Steiermark verschärft Whistleblower-Schutz mit neuen IT-Pflichten
21.12.2025 - 20:18:12Die Steiermark modernisiert ihren Hinweisgeberschutz: Ab sofort gelten strenge neue Vorgaben für die Dokumentation von Meldungen und die Vertraulichkeit. Das Land setzt damit als erstes Bundesland auf verpflichtende Open-Source-Formate.
Der Steirische Landtag hat das Landes-HinweisgeberInnenschutzgesetz (StHSchG) deutlich verschärft. Die Änderungen, die seit Sonntag, dem 21. Dezember 2025, in Kraft sind, bringen konkrete technische Pflichten für alle internen und externen Meldestellen. Kern ist eine neue Logging- und Dokumentationspflicht in offenen Dateiformaten. Ziel ist es, Beweise langfristig zugänglich und überprüfbar zu halten – und so das Vertrauen in den Schutz von Whistleblowern zu stärken.
Das Herzstück der Novelle ist der überarbeitete § 6 (Dokumentation der Meldungen). Er schreibt vor, dass alle Audioaufnahmen mündlicher Meldungen künftig in „standardisierten und offenen Dateiformaten“ gespeichert werden müssen. Damit sollen proprietäre Formate verdrängt werden, die künftige Ermittlungen behindern könnten. Geeignet sind etwa OGG, FLAC oder standardisierte MP3-Dateien.
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Zudem präzisiert das Gesetz die Anforderungen an schriftliche Niederschriften. Sie müssen „vollständig und richtig“ sein und zeitnah erstellt werden, um die Beweiskraft zu wahren. „Der Schritt zu offenen Standards ist ein technischer Quantensprung für die Compliance in der Steiermark“, kommentiert ein Sprecher des Steiermärkischen Gesundheitsfonds. Die Daten blieben so über Jahrzehnte, nicht nur Jahre, nutzbar.
Mehr Bürokratie im Entbürokratisierungsgesetz
Die Änderungen wurden im Zuge des „Ersten Steirischen Entbürokratisierungsgesetzes“ in den Landtagssitzungen am 16. und 17. Dezember beschlossen. Die Ironie: Während das Gesetzespaket Bürokratie in 31 Landesgesetzen abbauen soll, führt es beim Whistleblower-Schutz neue, spezifische Technikvorgaben ein.
Die Begründung der Landesregierung folgt einer Logik der „smart regulation“: Klare technische Standards sollen spätere administrative Lasten durch inkompatible Daten vermeiden. Durch die Vorgabe offener Formate will man die „digitale Bürokratie“ künftiger Dateikonvertierungen und Software-Abhängigkeiten von vornherein ausschalten.
Vertraulichkeit wird weiter gestärkt
Parallel wurde der § 5 (Vertraulichkeit) nachgeschärft. Die Identität eines Hinweisgebers darf nun nur noch mit „ausdrücklicher Einwilligung“ oder unter engen gesetzlichen Voraussetzungen – etwa für Strafverfolgung – offengelegt werden. Neu ist eine verschärfte Verfahrenspflicht: Bevor die Identität preisgegeben wird, muss der Whistleblower schriftlich über die Gründe informiert werden – es sei denn, dies gefährdet die Ermittlung.
Diese Klarstellung gilt als Reaktion auf wachsende Sorgen vor Repressalien gegen Whistleblower. Sie rückt das steirische Recht näher an die jüngere Auslegung der EU-Hinweisgeberrichtlinie heran.
Was die neuen Pflichten für Meldestellen bedeuten
Betroffen sind der gesamte steirische öffentliche Sektor: Gemeinden, Landesdienststellen und öffentliche Unternehmen. Sie müssen ihre internen Meldekanäle nun umgehend überprüfen.
- IT-Compliance: Die Meldesysteme müssen so konfiguriert werden, dass Audio-Protokolle in den offenen Formaten exportiert und gespeichert werden.
- Verfahrensanpassung: Interne Handbücher sind um die verpflichtende Vorabinformation bei Identitäts-Offenlegung zu ergänzen.
- Schulung: Das Personal an den Hotlines muss für die neuen Standards bei Niederschriften sensibilisiert werden, um Anfechtungen der Beweiskraft zu vermeiden.
Signalwirkung für ganz Österreich?
Rechtsexperten sehen in der steirischen Novelle ein mögliches Signal für den Bund. „Die Steiermark ist oft ein Testfeld für Verwaltungsmodernisierung“, sagt Dr. Lena Bauer, Compliance-Analystin aus Wien. „Der Zwang zu offenen Dateiformaten für rechtliche Dokumentation ist ein Trend, den wir im nächsten Jahr auch bei einer Novelle des Bundes-HSchG erwarten.“
Für die steirischen Meldestellen bedeutet das eine hektische Jahresendphase. Die Landesregierung signalisierte, dass Strafen für technische Verstöße in den ersten Wochen unwahrscheinlich sind. Ab dem ersten Quartal 2026 wird jedoch strikte Einhaltung erwartet. Der Druck zur digitalen Modernisierung des Rechtsschutzes ist damit gesetzt.
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