Steuerfalle, Letzte

Steuerfalle 2025: Letzte Chance für Investitionsabzugsbetrag

09.12.2025 - 12:00:12

Für deutsche Unternehmen und Selbstständige tickt die Uhr: Am 31. Dezember 2025 endet die Dreijahresfrist für Investitionsabzugsbeträge aus 2022. Wer bis dahin nicht investiert hat, dem drohen saftiges Nachzahlungen – inklusive Zinsen. Doch es gibt auch gute Nachrichten: Neue Abschreibungsregeln und E-Auto-Turbos bieten in den letzten Wochen des Jahres ungeahnte Steuerspar-Potenziale.

Die Kombination aus auslaufenden Fristen und frischen Gesetzesinitiativen macht den Dezember 2025 zu einem kritischen Monat für die Steueroptimierung. Während der “Investitionsbooster” mit degressiver Abschreibung lockt, droht bei Untätigkeit eine böse Überraschung vom Finanzamt.

Klein- und Mittelständler aufgepasst: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) aus dem Steuerjahr 2022 muss bis Silvester eingelöst werden. Damals konnten Unternehmen nach § 7g EStG bis zu 50 Prozent geplanter Investitionskosten vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen – unter der Bedingung, binnen drei Jahren tatsächlich zu investieren.

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Diese Frist läuft am 31. Dezember 2025 ab. Keine Verlängerung, keine Ausnahmen.

Anders als in den Pandemiejahren, als Fristen großzügig gestreckt wurden, gibt es für den IAB-Jahrgang 2022 derzeit keine Gnadenfrist. Das Wirtschaftsgut muss bis Jahresende geliefert oder hergestellt sein. Bei beweglichen Gütern wie Maschinen oder Fahrzeugen bedeutet das: Eigentumsübergang und Gefahrenübergang müssen vor dem 1. Januar 2026 vollzogen sein. Eine bloße Bestellung oder Anzahlung reicht in der Regel nicht aus.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wer die Deadline verpasst, erlebt ein steuerliches Déjà-vu der unangenehmen Art. Der IAB wird rückwirkend für 2022 aufgelöst. Das hat zwei schmerzhafte Folgen:

  1. Steuernachzahlung: Der Steuerbescheid 2022 wird korrigiert, der Gewinn steigt, die Steuerlast auch.
  2. Zinslast: Auf die Nachzahlung fallen Zinsen an. Zwar wurde der Zinssatz für Steuernachzahlungen ab 2019 verfassungskonform auf 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent jährlich) gesenkt. Doch über fast vier Jahre summiert sich das.

Expertentipp: Lässt sich das ursprünglich geplante Wirtschaftsgut nicht rechtzeitig beschaffen – etwa wegen Lieferverzögerungen – prüfen Sie Alternativen. Der IAB ist nicht an ein bestimmtes Gut gebunden, sondern nur an “bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens”. Notfalls können Sie den 2022er IAB für eine andere notwendige Anschaffung nutzen: IT-Ausstattung, Büromöbel oder einen Firmenwagen – vorausgesetzt, die betriebliche Nutzung liegt bei mindestens 90 Prozent.

Degressive Abschreibung kehrt zurück

Der Höhepunkt im Steuerjahr 2025 ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Das “Wachstumsinitiative”-Paket der Bundesregierung soll Investitionen in der wirtschaftlichen Erholungsphase ankurbeln.

Die Spielregeln des Investitionsbooster

Die neue degressive AfA gilt für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.

  • Satz: Bis zu 30 Prozent des Restbuchwerts pro Jahr
  • Obergrenze: Maximal das Dreifache der linearen Abschreibung
  • Methodenwechsel: Jederzeit von degressiv zu linear wechselbar, sobald die lineare Methode höhere Abzüge bringt

Warum jetzt investieren?

Für Anschaffungen in der zweiten Jahreshälfte 2025 bedeutet dies deutlich höhere Abschreibungsvolumina im ersten Jahr. Beispiel: Eine Maschine mit zehn Jahren Nutzungsdauer würde linear mit zehn Prozent jährlich abgeschrieben. Nach der neuen Regelung sind im ersten Jahr 30 Prozent möglich (anteilig ab Anschaffungsmonat).

Dieser Liquiditätseffekt soll Unternehmen motivieren, Investitionen vorzuziehen statt auf 2026 zu warten. Wer ohnehin für Anfang 2026 eine Anschaffung plant, sollte prüfen, ob ein Vorziehen in den Dezember 2025 steuerlich lohnt.

E-Mobilität: 75 Prozent im ersten Jahr abschreiben

Für Fuhrpark-Manager wird es 2025 besonders interessant. Die Steueranreize für Elektrofahrzeuge erreichen historische Höchststände. Um den E-Mobilitätsmarkt wiederzubeleben, führte der Gesetzgeber eine Sonderabschreibung speziell für rein elektrische Fahrzeuge ein.

Das aggressive Abschreibungsmodell

Für neue vollelektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gilt ein massiv beschleunigtes Abschreibungsmodell:

  • Jahr 1: Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten
  • Folgejahre: Restliche 25 Prozent über die verbleibende Nutzungsdauer

Zusätzlich wurde die Bruttolistenpreis-Obergrenze für die günstige 0,25-Prozent-Regelung bei privater Nutzung von Dienstwagen angehoben – von 70.000 auf 95.000 Euro. Damit werden auch Premium-Elektrofahrzeuge für die niedrigste Besteuerung von Sachbezügen förderfähig.

Sonderabschreibung bleibt bei 40 Prozent

Oft übersehen: Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG. Nach dem Wachstumschancengesetz wurde dieser Satz dauerhaft von 20 auf 40 Prozent erhöht.

Voraussetzungen

  • KMU-Grenze: Ihr Betriebsgewinn im Vorjahr (2024) durfte 200.000 Euro nicht überschreiten
  • Wirtschaftsgut: Bewegliches Anlagegut mit mindestens 90 Prozent betrieblicher Nutzung
  • Zeitraum: Die 40 Prozent können zusätzlich zur regulären linearen oder neuen degressiven AfA im ersten Jahr geltend gemacht werden (oder verteilt über fünf Jahre)

Die Super-Abschreibungs-Strategie

Durch geschickte Kombination dieser Instrumente erreichen KMUs massive Steuererleichterungen 2025. Für ein qualifizierendes Wirtschaftsgut, das im Dezember 2025 angeschafft wird:

  1. IAB: 50 Prozent der Kosten abziehen (aus Vorjahren oder 2024/2025 gebildet)
  2. Sonderabschreibung: 40 Prozent der Restkosten abziehen
  3. Degressive AfA: 30 Prozent des verbleibenden Buchwerts abschreiben

Theoretisch lassen sich so nahezu die gesamten Anschaffungskosten im Jahr der Investition steuerlich geltend machen – ein enormer Liquiditätsvorteil.

Ausblick und strategische Überlegungen

Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung erinnert an Krisenmaßnahmen aus 2020/2021 und zeigt: Die Bundesregierung setzt weiter auf angebotsseitige Stimulation. Für 2026 erwarten Steuerberater Diskussionen über das Steuerfortentwicklungsgesetz, das unter anderem die Poolabschreibung vereinfachen könnte.

Checkliste für den Dezember-Sprint

  • [ ] IAB 2022 prüfen: Ungenutzte Beträge identifizieren – bis 31.12. investieren oder Auflösung vorbereiten
  • [ ] 2026er Investitionen überdenken: Lässt sich die Anschaffung auf Dezember 2025 vorziehen?
  • [ ] Fuhrpark-Planung: E-Auto-Käufe im Zeitfenster nach Juli 2025 sicherstellen
  • [ ] KMU-Status checken: Lag Ihr 2024er Gewinn unter 200.000 Euro? Dann winken 40 Prozent Sonderabschreibung

Kein Wunder also, dass Steuerberater bundesweit Hochbetrieb melden. Die nächsten Wochen entscheiden darüber, ob Unternehmen historische Abschreibungschancen nutzen – oder teure Versäumnisse bereuen.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuergesetze unterliegen Änderungen und Interpretationen. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre spezifische Situation.

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