Steuerreform, Gewerkschaftsbeiträge

Steuerreform 2026: Gewerkschaftsbeiträge bringen mehr Geld zurück

08.02.2026 - 17:14:12

Eine neue Regelung ermöglicht die steuerliche Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen zusätzlich zum Pauschbetrag. Dies soll die Tarifbindung stärken und bringt Mitgliedern eine direkte Erstattung.

Ab diesem Jahr können Millionen Arbeitnehmer ihre Gewerkschaftsbeiträge erstmals direkt von der Steuer absetzen. Die Neuregelung beendet eine lange als ungerecht empfundene Praxis und stärkt die Tarifbindung.

Bisher verpuffte der steuerliche Vorteil für die meisten Mitglieder: Die Beiträge gingen im Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro unter. Nur wer höhere Werbungskosten hatte – etwa durch lange Pendelstrecken –, profitierte. Diese Ungleichbehandlung ist nun Geschichte.

So funktioniert die neue Regelung

Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 werden Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden zusätzlich zum Pauschbetrag anerkannt. Sie wirken sich also in jedem Fall steuermindernd aus, unabhängig von anderen Ausgaben.

Konkret bedeutet das: Ein Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 300 Euro und einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent erhält etwa 90 Euro vom Finanzamt zurück. Experten rechnen mit einer Erstattung von 25 bis 35 Prozent des Beitrags. Die erste Steuererklärung unter der neuen Regelung wird 2027 für das Jahr 2026 fällig.

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Ein politischer Erfolg mit klarem Ziel

Die Reform geht auf eine langjährige Forderung von SPD und Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zurück. Sie wurde im vergangenen Jahr im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen.

Die Bundesregierung erhofft sich davon eine Stärkung der Sozialpartnerschaft. Die geschätzte jährliche Steuerersparnis für alle Mitglieder zusammen beläuft sich auf rund 160 Millionen Euro. „Wir honorieren damit das solidarische Engagement für gute Löhne und Arbeitsbedingungen“, so ein Regierungssprecher.

Warum Werbungskosten und nicht Sonderausgaben?

In der politischen Debatte wurde auch eine Einstufung als Sonderausgabe diskutiert. Die nun gewählte Lösung im Einkommensteuergesetz (§ 9a) gilt als zielgenauer: Die Beiträge bleiben als beruflich veranlasste Aufwendungen (Werbungskosten) anerkannt, werden aber nicht mehr mit dem Pauschbetrag verrechnet.

Kritiker der alten Regelung hatten moniert, dass auch Nicht-Mitglieder indirekt von den Beiträgen der Gewerkschaftsmitglieder profitierten. Diese Systemlücke ist nun geschlossen.

Wirtschaft übt Kritik, Mitglieder müssen handeln

Nicht alle begrüßen die Neuregelung. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte Ende 2025 die gezielte steuerliche Begünstigung einer Interessengruppe – besonders vor dem Hintergrund angespannter Staatsfinanzen.

Für Gewerkschaftsmitglieder ist jetzt wichtig, die Beitragsbescheinigungen für 2026 sicher aufzubewahren. Die Gewerkschaften stellen diese in der Regel zu Jahresbeginn aus. Mit diesem Nachweis kann der Beitrag in der Steuererklärung 2026 geltend gemacht werden.

Die Reform könnte die Attraktivität einer Mitgliedschaft spürbar erhöhen und langfristig die Tarifbindung in Deutschland stärken. Die Debatte über die Rolle der Gewerkschaften ist damit aber nicht beendet.

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