Steuerstreit 2026: Unternehmen setzen auf internationale Schlichtung
06.01.2026 - 20:14:12Deutsche Finanzämter starten die Prüfungssaison mit verschärften Regeln und kurzen Fristen. Für internationale Konzerne wird das Verständigungsverfahren zum zentralen Werkzeug im Kampf gegen Doppelbesteuerung.
BFH-Liste zeigt anhaltende Rechtsunsicherheit
Die Veröffentlichung der neuen Liste anhängiger Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) am 5. Januar 2026 unterstreicht die Risiken grenzüberschreitender Geschäfte. Die Einträge betreffen komplexe Fälle zur Qualifikation ausländischer Einkünfte und zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung. Die Justiz bleibt damit hart bei der Schließung von Steuerschlupflöchern.
Angesichts der überlasteten Gerichte raten Experten Steuerverantwortlichen immer deutlicher, auf internationale Schlichtungsmechanismen zu setzen. Selbst scheinbar geklärte Grundsätze zu „weißen Einkünften“ oder der Besteuerung von Grenzgängern stehen erneut auf dem Prüfstand. Die Botschaft ist klar: Unternehmen benötigen bereits während der laufenden Prüfung eine klare Streitbeilegungsstrategie.
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Neue MAP-Leitlinien geben den Ton vor
Für Prüfungen, die im Januar 2026 beginnen, gilt die aktualisierte BMF-Leitlinie zu Verständigungs- und Schiedsverfahren vom 24. September 2025. Diese Neuerungen prägen die Verteidigungsstrategien im ersten Quartal entscheidend.
Ein zentraler Punkt: Sachverhaltsvereinbarungen aus der nationalen Betriebsprüfung sind im MAP-Verfahren nicht bindend, wenn sich die steuerliche Würdigung während der internationalen Verhandlungen ändert. Diese Flexibilität erlaubt es Unternehmen, neue Informationen oder Argumente einzubringen – und möglicherweise ungünstige Prüfungsfeststellungen zu kippen.
Zudem klärt die aktualisierte Liste der Schiedsklauseln die Vorrangregeln innerhalb der EU. Für Streitfälle mit Griechenland, Malta, Spanien oder Ungarn haben die Mechanismen der EU-Streitbeilegungsrichtlinie nun klar Vorrang vor bilateralen Vertragsverfahren. Diese Prioritätensetzung ist für korrekte Antragstellungen 2026 essenziell.
Digitale Compliance unter Zeitdruck
Der operative Druck auf Steuerabteilungen wächst. Seit diesem Jahr müssen Unternehmen ihre Transfer Pricing-Dokumentation, inklusive der „Transaction Matrix“, innerhalb von 30 Tagen nach Prüfungsanordnung vorlegen – auch ohne explizite Aufforderung.
Berichte aus der Praxis zeigen, dass Prüfer diese Frist bei den aktuell startenden Prüfungen rigoros durchsetzen. Verstöße können sofortige Zuschläge und eine Beweislastumkehr zur Folge haben. Die neue MAP-Leitlinie betont zudem, dass die Qualität der Erst-Dokumentation den Erfolg eines späteren MAP-Antrags direkt beeinflusst. Die „Transaction Matrix“ wird so zur Blaupause für Prüfung und Schlichtungsersuchen zugleich.
Warum MAP an Attraktivität gewinnt
Der strategische Fokus auf Verständigungsverfahren wird durch aktuelle Daten gestützt. OECD-Statistiken vom Ende 2025 zeigen, dass Deutschland seine Bearbeitungszeiten verbessert hat. Transfer-Pricing-Fälle werden nun in durchschnittlich 23,3 Monaten erledigt – knapp unter dem 24-Monats-Ziel.
Damit erscheint der MAP-Weg attraktiver als langwierige nationale Finanzgerichtsprozesse. Treiber der steigenden Fallzahlen ist die aggressive Haltung der deutschen Finanzverwaltung, besonders bei Finanzierungsbeziehungen und Funktionsverlagerungen. Die Angleichung an OECD-Richtlinien schuf zwar eine gemeinsame Fachsprache, konnte die Häufigkeit von Gewinnberichtigungen aber nicht reduzieren.
Proaktiver Vertragsschutz statt reaktiver Klage
Für das erste Quartal 2026 prognostizieren Experten einen Anstieg der MAP-Anträge, sobald die ersten Prüfungen nach dem Wachstumschancengesetz abgeschlossen werden. Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens, etwa durch neue Meldedatenprotokolle zur Lohnsteuer, soll den Informationsfluss zum Bundeszentralamt für Steuern weiter beschleunigen.
Die Empfehlung an Unternehmen ist eindeutig: Prüfen Sie offene Prüfungsverfahren umgehend. Droht eine Transfer-Pricing-Berichtigung, kann die frühzeitige Einleitung eines MAP-Verfahrens – möglicherweise noch vor dem Prüfungsbescheid – unter den neuen Regeln taktische Vorteile bieten. Der Fokus liegt 2026 auf proaktivem „Treaty Protection“, nicht auf reaktiver Klage.
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