Steuerberater, Risiken

Steuerberater warnen vor neuen Risiken durch Homeoffice im Ausland

19.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de

Der Deutsche Steuerberaterverband kritisiert den Entwurf des Finanzministeriums zu Betriebsstätten als zu unklar. Er fordert die Übernahme der OECD-50-Prozent-Regel, um Rechtsunsicherheit und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Steuerberater warnen vor neuen Risiken durch Homeoffice im Ausland - Foto: über boerse-global.de
Steuerberater warnen vor neuen Risiken durch Homeoffice im Ausland - Foto: über boerse-global.de

Die deutschen Finanzbehörden verschärfen die Regeln für internationale Telearbeit – und lösen damit heftige Kritik von Steuerexperten aus. Der Deutsche Steuerberaterverband warnt vor bürokratischen Fallstricken und drohender Doppelbesteuerung für Unternehmen.

DStV attackiert Finanzministerium-Entwurf

Am 16. März 2026 legte der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) eine scharfe Stellungnahme zum neuen Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) vor. Es geht um die Definition von Betriebsstätten im Steuerrecht – ein zentraler Punkt für Unternehmen mit Mitarbeitern im Ausland.

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Das Problem: Der Ministeriums-Entwurf vom Februar 2026 bietet nach Ansicht des DStV zu wenig klare Vorgaben. Stattdessen setzt er auf komplexe Einzelfallprüfungen, die sich an aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofs orientieren. "Das schafft massive Rechtsunsicherheit", kritisiert der Verband.

Besonders problematisch sind moderne Arbeitsmodelle. Wie sind Desk-Sharing, Mitarbeiterspinde oder die Führung von Teams aus dem Homeoffice zu bewerten? Der DStV fordert praktikablere, an der Tätigkeit orientierte Definitionen, die internationalen Standards entsprechen.

OECD-Regel als möglicher Ausweg

Die deutsche Debatte spiegelt einen globalen Trend wider. Die OECD aktualisierte im November 2025 ihr Musterabkommen zur Besteuerung – mit klaren Vorgaben für grenzüberschreitende Telearbeit.

Demnach begründet ein Homeoffice im Ausland normalerweise keine Betriebsstätte, wenn der Mitarbeiter dort weniger als 50 Prozent seiner Arbeitszeit verbringt. Wird diese Schwelle überschritten und gibt es geschäftliche Gründe für den Auslandsaufenthalt, kann jedoch eine steuerliche Präsenz entstehen.

Deutschland verfolgt traditionell einen strengeren Ansatz. Der DStV drängt nun darauf, die OECD-50-Prozent-Regel zu übernehmen. Sonst drohen Konflikte mit anderen Staaten und Doppelbesteuerung für deutsche Unternehmen.

Doppelbesteuerung und Lohnsteuer-Fallen

Die Betriebsstätten-Frage ist nur die Spitze des Eisbergs. Weitaus konkreter sind die Risiken bei Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Arbeitet ein Angestellter längerfristig aus dem Ausland, kann das zu rückwirkenden Steuernachforderungen im Gastland führen. Selbst wenn das deutsche Unternehmen nichts davon wusste.

Einige Länder reagieren mit Sonderregeln. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden etwa erlaubt seit Januar 2026 bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr ohne Steuerfolgen.

Doch solche Ausnahmen sind selten. Ohne klare Verträge und Tracking-Systeme können Mitarbeiter unbeabsichtigt Schwellen überschreiten – mit teuren Konsequenzen für ihre Arbeitgeber.

Unternehmen müssen jetzt handeln

Die verschärfte Regulierung erfordert sofortige Maßnahmen. Progressive Unternehmen setzen bereits auf strukturierte Governance-Modelle statt auf Ad-hoc-Entscheidungen.

Echtzeit-Tracking-Systeme werden immer wichtiger. Sie dokumentieren genau, wie viele Tage Mitarbeiter im Ausland arbeiten. So lassen sich kritische Schwellen wie die 34-Tage-Grenze oder 183-Tage-Regelungen kontrollieren.

Interne Richtlinien müssen klare Verantwortlichkeiten definieren. Die Steuerrisikoprüfung muss erfolgen, bevor ein Auslands-Homeoffice genehmigt wird. Bestehende Verträge sollten dringend überprüft werden, um versteckte Betriebsstätten-Risiken aufzudecken.

Ausblick: Warten auf die finale Fassung

Die Stellungnahme des DStV markiert einen Wendepunkt. Sie zeigt den Konflikt zwischen flexibler Arbeitswelt und starrem Steuerrecht deutlich auf.

Das Bundesfinanzministerium wertet nun die Konsultationen aus. Die finale Verwaltungsanweisung wird noch in diesem Jahr erwartet. Sie dürfte für das gesamte Jahrzehnt Maßstäbe setzen.

Bis dahin herrscht erhöhte Wachsamkeit. Steuerprüfungen zu grenzüberschreitender Telearbeit werden zunehmen. Unternehmen sollten ihre Compliance-Strukturen jetzt stärken – sonst drohen böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung.

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