Rentenversicherung startet individuelles Fallmanagement
06.01.2026 - 05:16:13Die Deutsche Rentenversicherung setzt ab sofort ein neues, personenzentriertes Fallmanagement für komplexe Reha-Fällen um. Damit vollzieht sich ein Systemwechsel von der Verwaltung zur aktiven Begleitung.
Seit dieser Woche ist der Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung Realität. Auf Grundlage des Ende 2025 verabschiedeten SGB-VI-Anpassungsgesetzes hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit der flächendeckenden Einführung eines umfassenden Fallmanagements begonnen. Der neue Rechtsrahmen nach § 13a SGB VI verpflichtet die Träger, Versicherte mit „komplexem Unterstützungsbedarf“ frühzeitig zu identifizieren und individuell zu betreuen.
Vom Verwaltungsakt zur persönlichen Begleitung
Statt Anträge nur abzuarbeiten, koordinieren spezielle Fallmanager nun den gesamten Rehabilitationsprozess. Dies betrifft vor allem Menschen mit mehreren Gesundheitsproblemen oder solche, bei denen eine Standard-Reha bisher nicht zum Wiedereinstieg in den Job führte.
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Der Ansatz ist bewusst „behördenübergreifend“ angelegt. Die Manager sollen nicht nur innerhalb der Rentenversicherung agieren, sondern auch mit Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit und Sozialämtern koordinieren. Ziel ist es, den gefürchteten „Drehtüreffekt“ zu verhindern, bei dem Patienten zwischen den Zuständigkeiten verschiedener Behörden hin- und hergereicht werden.
„Prävention vor Reha vor Rente“ wird konkret
Die gesetzliche Verankerung des Fallmanagements gibt dem lange propagierten Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ endlich wirksame Werkzeuge an die Hand. Bisher blieb es oft bei einer Floskel – jetzt folgen Taten.
Das DRV kann nun modular auf Einzelfälle reagieren. Ein Fallmanager kann beispielsweise gleichzeitig eine medizinische Rehabilitation einleiten, die betriebliche Wiedereingliederung vorbereiten und notwendige soziale Hilfen organisieren. Alles läuft in einem einzigen, koordinierten Plan zusammen. Die Rentenversicherung kann dafür auch externe Dienstleister einbinden, um spezifisches Know-how zu nutzen.
Parallel starten neue Vergütung und Digitalisierung
Das Fallmanagement ist nicht die einzige Neuerung zu Jahresbeginn 2026. Seit dem 1. Januar gilt auch ein neues Vergütungssystem für Reha-Kliniken. Es soll transparent und leistungsbezogen sein und starre Tagessätze ablösen. Kliniken werden künftig stärker nach der Komplexität der geleisteten Behandlung bezahlt.
Zudem erlaubt das SGB-VI-Anpassungsgesetz den verstärkten Einsatz digitaler Technologien und Künstlicher Intelligenz (KI) in der Sozialverwaltung. Der Rechtsrahmen klärt die Nutzung von Sozialdaten für das Training von KI-Modellen. Dies soll Antragsverfahren beschleunigen und helfen, jene komplexen Fälle zu erkennen, die vom neuen Fallmanagement profitieren.
Lob von Experten, aber auch praktische Hürden
Sozialpolitikexperten begrüßen den Systemstart überwiegend, verweisen aber auf Herausforderungen. Die Deutsche Rentenversicherung selbst unterstützt die Änderungen und spricht von mehr Handlungsflexibilität.
Arbeitsmarktexperten mahnen jedoch, der Erfolg hänge an der praktischen Umsetzung in den kommenden Monaten. Entscheidend seien überschaubare Fallzahlen pro Manager und die tatsächliche Autorität, andere Behörden anzuleiten. Zweifel gibt es auch an der „digitalen Bereitschaft“ aller beteiligten Stellen, Daten so nahtlos auszutauschen, wie es die neuen Regeln vorsehen.
Was kommt auf Versicherte zu?
Versicherte können in den kommenden Wochen eine proaktivere Ansprache ihrer Rentenversicherung erwarten. Die DRV wird die Kommunikation verstärken und erste Benachrichtigungen an potenziell berechtigte „komplexe Fälle“ verschicken.
Im ersten Quartal 2026 liegt der Fokus auf der technischen Integration der neuen Fallmanagement-Module und der Stabilisierung des Klinik-Vergütungssystems. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird genau beobachtet. Er gilt als wichtiger Test dafür, ob das deutsche Sozialsystem angesichts des demografischen Wandels und steigender Reha-Bedürfnisse zukunftsfähig ist.
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