Shein: EU-Kommission startet Kartellverfahren nach Digital Services Act
18.02.2026 - 07:02:12Die EU-Kommission eröffnet formelle Untersuchungen gegen den Fast-Fashion-Riesen Shein. Grund sind mögliche Verstöße gegen das neue Digitaldienstegesetz.
Die Brüsseler Behörde intensiviert die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) und nimmt mit dem chinesischen Online-Modehändler einen weiteren Digital-Giganten ins Visier. Konkret wird geprüft, ob Shein gegen EU-Vorgaben zum Verkauf illegaler Produkte, zu süchtig machenden Plattform-Designs und zu intransparenten Algorithmen verstößt. Mit 145 Millionen Nutzern in der EU fällt Shein unter die Kategorie der „sehr großen Online-Plattformen“ und unterliegt damit den strengsten Auflagen.
Drei Hauptvorwürfe im Fokus
Die Untersuchung konzentriert sich auf drei Kernbereiche. Erstens steht der Vorwurf im Raum, Shein verhindere den Verkauf illegaler und unsicherer Produkte nicht ausreichend. Dieser Verdacht erhärtete sich durch einen Skandal in Frankreich, wo auf der Plattform sexuelle Puppen in Kinderform angeboten wurden. Die Behörden prüfen nun die Risikominderungssysteme des Unternehmens.
Zweitens gerät das Nutzer-Interface unter die Lupe. Die Kommission untersucht, ob Bonusprogramme, Spiele und Belohnungspunkte ein „suchterzeugendes Design“ darstellen, das die Schwächen der Nutzer ausnutzt – ein klarer Verstoß gegen den Verbraucherschutz im DSA.
Drittens geht es um die Transparenz der Empfehlungsalgorithmen. Große Plattformen müssen laut DSA offenlegen, nach welchen Kriterien ihre Algorithmen Produkte vorschlagen. Zudem muss es eine Profil-basierte Alternative geben. Ob Shein diese Pflichten erfüllt, ist nun Gegenstand der Ermittlungen.
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Der DSA: Europas digitale Hausordnung zeigt Zähne
Das Digital Services Act ist seit Februar 2024 voll anwendbar und schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für Online-Dienste. Für VLOPs mit über 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU gelten die schärfsten Pflichten. Ziel ist ein sichererer, rechenschaftspflichtigerer digitaler Raum.
Bei Verstößen kann die Kommission Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Die Behörde hat bereits im Dezember 2025 ein erstes Signal gesetzt: Sie verhängte eine Strafe von 120 Millionen Euro gegen X (ehemals Twitter) wegen irreführender Design-Elemente und mangelnder Transparenz.
Breite Durchsetzungswelle gegen Tech-Giganten
Das Verfahren gegen Shein ist kein Einzelfall, sondern Teil einer breiten Durchsetzungsoffensive. Es handelt sich bereits um das 16. formelle Verfahren unter dem DSA. Auch andere Plattformen wie Meta (Facebook, Instagram), TikTok und der Shein-Konkurrent Temu stehen unter Beobachtung der Brüsseler Wettbewerbshüter.
Die Botschaft ist klar: Die Ära der Selbstregulierung für Big Tech in Europa ist vorbei. Die Kommission demonstriert entschlossen, dass die Einhaltung der digitalen Spielregeln verbindlich ist.
Ausblick: Präzedenzfall für den E-Commerce
Das eröffnete Verfahren markiert den Beginn einer eingehenden Untersuchung ohne festes Fristende. Der Ausgang wird als Präzedenzfall für die Regulierung des gesamten E-Commerce-Sektors gewertet. Er bestimmt nicht nur die Zukunft von Sheins Geschäft in Europa, sondern auch, wie Online-Marktplätze künftig für die angebotenen Produkte und das Design ihrer digitalen Verkaufsflächen haften.
Die gesamte Digitalbranche steht unter Beobachtung. Die EU-Kommission macht unmissverständlich klar: Die Compliance mit dem ambitionierten Digitaldienstegesetz ist keine Option, sondern Pflicht.
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