fachkräftemangel schüren die Erwartungen der Beschäftigten. Die Bereitschaft, für höhere Löhne zu kämpfen, ist spürbar gewachsen. Gleichzeitig müssen Unternehmen ihre oft undurchsichtigen Gehaltsstrukturen jetzt systematisch offenlegen und anpassen. Experten raten: Nicht auf das finale Gesetz warten, sondern jetzt mit der Analyse beginnen und die Betriebsräte früh einbinden.

Weichenstellung für die Zukunft der Arbeit

Die kommenden Wochen sind entscheidend. Ein TVL-Abschluss in Potsdam könnte das Lohngefüge im öffentlichen Sektor für Jahre prägen. Unabhängig davon läuft für die Privatwirtschaft die Uhr: Die Vorbereitung auf die Transparenzpflichten ist aufwändig. Und die Betriebsratswahlen werden zeigen, wie stark die Belegschaften aufgestellt sind, um die neuen gesetzlichen Werkzeuge auch zu nutzen. Die Kombination aus kollektivem Tarifkampf, betrieblicher Mitbestimmung und schärferer Regulierung könnte die deutsche Lohnlandschaft nachhaltig verändern – hin zu mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit.

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