Steuerbonus § 35c EStG: So sparen Sie bei energetischer Sanierung
23.01.2026 - 16:36:11Die energetische Sanierung von Eigenheimen ist ein zentraler Baustein der deutschen Klimapolitik. Mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG bietet der Staat Hausbesitzern einen attraktiven finanziellen Anreiz. Für Modernisierungsmaßnahmen können bis zu 40.000 Euro über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden. Wir erklären die Voraussetzungen, förderfähigen Maßnahmen und aktuellen Regelungen für 2026.
So funktioniert der Steuerbonus im Detail
Eingeführt 2020, belohnt die Regelung Investitionen in die Energieeffizienz selbstgenutzter Immobilien. Eigentümer können 20 Prozent der Sanierungskosten direkt von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Das Maximum liegt bei 40.000 Euro, was Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro voraussetzt.
Die Steuerermäßigung wird gestreckt über drei Jahre gewährt:
* Im Jahr der Fertigstellung: 7 % der Kosten, maximal 14.000 Euro.
* Im ersten Folgejahr: Weitere 7 %, ebenfalls gedeckelt auf 14.000 Euro.
* Im zweiten Folgejahr: Die restlichen 6 %, bis zu 12.000 Euro.
Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der EU oder des EWR liegen. Die Regelung gilt für Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden.
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Förderfähige Maßnahmen und technische Vorgaben
Der Gesetzgeber listet genau auf, welche Sanierungen gefördert werden. Dazu zählen die Dämmung von Wänden, Dach und Bodenplatte, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage. Auch der Heizungstausch, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als zwei Jahre) und die Installation digitaler Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung sind abgedeckt.
Entscheidend ist die Ausführung durch ein Fachunternehmen. Alle Arbeiten müssen die technischen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) beziehungsweise der Energetische-Sanierungs-Maßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) präzisiert diese Anforderungen in regelmäßigen Schreiben. Ein umfangreiches BMF-Schreiben vom August 2025 definiert etwa, dass zum sommerlichen Wärmeschutz auch Rollläden, Jalousien und bestimmte Markisen zählen. Es bestätigt zudem, dass Kosten für notwendige „Umfeldmaßnahmen“ wie Gerüste oder Baustelleneinrichtung ebenfalls angerechnet werden können.
Die Fachunternehmer-Bescheinigung ist Pflicht
Ohne das richtige Papier gibt es kein Geld. Der Steuerbonus setzt zwingend eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens voraus. Dieses Dokument bestätigt auf einem amtlichen Vordruck, dass alle Arbeiten den Anforderungen des § 35c EStG entsprechen. Das BMF hat die offizielle Vorlage für diese Bescheinigung mit Schreiben vom 23. Dezember 2024 aktualisiert, die für ab 2025 begonnene Maßnahmen zu verwenden ist.
Zusätzlich können Eigentümer 50 Prozent der Kosten für einen zertifizierten Energieberater von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Der Berater ist mit der Planung oder Bauüberwachung beauftragt und von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) anerkannt. Dies soll professionelle Begleitung fördern.
Beantragung und typische Fehler vermeiden
Den Bonus beantragen Eigentümer einfach mit ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Wichtig ist eine ordentliche Rechnung und die Bezahlung per Überweisung, da Barzahlungen nicht akzeptiert werden. Die Fachunternehmer-Bescheinigung muss zwar nicht direkt eingereicht, aber auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden können.
Eine zentrale Regel ist das Verbot der Doppelförderung. Für dieselbe Maßnahme können nicht gleichzeitig der Steuerbonus und andere öffentliche Fördermittel – wie zinsgünstige KfW-Kredite oder BAFA-Zuschüsse – in Anspruch genommen werden. Eigentümer müssen sich für den für sie vorteilhaftesten Weg entscheiden. Eine Ausnahme gilt, wenn es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt: Eine kann über KfW/BAFA, eine andere über § 35c EStG gefördert werden. Ein reiner Zuschuss für die Energieberatung steht dem Steuerbonus für die anschließende Sanierung nicht im Weg.
Ausblick: Förderung bis 2029 gesichert
Der Steuerbonus ist ein Kerninstrument, um den Gebäudesektor, einen großen Energieverbraucher und CO2-Emittenten, klimafreundlicher zu machen. Die vergleichsweise geringen bürokratischen Hürden machen ihn attraktiv.
Die detaillierten BMF-Schreiben, wie das vom August 2025, zeigen den laufenden Prozess, Unklarheiten auszuräumen und die Praxis zu verbessern. Der aktuelle Rechtsrahmen bietet Planungssicherheit bis Ende 2029. Angesichts der langfristigen Klimaziele ist davon auszugehen, dass finanzielle Anreize für Gebäudesanierungen auch darüber hinaus fortbestehen werden – wenn auch möglicherweise in angepasster Form.
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