RSA 21: Ab sofort ist die digitale Baustellen-Meldung Pflicht
08.01.2026 - 02:42:12Die Ära des Papierformulars für Verkehrssicherung ist vorbei. Seit Jahresbeginn müssen alle Baustellen auf Bundesfernstraßen auch digital gemeldet werden – eine Zäsur für Tausende Unternehmen.
Berlin. Für Bauunternehmen und Verkehrssicherungsdienste hat eine neue Ära begonnen. Die Übergangsfrist des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG) ist ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2026 ist die digitale Meldung von Arbeitsstellen nach den RSA-21-Richtlinien verpflichtend. Konkret bedeutet das: Jeder statische Verkehrszeichenplan muss nun maschinenlesbar an die nationale Plattform „Mobilithek“ gemeldet werden. Das Ziel ist klar: Navigationssysteme und Datenbanken für automatisiertes Fahren sollen in Echtzeit über gesperrte Fahrstreifen, Tempolimits und Arbeitsstellen informiert werden.
Die physischen Sicherheitsstandards der RSA 21 bleiben zwar unverändert. Doch die Verwaltung dieser Baustellen hat eine radikale Modernisierung erfahren. Bislang reichte es oft, einen Verkehrszeichenplan in einer CAD-Software zu zeichnen, auszudrucken und bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Das neue Verfahren sieht drei kritische Schritte vor:
1. Datenaufbereitung: Der genehmigte Verkehrszeichenplan muss in ein standardisiertes, maschinenlesbares Format – meist DATEX II – umgewandelt werden.
2. Digitale Übermittlung: Diese Daten sind an die „Mobilithek“ zu melden, den nationalen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten, betrieben von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
3. Dynamische Aktualisierung: Änderungen vor Ort, etwa die Verlegung einer Fahrspursperrung, müssen sofort im System nachgeführt werden.
„Der Fokus hat sich verlagert“, analysieren Branchenbeobachter. „Es geht nicht mehr nur darum, das richtige Leitkegel auf die Straße zu stellen. Sondern auch darum, dass der digitale Zwilling dieses Kegels in der nationalen Datenbank erscheint.“ Für die Büroorganisation der Unternehmen wird die Datenkonformität damit zur zentralen Aufgabe. Verstöße gegen die Meldepflicht können zu behördlichen Problemen und sogar zur Ablehnung künftiger Genehmigungen führen.
Neue Handbücher und die Herausforderung fürs Handwerk
Die Umstellung ist nicht ohne Hürden. In den ersten Januartagen 2026 berichten Foren der Branche von technischen Schwierigkeiten mit der Mobilithek-Schnittstelle. Besonders kleinere Handwerksbetriebe, die nur gelegentlich Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen, fürchten einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand.
Als Reaktion auf die neuen Pflichten haben mehrere Fachverlage aktualisierte Leitfäden auf den Markt gebracht. Das „Praxishandbuch StVO – RSA 21 Ausgabe 2026“ behandelt explizit die Schnittstelle zwischen physischen Sicherheitsregeln und digitaler Meldepflicht. Die Empfehlungen für Unternehmen sind klar:
– Software prüfen: Planungstools müssen über Schnittstellen verfügen, die mit der Mobilithek kompatibel sind.
– Mitarbeiter schulen: Das Büropersonal benötigt Grundkenntnisse im Datenmanagement.
– Verträge anpassen: In Unteraufträgen muss klar geregelt sein, wer für die digitale Meldung verantwortlich ist – das Bauunternehmen oder der Verkehrssicherungsdienst.
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Mehr Sicherheit durch digitale Sichtbarkeit
Trotz der anfänglichen Herausforderungen betonen Sicherheitsexperten die Notwendigkeit dieses Schrittes. Mit der zunehmenden Verbreitung von Fahrerassistenzsystemen stellt eine nicht gemeldete Baustelle ein erhebliches Risiko dar. Erwartet das System eines Fahrzeugs eine freie Spur und stößt stattdessen auf eine nicht in der Datenbank verzeichnete Absperrung, steigt die Unfallgefahr.
Hinter der Digitalisierung steht das IVSG, das EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzt. Die Schaffung der „digitalen Baustelle“ ist ein langfristiges Ziel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Frist bis Ende 2025 sollte Unternehmen Zeit zur Umstellung geben.
Die Integration der RSA-21-Daten in Navigationsapps soll künftig den Verkehrsfluss verbessern und Auffahrunfälle an Stauenden reduzieren. Für die Branche bleibt das erste Quartal 2026 eine Phase der Einarbeitung. Experten rechnen damit, dass digitale Meldepflichten bis Mitte des Jahres zum Standard in allen öffentlichen Ausschreibungen werden. Die Botschaft zum Jahresauftakt ist eindeutig: Eine Baustelle ist erst dann sicher, wenn sie sichtbar ist – sowohl auf dem Asphalt als auch in der Cloud.
PS: Übrigens – die digitale Meldepflicht entbindet Sie nicht von der Pflicht zur lückenlosen Unterweisung und Dokumentation vor Ort. Wer seine Baustellen sicher in die Mobilithek meldet, braucht gleichzeitig prüffähige Unterweisungsbögen für Fremdfirmen. Diese kostenlose Vorlage liefert Checkliste, Unterweisungsnachweis und praktische Formulierungen, damit Sie rechtssicher bleiben. Unterweisung Fremdfirmen jetzt gratis herunterladen


