Steuerfalle, Events

Steuerfalle für virtuelle Events: Übergangsfrist endet in zwei Wochen

18.12.2025 - 23:39:13

Nur noch zwei Wochen Zeit: Deutsche Unternehmen und internationale Veranstalter müssen bis Jahresende ihre Systeme für neue EU-Mehrwertsteuerregeln bei virtuellen Events umstellen. Die Übergangsfrist läuft am 31. Dezember 2025 aus.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für jedes an Privatkunden in der EU verkaufte Online-Ticket der Steuersatz des Landes, in dem der Konsument lebt. Die bisherige Nichtbeanstandungsregelung des Bundesfinanzministeriums (BMF), die während der Einführungsphase Spielraum ließ, entfällt dann. „Die Schonfrist ist effektiv vorbei“, warnt Steuerexpertin Brigitte Neugebauer von der IHK.

Die entscheidende Richtlinie ist ein BMF-Schreiben vom 8. August 2025. Es reagierte auf heftige Kritik der Branche an der Unterscheidung zwischen Live-Streams und vorproduzierten Inhalten. Die Behörde bestätigte diese Differenzierung grundsätzlich, vereinheitlichte aber den Besteuerungsort.

Für Geschäfte mit Privatkunden gilt nun unabhängig von der Kategorisierung: Maßgeblich ist der Wohnsitz des Verbrauchers. Das vereinfacht die Frage, wo zu besteuern ist, erhöht aber den Aufwand für die Überprüfung der Kundenanschrift.

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Keine Kehrtwende im Gesetz

Dass es keine Rückkehr zu alten Regeln geben wird, unterstreicht das kürzlich verabschiedete Jahressteuergesetz 2025. Der Bundestag billigte es am 5. Dezember. Es bestätigt den Kurs der Besteuerung digitaler Dienstleistungen am Ort des Nutzers. Diese Linie entspricht der EU-weiten Harmonisierung der Mehrwertsteuer.

Dringende Handlungsschritte für Veranstalter

Für Event-Organisatoren, Ed-Tech-Plattformen und direkt vermarktende Künstler bleiben bis zum Jahreswechsel nur wenige Tage.

1. OSS-Registrierung prüfen
Um sich nicht in jedem EU-Land gesondert registrieren zu müssen, ist die korrekte Anmeldung beim One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren essenziell. Die richtigen Dienstleistungscodes für virtuelle Events müssen hinterlegt sein.

2. Nachweise für Kundenstandort sichern
Ein einfacher Rechnungsanschrift reicht 2026 nicht mehr aus. Systeme müssen mindestens zwei nicht widersprüchliche Nachweise erfassen – etwa IP-Adresse und Bankverbindung. Nur so halten sie einer Steuerprüfung stand.

3. Preismodelle anpassen
Da die Mehrwertsteuersätze in der EU zwischen 17 und 27 Prozent schwanken, bedeutet ein Einheitspreis stark variierende Nettoumsätze. Unternehmen müssen entscheiden: Führen sie eine dynamische Preisgestaltung ein oder schlucken sie die Steuerdifferenz?

2026: Das Jahr der Kontrollen

Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung rückt die Durchsetzung in den Fokus. Die Steuerbehörden in der EU werden ihre Prüfungen bei digitalen Dienstleistungen voraussichtlich verstärken. Neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister (CESOP) im Jahressteuergesetz 2025 werden die Fahndung erleichtern.

„Die Ära der Unklarheit für virtuelle Events geht zu Ende“, fasst die Redaktion von Haufe Steuern zusammen. „2025 war das Jahr des Lernens, 2026 wird das Jahr der Compliance.“

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