SBTi, Klimastandards

SBTi verschärft Klimastandards, während EU Berichtspflichten kürzt

12.03.2026 - 00:00:19 | boerse-global.de

Während die EU die CSRD-Berichtspflicht für Tausende Firmen aufhebt, führt die SBTi-Initiative strengere Netto-Null-Vorgaben ein. Unternehmen müssen sich auf divergierende Anforderungen einstellen.

SBTi verschärft Klimastandards, während EU Berichtspflichten kürzt - Foto: über boerse-global.de
SBTi verschärft Klimastandards, während EU Berichtspflichten kürzt - Foto: über boerse-global.de

Freiwillige Klimazertifizierung wird strenger, während die EU die Pflichtberichterstattung drastisch reduziert. Unternehmen stehen vor einem Spagat zwischen zwei Welten.

Die Regeln für unternehmerischen Klimaschutz stehen vor einer Zeitenwende. Während die EU mit ihrer Omnibus-I-Richtlinie die Pflichtberichterstattung massiv entschlackt, schärft die freiwillige Initiative Science Based Targets (SBTi) ihre Standards deutlich nach. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: weniger Bürokratie vom Gesetzgeber, aber mehr Druck von Kunden und Investoren.

Anzeige

Während die CSRD-Vorgaben für viele Firmen gelockert werden, verschärfen sich die Regeln für Importeure durch den CO2-Grenzausgleich massiv. Dieser kostenlose Leitfaden hilft Ihnen, die neuen CBAM-Berichtspflichten rechtssicher und zügig umzusetzen. Gratis-Checkliste für Importeure herunterladen

SBTi führt strengere Netto-Null-Standards ein

Am 10. März 2026 veröffentlichte die SBTi den überarbeiteten Entwurf ihres Corporate Net-Zero Standard Version 2. Es ist die größte Reform seit Bestehen des Rahmens. Kern der Neuerung: Unternehmen müssen künftig separate, detaillierte Dekarbonisierungsziele für ihre Scope 1-, 2- und 3-Emissionen vorlegen. Pauschale Gesamtziele reichen nicht mehr aus.

Die SBTi teilt Firmen zudem in zwei Kategorien ein. Kategorie A umfasst große Konzerne weltweit und mittelständische Unternehmen in Hochlohnländern. Nur sie müssen langfristige Klimaziele setzen. Für alle anderen gilt das nicht.

Eine der umstrittensten Neuerungen ist die Anerkennung von CO?-Zertifikaten. Im neuen „OER“-Rahmenwerk können Unternehmen erstmals einen Teil ihrer verbleibenden Emissionen durch hochwertige Klimazertifikate ausgleichen. Alternativ können sie einen CO?-Preis von 20 US-Dollar pro Tonne ansetzen und das Geld in Klimaprojekte stecken.

EU kippt Berichtspflichten für Tausende Firmen

Gleichzeitig dreht Brüssel an einem anderen Rad. Die Omnibus-I-Richtlinie, die am 18. März 2026 in Kraft tritt, entlastet Unternehmen erheblich. Die Schwelle für die Pflichtberichterstattung nach der CSRD wird stark angehoben. Künftig sind nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro betroffen. Bislang lag die Grenze bei 250 Beschäftigten.

Die EU-Kommission schätzt, dass dadurch rund 80 Prozent der bisher berichtspflichtigen Firmen aus der Pflicht fallen. Zudem werden die zu berichtenden Datenpunkte um etwa 70 Prozent reduziert. Die Pflicht zur Erstellung von Klimaplänen entfällt für viele komplett.

Doch die Vereinfachung ist umstritten. Europäische Finanzaufsichtsbehörden wie die EZB warnten bereits, dass diese Lücken die Risikobewertung für Investoren erschweren könnten.

Deutsche Zulieferer im Dilemma

Für den deutschen Mittelstand ist die Lage paradox. Zwar könnten viele Betriebe durch die neuen EU-Schwellen aus der Berichtspflicht rutschen. Der Druck aus der Lieferkette bleibt jedoch hoch.

Große Konzerne, die weiterhin berichten müssen, brauchen Daten von ihren Zulieferern. Sie müssen ihre Scope-3-Emissionen in der Wertschöpfungskette bilanzieren. Ein aktueller Bericht zum sojaanbau zeigt den Trend: 2025 wurden 71 Prozent aller US-Sojaexporte mit Nachhaltigkeitszertifikaten gehandelt. Für den Marktzugang bleibt eine solide Zertifizierung also unverzichtbar – egal, was das Gesetz vorschreibt.

Anzeige

Neben den Klimazielen rücken auch ökologische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette immer stärker in den Fokus der EU-Regulatorik. Erfahren Sie in diesem kostenlosen E-Book, wie Sie die Anforderungen der neuen Entwaldungsverordnung erfüllen und Sanktionen vermeiden. Kostenlose Checkliste zur EU-Verordnung sichern

Die Umsetzung der neuen EU-Regeln in deutsches Recht verzögert sich derweil. Die Bundesregierung wartet auf die finale Richtlinie, bevor der Bundestag das nationale Ausführungsgesetz beschließt.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Unternehmen stehen vor gestaffelten Fristen. Der aktuelle SBTi-Standard 1.3 gilt für neue Ziele noch bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 ist dann Version 2 verbindlich.

Die EU-Mitgliedstaaten haben bis März 2027 Zeit, die neuen CSRD-Regeln umzusetzen. Für die Due-Diligence-Pflichten gilt sogar eine Frist bis Juli 2029.

Experten raten: Dateninfrastrukturen nicht vorschnell abbauen. Die vereinfachten EU-Berichtsstandards werden erst im September 2026 finalisiert. Bis dahin bietet der klare SBTi-Rahmen eine gute Orientierung, um interne CO?-Preise und die Erfassung von Lieferkettenemissionen zu strukturieren. In einer globalisierten Wirtschaft zählt am Ende nicht nur die gesetzliche Compliance, sondern nachweisbarer Klimaschutz.

Hol dir jetzt den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.

 <b>Hol dir jetzt den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Aktien-Empfehlungen - Dreimal die Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos
boerse | 68660711 |