Telefonische Krankschreibung steht vor dem Aus
16.03.2026 - 00:00:25 | boerse-global.deDie telefonische Krankschreibung gerät massiv unter Druck. Arbeitgeber und Teile der Politik fordern ihre Abschaffung, um den hohen Krankenstand zu bekämpfen. Doch Ärzte und Experten verteidigen das Pandemie-Erbe vehement.
Politischer Streit um ein Kriseninstrument
Seit Dezember 2023 ist die Regelung dauerhaft verankert. Doch jetzt wird sie zum Zankapfel. Hintergrund sind historisch hohe Krankenstände in deutschen Unternehmen. Wirtschaftsvertreter sehen einen direkten Zusammenhang zwischen der einfachen AU per Telefon und den Ausfallzeiten.
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Udo Dinglreiter, Chef des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, forderte kürzlich das Ende der Maßnahme. Die CDU fasste auf ihrem Bundesparteitag im Februar 2026 sogar einen formellen Beschluss zur Abschaffung. Die Fronten sind verhärtet.
Auf der anderen Seite stehen Ärzteverbände und Gesundheitsexperten. Sie verweisen auf weniger Bürokratie und den wichtigen Infektionsschutz in Wartezimmern. Eine Studie des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung vom Oktober 2025 unterstützt sie: Die telefonische AU sei nicht die treibende Kraft hinter den hohen Krankenständen.
So funktioniert die Krankmeldung 2026
Trotz des Streits gelten klare Regeln. Die telefonische AU ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Eine Verlängerung per Telefon ist nicht möglich – dann muss der Patient in die Praxis.
Der Service steht nicht jedem offen. Der Patient muss der Praxis bereits bekannt sein. Neupatienten müssen für die erste Krankschreibung persönlich erscheinen. Zugelassen sind nur leichte Krankheitsbilder wie Erkältungen oder Magen-Darm-Verstimmungen. Bei schweren Symptomen bestellt der Arzt den Patienten ein.
Für Arbeitgeber hat sich der Prozess durch die elektronische AU (eAU) vereinfacht. Die Praxis übermittelt die Daten digital an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Nur Privatversicherte erhalten noch Papierbescheinigungen.
Infektionsschutz: Eigenverantwortung statt Zwang
Der Umgang mit Corona am Arbeitsplatz hat sich normalisiert. Spezifische Verordnungen wie die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurden bereits 2023 aufgehoben. Heute setzt der Gesetzgeber auf Eigenverantwortung.
Eine behördliche Isolationspflicht gibt es nicht mehr. Positiv getestete Beschäftigte ohne Symptome dürfen theoretisch arbeiten. Bei Symptomen wird geraten, zu Hause zu bleiben. Das Tragen einer Maske wird Infizierten empfohlen.
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Doch Arbeitgeber haben weiter Pflichten. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, Infektionsrisiken in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Das Bundesministerium für Arbeit rät zu grundlegenden Maßnahmen wie Desinfektionsmitteln oder freiwilligem Maskentragen in sensiblen Bereichen.
Neue Fördermittel für den Arbeitsschutz
Die Bundesregierung schwenkt strategisch. Ab März 2026 starten neue Projektförderungen im Programm „Arbeit: Sicher + Gesund“. Der Fokus liegt nicht mehr auf akutem Infektionsschutz, sondern auf breiteren Themen.
Gefördert werden nun Projekte zu den Auswirkungen des Klimawandels auf den Arbeitsschutz, zur psychischen Gesundheit und zur menschengerechten Gestaltung von Basisarbeit. Der Arbeitsschutz soll ganzheitlicher werden.
Ein anderes Kriseninstrument bleibt: Das Kurzarbeitergeld. Seit dem 1. Januar 2026 können Unternehmen die Unterstützung für bis zu 24 Monate beantragen. Das Sicherheitsnetz für wirtschaftlich angespannte Zeiten bleibt also bestehen.
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