Schweiz, Reform

Schweiz startet große Reform der Invalidenversicherung

30.03.2026 - 23:24:14 | boerse-global.de

Die geplante Reform der Invalidenversicherung zielt auf eine aktivere berufliche Eingliederung ab, um die strukturellen Defizite des Systems zu beheben. Ein Inkrafttreten ist frühestens 2028 vorgesehen.

Schweiz startet große Reform der Invalidenversicherung - Foto: über boerse-global.de

Die Schweiz will die Invalidenversicherung (IV) grundlegend reformieren. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die finanzielle Schieflage des Systems zu beenden.

Integration statt Rente: Neue Wege für Junge und Ältere

Kern der geplanten „Integrationsreform“ ist ein Paradigmenwechsel: Weg von der finanziellen Kompensation, hin zu aktiver beruflicher Eingliederung. Ein spezieller Integrationsleistung soll künftig junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren auffangen. Diese Altersgruppe stellt überproportional viele neue Rentenanträge, oft aufgrund psychischer Erkrankungen. Frühzeitiges Coaching soll den Übergang ins Berufsleben sichern und langfristige Rentenbezüge verhindern.

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Doch nicht nur junge Menschen stehen im Fokus. Auch bei Arbeitnehmern zwischen 60 und 64 Jahren steigen die Neurentenzahlen. Hier will die Regierung mit besseren Mitteln zur Arbeitsplatzerhaltung gegensteuern. Der Grund für den Anstieg ist vielfältig: Schwere psychische Erkrankungen nehmen zu, und Gerichtsurteile haben den Rechtsrahmen verändert.

Zugleich soll der Zugang zu IV-finanzierten Ausbildungen vereinfacht werden. Weniger Bürokratie, so die Hoffnung, ermöglicht es Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die nötigen Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu erwerben.

Finanzielle Schieflage: Beitragserhöhung als letztes Mittel

Die finanziellen Sorgen treiben die Reform an. Die IV hat strukturelle Defizite und ist bei der Altersvorsorge (AHV) mit über 10 Milliarden Schweizer Franken verschuldet. Zwar wurde das System zwischen 2011 und 2017 durch eine temporäre Mehrwertsteuererhöhung stabilisiert. Doch heute steigen die Ausgaben wieder schneller als die Einnahmen.

Als Notbremse sieht der Bundesrat eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte vor – falls andere Sparmaßnahmen nicht greifen. Dieser Vorschlag ist politisch umstritten. Arbeitnehmerverbände betonen: Mehr Beiträge dürfen nicht die einzige Antwort sein. Entscheidend seien verbesserte Arbeitsbedingungen, die Burnout und psychische Belastung verhindern.

Parallel arbeitet das Innenministerium (EDI) an kurzfristigen Liquiditätssicherungen. Sie sollen garantieren, dass die IV ihre Zahlungsverpflichtungen auch dann erfüllen kann, wenn sich die Finanzlage vor Inkrafttreten der Reform weiter verschlechtert.

Lehren aus der Vergangenheit: Erfolge und Baustellen

Die neue Reform baut auf der Evaluation der letzten großen Revision von 2022 auf. Eine Studie zeigt: Die Stärkung des Case Managements in den kantonalen IV-Stellen wird positiv bewertet. Die Fallmanager agieren erfolgreich als zentrale Ansprechpartner und koordinieren die Integration zwischen Versicherten, Ärzten und Arbeitgebern.

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Doch es gibt auch Probleme: Die Umsetzung der Maßnahmen variiert stark von Kanton zu Kanton. Die neue Reform muss hier für mehr Einheitlichkeit sorgen. Zudem läuft noch eine außerordentliche Überprüfung für Teilzeitrentner, deren Invaliditätsgrad nach alten Methoden berechnet wurde. Diese Prüfungen sollen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Reform im Spannungsfeld von Arbeitskräftemangel und Inklusion

Die Integrationsreform ist auch eine Antwort auf den akuten Fachkräftemangel in der Schweiz. Die Regierung will das Potenzial von Menschen mit teilweiser Erwerbsminderung besser nutzen. Doch der Erfolg hängt maßgeblich von den Arbeitgebern ab. Laut Umfragen fühlt sich nur ein kleiner Teil der Unternehmen darauf vorbereitet, Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen einzustellen.

Gleichzeitig reagiert die Politik auf gesellschaftlichen Druck. Ende Februar 2026 legte der Bundesrat eine Botschaft zur „Inklusionsinitiative“ vor. Die Initiative fordert umfassende Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Der indirekte Gegenvorschlag der Regierung sieht eine Teilrevision des IV-Gesetzes vor, um es besser mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen.

Was kommt jetzt? Der Fahrplan bis 2029

Das Innenministerium will bis Ende 2026 einen detaillierten Vernehmlassungsentwurf vorlegen. Darin werden die konkreten Gesetzesänderungen für die neuen Integrationsleistungen und mögliche Beitragsanpassungen stehen. Die parlamentarischen Beratungen werden 2027 dominieren. Ein Inkrafttreten der Reform ist frühestens 2028 oder 2029 zu erwarten.

Bis dahin gibt es kleinere Anpassungen: Seit 1. Januar 2026 wurden Berufsvorsorge-Renten (2. Säule) aus Invaliditätsgründen um 2,7 Prozent angehoben, um die Inflation auszugleichen. Ähnliche Anpassungen für ältere Renten und die IV-Renten der ersten Säule werden 2027 geprüft.

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