Sachbezugswerte, Höhere

Sachbezugswerte 2026: Höhere Werte für Verpflegung und Unterkunft

29.12.2025 - 08:00:12

Ab Januar gelten neue, bundeseinheitliche Werte für geldwerte Vorteile in der Gehaltsabrechnung. Hintergrund ist die anhaltende Inflation.

Der Bundesrat hat kurz vor Jahresende die neuen Sachbezugswerte für 2026 gebilligt. Die „16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ (SvEV) tritt wie geplant zum 1. Januar in Kraft. Sie legt fest, wie Arbeitgeber kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten und Wohnraum für ihre Beschäftigten steuerlich bewerten müssen. Für Personalabteilungen und Lohnbuchhalter bedeutet das: Rechtssicherheit für die ersten Abrechnungen des neuen Jahres.

Die Anpassung spiegelt den Preisanstieg bei Lebensmitteln wider. Der monatliche Wert für volle Verpflegung (Halbpension) steigt von 333 auf 345 Euro. Das wirkt sich direkt auf die täglichen Pauschalen für einzelne Mahlzeiten aus, die etwa bei Dienstreisen oder der Bewertung von Kantinenessen relevant sind.

Die konkrete Aufteilung für 2026 sieht so aus:
* Frühstück: 2,37 Euro pro Kalendertag (ca. 71 Euro/Monat)
* Mittag- oder Abendessen: jeweils 4,57 Euro pro Kalendertag (ca. 137 Euro/Monat)

Die Summe für volle Verpflegung beträgt damit 11,51 Euro täglich. Für Arbeitgeber sind diese Werte entscheidend: Zahlt ein Mitarbeiter mindestens den offiziellen Sachbezugswert für sein Essen, bleibt der Vorteil in der Regel steuerfrei. Bei kostenlosen Mahlzeiten muss der geldwerte Vorteil dagegen mit genau diesen Beträgen versteuert werden.

Anzeige

Betriebsprüfer achten zunehmend auf fehlerhafte Reisekosten- und Sachbezugsabrechnungen – die neuen Werte für 2026 verschärfen das Risiko. Ein kostenloser Report erklärt praxisnah, wie Sie Verpflegungsmehraufwendungen und Sachbezugswerte korrekt anwenden, typische Fehler vermeiden und Ihre Lohnabrechnung betriebsprüfungssicher gestalten. Mit aktuellen Pauschalen, konkreten Beispielen und einer Checkliste für die Lohnbuchhaltung. Jetzt kostenlosen Verpflegungs-Report herunterladen

Auch Wohnkosten steigen – Monatswert bei 285 Euro

Der Wert für eine kostenlose oder verbilligte Wohnung wurde ebenfalls angehoben. Er liegt 2026 bei 285 Euro monatlich, nach zuvor 282 Euro. Das entspricht einem Tageswert von 9,50 Euro.

Die Verordnung regelt auch die Bewertung von Gemeinschaftsunterkünften oder einfachem Wohnraum, wie er etwa Saisonkräften zur Verfügung gestellt wird:
* Bei Standardausstattung gilt ein Quadratmeterpreis von 5,01 Euro.
* Bei einfacher Ausstattung (ohne eigene Küche oder Bad) sind es 4,10 Euro pro Quadratmeter.

Nur in Ausnahmefällen, wenn der Tabellenwert zu einem „unbilligen Ergebnis“ führt, darf stattdessen die ortsübliche Vergleichsmiete angesetzt werden.

Was die neuen Werte für Arbeitgeber bedeuten

Für Personalabteilungen ist die Planungssicherheit jetzt da. Die Abstimmung im Bundesrat Mitte Dezember gab Softwareanbietern genug Zeit, ihre Lohnabrechnungsprogramme zu aktualisieren. Die korrekte Anwendung ist jedoch entscheidend.

„Die Sachbezugswerte sind keine Richtgrößen, sondern harte Grenzwerte für Steuerbefreiung und Sozialversicherungspflicht“, warnt eine aktuelle Analyse für Steuerexperten. Wer die neuen Werte nicht fristgerecht in seinen Systemen aktualisiert, riskiert bei einer Lohnsteuerprüfung Nachzahlungen und Sanktionen.

Besonders zu beachten ist die Abgrenzung zur 50-Euro-Freigrenze für Gutscheine. Die Bewertung von Mahlzeiten entscheidet, ob spezielle Verpflegungspauschalen oder die allgemeinen Regeln für geldwerte Vorteile anzuwenden sind.

Umsetzung ab Januar – Auswirkungen aufs Netto

Mit der Bundesratszustimmung ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre Lohnsoftware die 2026er-Parameter enthält und gegebenenfalls Preisänderungen in der Kantine oder Anpassungen bei Wohnkostenzuschüssen kommunizieren.

Für Beschäftigte, die in Branchen wie dem Gastgewerbe oder Baugewerbe oft Vollverpflegung und Unterkunft erhalten, hat die Anhefung eine direkte finanzielle Auswirkung. Der kombinierte steuerpflichtige Vorteil steigt auf 630 Euro monatlich (345 Euro Verpflegung + 285 Euro Wohnen). Das kann zu einem geringeren Nettoeinkommen führen, sofern es nicht durch Gehaltsanpassungen ausgeglichen wird. Der Fokus liegt nun auf der reibungslosen Umsetzung im ersten Abrechnungslauf des neuen Jahres.

Anzeige

PS: Beschäftigte in Branchen mit häufiger Vollverpflegung spüren die Erhöhung unmittelbar – Arbeitgeber sollten jetzt aktiv werden. Der kostenlose Leitfaden enthält die neuen 2026‑Werte, eine praktische Checkliste für Lohnsoftware‑Updates und Formulierungshilfen für die Kommunikation mit Mitarbeitern, damit Sie Nachzahlungen und Unstimmigkeiten bei der nächsten Lohnsteuerprüfung vermeiden. Jetzt Verpflegungs- und Reisekosten-Check sichern

@ boerse-global.de