Steuerreform 2026: Abschreibung wird zum strategischen Spiel
05.03.2026 - 00:00:37 | boerse-global.deDeutsche Unternehmen müssen ihre Steuerstrategie neu ausrichten. Eine umfassende Reform der Abschreibungsregeln schafft im März 2026 ein komplexes, aber chancenreiches Umfeld. Während der Staat mit attraktiven Abschreibungsmodellen Investitionen ankurbeln will, verschärft er gleichzeitig die Vorgaben für Gebäudesanierungen.
Die neue „15-Prozent-Falle“ für Gebäude
Der unmittelbare Auslöser für die Umstellungen ist ein neuer Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom Januar 2026. Er ersetzt die alten Verwaltungsgrundsätze von 2003 und 2017 und definiert streng, wann Aufwendungen für ein Gebäude sofort als Erhaltungsaufwand abziehbar sind oder als Herstellungskosten über Jahrzehnte abgeschrieben werden müssen.
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Die kritische Neuerung betrifft die anschaffungsnahen Herstellungskosten. Kauft ein Unternehmen ein Gebäude und investiert in den ersten drei Jahren mehr als 15 Prozent des Kaufpreises in Modernisierungen, fallen diese Kosten in die Abschreibungspflicht. Sie können dann nicht mehr sofort steuermindernd geltend gemacht werden, sondern werden über 33 bis 50 Jahre verteilt. Steuerberater warnen vor dieser „Falle“ und raten zu akribischer Planung und Dokumentation vor jedem Kauf.
Erleichterungen bei der Nutzungsdauer von Immobilien
Gleichzeitig profitieren Immobilienbesitzer von einer Deregulierung. Bislang schrieben die AfA-Tabellen für Gebäude eine starre Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % Absetzung) oder 33 Jahren (3 %) vor. Eine kürzere, steuerlich günstigere Nutzungsdauer musste bisher mit teuren Gutachten nachgewiesen werden.
Nach Niederlagen des Finanzministeriums vor dem Bundesfinanzhof (BFH) wurde diese strenge Beweispflicht Ende 2025 zurückgenommen. Für das Steuerjahr 2026 können Unternehmen die kürzere Nutzungsdauer nun mit jeder geeigneten und nachvollziehbaren Methode belegen. Das eröffnet mehr Spielraum für eine beschleunigte Abschreibung und verbessert die Liquidität.
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Comeback der degressiven AfA für bewegliche Güter
Ein weiterer Pfeiler der Reform ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese Maßnahme ist Teil des „Investitionsboosters“ der Bundesregierung.
Für Maschinen, Fuhrpark und technische Anlagen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gilt nicht mehr nur die lineare Abschreibung. Unternehmen können stattdessen einen degressiven Satz von bis zum Dreifachen des linearen Satzes anwenden, maximal jedoch 30 Prozent pro Jahr. Da der Abschreibungsbetrag jedes Jahr vom Restbuchwert berechnet wird, sind die steuermindernden Effekte in den ersten Jahren besonders hoch. Später kann auf die lineare Methode gewechselt werden.
Strategische Planung wird unverzichtbar
Für Unternehmen entsteht 2026 eine zwiespältige Lage: Einerseits bieten degressive AfA und lockerere Nachweispflichten Chancen zur Steueroptimierung und Liquiditätsstärkung. Andererseits erfordert die neue Gebäuderichtlinie deutlich mehr Compliance-Aufwand.
Die Kernbotschaft von Steuerexperten lautet: Steuerplanung muss vor der Investition beginnen. Besonders beim Erwerb von Bestandsimmobilien sind detaillierte Vorab-Analysen und eine phasenweise Planung von Sanierungen essenziell, um die 15-Prozent-Grenze nicht zu überschreiten. Die Zeit für die degressive AfA läuft zudem Ende 2027 ab, was einen Investitionsschub in den kommenden Monaten erwarten lässt. Unternehmen sollten ihre Abschreibungsstrategie daher jetzt auf den Prüfstand stellen.
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