Schweizer, IV-Reform

Schweizer IV-Reform soll junge Rentenbezieher zurück in den Job bringen

12.02.2026 - 15:39:12

Die Schweizer Invalidenversicherung reagiert mit einer tiefgreifenden Reform auf den starken Anstieg psychisch bedingter Frührenten bei jungen Erwachsenen, um das System zu stabilisieren.

Die Schweizer Invalidenversicherung (IV) stemmt sich gegen einen alarmierenden Trend: Immer mehr junge Erwachsene beziehen wegen psychischer Probleme eine Rente. Eine umfassende Reform soll die Frühverrentung stoppen – und das angeschlagene System retten.

Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch die Leitlinien für eine tiefgreifende „Integrationsreform“ vorgelegt. Kernstück ist eine neue „Integrationsleistung“, die speziell 18- bis 25-Jährige unterstützen soll. Ziel ist es, den Weg in die Rente zu verhindern und stattdessen die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern. Der Handlungsdruck ist enorm.

Psychische Erkrankungen treiben Zahlen in die Höhe

Die Statistik spricht eine deutliche Sprache. 2024 wurden in der Schweiz 22.800 neue IV-Renten bewilligt – ein sprunghafter Anstieg gegenüber 17.600 im Vorjahr. Besonders besorgniserregend: Mehr als die Hälfte dieser Fälle geht auf psychische Erkrankungen zurück. Der Trend bei jungen Erwachsenen ist dabei am ausgeprägtesten.

Im Kanton Zürich, einem nationalen Indikator, hat sich die Zahl der Neurenten für Unter-25-Jährige seit 2015 fast verdoppelt. Experten rechnen damit, dass sich dieses Bild schweizweit bestätigt. „Die Entwicklung ist kein kurzfristiger Ausreißer, sondern ein anhaltender Trend“, heißt es aus Fachkreisen. Die Konsequenz für die Betroffenen ist oft drastisch: Eine frühe Berentung reduziert die Chance auf eine spätere Integration in den Job auf nahezu null.

Neue Leistung setzt auf Prävention statt Rente

Die geplante Reform setzt genau an dieser Schwachstelle an. Statt die jungen Menschen direkt in das Rentensystem zu überführen – eine oft einbahnstraßenartige Entscheidung –, soll die neue Integrationsleistung früher ansetzen. Sie ist als vorgelagerte Unterstützung gedacht, die bei der Bewältigung gesundheitlicher Herausforderungen hilft und schrittweise auf Integrationsmaßnahmen vorbereitet.

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Eine volle IV-Rente bleibt zwar für schwer betroffene Personen möglich, soll aber die letzte Option sein. „Unser Ansatz ist Förderung statt Ausschluss“, so die Botschaft aus Bern. Damit reagiert die Regierung auch auf Warnungen von Organisationen wie Pro Mente Sana, die bereits 2025 vor einem möglichen Kollaps des Systems angesichts der „riesigen Welle“ junger psychisch Erkrankter warnten.

Finanzielle Abwärtsspirale droht

Hinter der Reform steht auch eine existenzielle Finanzfrage. Die IV ist seit Jahrzehnten strukturell defizitär. Aktuell übersteigen die Ausgaben die Einnahmen um rund 300 Millionen Franken pro Jahr. Ohne Gegenmaßnahmen droht der Sozialversicherung in etwa 15 Jahren der Bankrott.

Junge Rentenbezieher stellen dabei eine besonders langfristige Belastung dar, da sie Leistungen über viele Jahrzehnte beziehen könnten. Die Reform zielt daher doppelt: Sie soll Menschen helfen und gleichzeitig die Finanzen stabilisieren. Sollten die Integrationsmaßnahmen nicht ausreichen, schwebt als Notlösung eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte im Raum.

Langer Weg bis zur Umsetzung

Die vorgelegten Leitlinien sind erst der Anfang eines komplexen politischen Prozesses. Ein konkreter Gesetzesentwurf muss nun erarbeitet und das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die Arbeiten sollen eng mit der nächsten großen AHV-Reform (AHV2030) abgestimmt werden.

Für Tausende junge Erwachsene in der Schweiz geht es um viel. Der Erfolg dieser Reform wird messbar sein: Gelingt es, den Anstieg der Neurenten zu bremsen und einer Generation eine Perspektive im Arbeitsleben zu eröffnen? Die Antwort darauf wird über die Zukunft der IV und die betroffenen jungen Menschen entscheiden.

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