ThyssenKrupp, Mitbestimmung

ThyssenKrupp: Mitbestimmung als Schlüssel im Stahl-Umbau

14.02.2026 - 15:30:11 | boerse-global.de

Der milliardenschwere Umbau bei ThyssenKrupp zeigt, wie der Paragraf 111 des Betriebsverfassungsgesetzes tiefgreifende Restrukturierungen prägt und einen sozialverträglichen Kompromiss ermöglicht.

Essen – Der milliardenschwere Umbau der deutschen Stahlindustrie zeigt, wie stark das Mitbestimmungsrecht Restrukturierungen prägt. Der Fall ThyssenKrupp wird zum Lehrbeispiel für den Paragrafen 111 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Am Donnerstag bestätigte ThyssenKrupp-Vorstand Axel Hamann die finanzielle Dimension der Umstrukturierung bei „Steel Europe“. Die Kosten bewegen sich im niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionenbereich. Diese Zahlen untermauern das Ausmaß der sogenannten Betriebsänderung, die der Konzern umsetzt.

Finanzielle Dimension wird konkret

Der Plan sieht vor, die Jahreskapazität auf 8,7 bis 9 Millionen Tonnen zu senken und bis 2030 etwa 11.000 Stellen abzubauen. Dies geschieht durch Ausgliederungen und natürliche Fluktuation. Genau solche tiefgreifenden Veränderungen lösen die Mitbestimmungsrechte nach § 111 BetrVG aus. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat „rechtzeitig und umfassend“ informieren.

Doch was bedeutet „rechtzeitig“ in der Praxis? Es geht darum, den Betriebsrat in die Entscheidungsfindung einzubinden, bevor Fakten geschaffen werden. Die langen Verhandlungen bei ThyssenKrupp spiegeln diesen Anspruch wider.

Zwei Instrumente, ein Ziel: Sozialer Ausgleich

Im Kern der Verhandlungen stehen zwei rechtliche Instrumente: Der Interessenausgleich und der Sozialplan. Der Interessenausgleich regelt, wie der Wandel vollzogen wird – also der Zeitplan für Kapazitätsabbau und den Ausstieg aus dem Joint Venture Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM).

Der Sozialplan nach § 112 BetrVG soll die wirtschaftlichen Nachteile für die Beschäftigten abfedern. Die ThyssenKrupp-Vereinbarung, die bis September 2030 läuft, schließt betriebsbedingte Kündigungen aus. Stattdessen setzt der Konzern auf freiwillige Maßnahmen, Altersteilzeit und Versetzungen. Dieser sozialverträgliche Ansatz ist ein direktes Ergebnis der Mitbestimmung.

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Deutscher Industriestandard unter Druck

ThyssenKrupp steht mit diesem Prozess nicht allein da. Die deutsche Industrie erlebt derzeit eine Welle von § 111-Verfahren, getrieben von hohen Energiekosten und veränderten Weltmärkten.

  • BASF: Auch der Chemieriese passt seine Strukturen an. Ein neuer Standortvertrag für Ludwigshafen bis Ende 2028 verbietet ebenfalls betriebsbedingte Kündigungen.
  • Continental: Der Autozulieferer justiert seine Personalstruktur. Die vorläufigen Zahlen für 2025 zeigen Druck auf die ContiTech-Sparte, was Betriebsräte in Alarmbereitschaft versetzt.

Unternehmensberater beobachten einen deutlichen Anstieg von Interessenausgleichs-Verhandlungen zu Beginn des Jahres 2026. Immer mehr Firmen nutzen langfristige Standortsicherungsverträge, um die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung für notwendige Veränderungen zu erhalten.

Vorbild für künftige Transformationen

Für ThyssenKrupp beginnt nun die Umsetzungsphase. Die Aufmerksamkeit des Betriebsrats richtet sich auf die Einhaltung des vereinbarten Sozialplans. Die Millionenkosten sind der Preis für diesen sozialen Kompromiss.

Für Betriebsräte in ganz Deutschland wirkt der Fall als Präzedenzfall. Er zeigt: § 111 BetrVG kann Restrukturierungen nicht immer verhindern, bietet aber einen starken Rahmen, um „weiche“ Landungen auszuhandeln. Der Ausschluss von Zwangskündigungen und langfristige Investitionszusagen sind dabei zentrale Erfolge. Der weitere Verlauf bei ThyssenKrupp bis 2030 wird zum Gradmesser für das Zusammenspiel von Wirtschaft und Mitbestimmung in der Sozialen Marktwirtschaft.

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