Strompreispauschale, Ladekosten-Modell

Strompreispauschale: Neues Ladekosten-Modell startet 2026

24.12.2025 - 21:13:12

Ab Januar 2026 müssen Dienstwagenfahrer ihren Stromverbrauch nachweisen, um eine steuerfreie Erstattung zu erhalten. Die alte Pauschale wird durch eine verbrauchsabhängige Strompreispauschale ersetzt.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Dienstwagenfahrer ein neues, strengeres System zur Abrechnung von Ladekosten. Die bisherige pauschale Monatserstattung wird durch eine nachweisbasierte Strompreispauschale ersetzt.

Ende der vereinfachten Pauschalen

Bis zum 31. Dezember 2025 konnten Arbeitgeber die Kosten für das Laden von Elektro-Dienstwagen zuhause noch pauschal und steuerfrei erstatten. Diese einfache Regelung fällt nun weg. Die bisherigen Pauschalen von 70 Euro für reine E-Autos oder 35 Euro für Plug-in-Hybride sind ab der ersten Lohnabrechnung 2026 Geschichte.

Wie die Sparkasse in einem aktuellen Blogbeitrag warnt, droht Beschäftigten ab Januar der vollständige Verlust der steuerfreien Erstattung, wenn sie nicht aktiv werden. Grundlage der Änderung ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom November.

So funktioniert die neue Strompreispauschale

An die Stelle der Fixbeträge tritt ein Zwei-Säulen-Modell: Der tatsächliche Verbrauch muss nachgewiesen werden, während die Kostenberechnung über eine Pauschale vereinfacht wird.

Für das Jahr 2026 legt das BMF die Strompreispauschale auf rund 34 Cent pro Kilowattstunde fest. Dieser Wert basiert auf dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis des Statistischen Bundesamtes. Wer im Januar also 300 kWh zuhause lädt, erhält eine steuerfreie Erstattung von 102 Euro.

Unternehmen können zwar weiterhin die individuellen Stromkosten erstatten. Steuerexperten erwarten jedoch, dass die meisten Firmen die neue Pauschale nutzen werden. Der Aufwand, private Stromverträge jedes Mitarbeiters einzeln zu prüfen, wäre zu hoch.

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Nachweispflicht wird zur Hürde

Die größte Veränderung ist die verbindliche Nachweispflicht für die geladene Strommenge. Künftig gibt es keine Erstattung ohne den Beleg verbrauchter Kilowattstunden.

Akzeptiert werden drei Methoden:
1. Ein stationärer Zähler in der Wallbox (MID-konform oder geeicht)
2. Ein mobiles Messgerät im Ladekabel
3. In Einzelfällen Daten aus dem Fahrzeugsystem, die heimliches Laden eindeutig von öffentlichen Ladungen trennen

Steuerberater der Kanzleien Haufe und BBH warnen: Zahlen Arbeitgeber im Januar 2026 weiterhin Pauschalen ohne Verbrauchsnachweis, werden diese Beträge als steuerpflichtiger Lohn behandelt. Das bedeutet eine erhebliche finanzielle Belastung für beide Seiten.

Wer gewinnt, wer verliert?

Die Branche reagiert bereits auf die Umstellung. Experten von Einfach E-Auto und Charge Repay sehen klare Gewinner und Verlierer.

Benachteiligt sind vor allem Wenigfahrer, die ihr Auto selten zuhause laden. Sie erhielten bisher die volle Pauschale, künftig aber nur noch den geringen tatsächlichen Verbrauch.

Profitieren dagegen Vielfahrer mit hohem Ladebedarf. Ein Außendienstmitarbeiter, der monatlich 500 kWh zuhause lädt, erhält künftig rund 170 Euro – deutlich mehr als die alte Obergrenze von 70 Euro.

Die größte Herausforderung ist jedoch der administrative Aufwand. „Die Vereinfachung ist weg“, konstatieren Steuerspezialisten. Unternehmen müssen nun technische Infrastruktur schaffen, um Ladedaten aus heimischen Wallboxes in ihre Buchhaltungssysteme zu integrieren.

Was im neuen Jahr zu erwarten ist

Mit dem Start der Regelung am 1. Januar rechnen Branchenkenner mit drei Entwicklungen:

  1. Probleme bei der ersten Abrechnung: Bereits Ende Januar wird sich zeigen, wie viele Mitarbeiter ihre Verbrauchsnachweise nicht rechtzeitig eingereicht haben.

  2. Nachfrageboom bei Messtechnik: MID-konforme mobile Ladegeräte und intelligente Wallboxes dürften stark nachgefragt werden, sobald Fahrer erkennen, dass das alte Vertrauenssystem ausgedient hat.

  3. Dynamische Anpassungen: Das BMF hat angekündigt, die Strompreispauschale jährlich an die Entwicklung der Energiepreise anzupassen. Bei starken Schwankungen 2026 könnte der Satz für 2027 entsprechend neu festgelegt werden.

Die Botschaft für diesen Heiligabend ist praktisch: Dienstwagenfahrer sollten noch heute prüfen, ob ihre Wallbox über einen geeichten Zähler verfügt. Ab dem 1. Januar zählt jeder nachgewiesene Kilowattstunde.

PS: Übrigens: Viele Dienstwagenfahrer übersehen, dass sich das Laden zuhause und die neue Strompreispauschale deutlich auf die Versteuerung auswirken können. Mit einem einfachen Excel-Rechner erfahren Sie schnell, ob die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch für Sie günstiger ist — auch bei hohen Ladevolumen. Der Rechner berücksichtigt Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie staatliche Förderungen und ist ideal für Außendienstmitarbeiter. Kostenloser Download, sofort nutzbar. Jetzt kostenlosen Firmenwagen-Rechner herunterladen

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen auf Grundlage der BMF-Regelungen vom 24. Dezember 2025 und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

@ boerse-global.de