Radon-Messungen, Winter

Radon-Messungen: Jetzt im Winter starten

31.12.2025 - 12:00:12

Die Frist für Tausende Unternehmen in deutschen Risikogebieten läuft ab: Wer jetzt nicht mit den vorgeschriebenen Radon-Messungen beginnt, riskiert Bußgelder und gefährdet die Gesundheit der Mitarbeiter. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) drängt zum sofortigen Handeln.

Der Jahreswechsel ist für Betriebe in den sogenannten Radon-Vorsorgegebieten mehr als nur ein Kalenderdatum. Experten betonen: Der Winter ist die entscheidende Zeit, um mit den zwölfmonatigen Messungen zu beginnen. Warum? In der Heizperiode ist der „Kamineffekt“ am stärksten – warme Luft steigt auf und saugt das giftige Gas aus dem Boden durch Risse ins Gebäude.

„Wer jetzt nicht startet, misst falsch niedrige Werte“, warnt ein BfS-Sprecher. Die Folge: Unternehmen könnten den gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) unterschätzen und später gegen die Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes verstoßen. Für Betriebe in den neu ausgewiesenen Gebieten vom Oktober 2025 tickt die Uhr besonders laut. Sie haben insgesamt nur 18 Monate Zeit, um die Vorgaben der Landesbehörden zu erfüllen.

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Pflichten für Arbeitgeber verschärft

Die Rechtslage hat sich im vierten Quartal 2025 deutlich verschärft. Am 13. Oktober veröffentlichte das BfS eine aktualisierte Karte der Vorsorgegebiete. In diesen Regionen müssen Arbeitgeber die Radon-Konzentration in allen Arbeitsräumen im Erdgeschoss und Keller messen lassen.

Das Prozedere ist strikt geregelt: Nur passive Messgeräte anerkannter Dienste sind zulässig. Überschreitet der Jahresmittelwert die 300-Bq/m³-Marke, müssen sofort Sanierungsmaßnahmen folgen – etwa das Abdichten von Fundamentrissen oder der Einbau von Lüftungsanlagen. „Viele Unternehmen betreten mit der neuen Karte erstmals regulatorisches Neuland“, kommentiert eine Umweltrechtsexpertin. Der Jahresbeginn setzt die Fristen in Gang.

Drei-Stufen-Plan bis zur Meldepflicht

Der Weg zur Compliance folgt einem klaren Stufenkonzept des Bundesumweltministeriums, das die Behörden seit Ende 2025 streng überwachen.

Zuerst steht die zwölfmonatige Messung. Liegt der Wert danach über dem Grenzwert, sind technische Gegenmaßnahmen Pflicht. Bleibt der Raum auch danach belastet, muss der Arbeitsplatz bei den Landesbehörden gemeldet werden. Die Mitarbeiter unterliegen dann einer besonderen Überwachung.

Die Nachfrage nach zertifizierten Messgeräten ist im Dezember 2025 sprunghaft angestiegen. „Die Kombination aus neuen Risikokarten und dem saisonalen Druck führt zu Engpässen“, berichtet ein Anbieter.

Unterschätzte Gefahr für die Lunge

Die Eile der Behörden hat einen ernsten Hintergrund: Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland. Das radioaktive Gas ist unsichtbar und geruchlos, dringt aus dem Untergrund in Gebäude ein und reichert sich in Innenräumen an.

Ein Forschungsprojekt unterstreicht die anhaltende Brisanz: Seit Januar 2025 betreiben das BfS und die Universitätsmedizin Göttingen eine „Radon-Biobank“. Sie untersucht die biologischen Langzeitwirkungen. Für Unternehmen bedeutet das: Der regulatorische Druck wird nicht nachlassen. Wer die Vorschriften ignoriert, riskiert nicht nur Geldstrafen, sondern haftet im Zweifel auch für Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten.

Was 2026 auf die Unternehmen zukommt

Das kommende Jahr bringt verschärfte Kontrollen. Betriebe, die Anfang 2025 mit den Messungen begannen, müssen ihre Ergebnisse vorlegen. Für die „Nachzügler“ aus den Oktober-Zonen wird es eng.

Die Identifizierung von Risikogebieten ist ein dynamischer Prozess. Neue geologische Daten könnten weitere Regionen auf die Liste bringen. Das BfS rät Unternehmen daher, den Radonschutz nicht als lästige Einmalprüfung, sondern als festen Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu begreifen. Die erste Aufgabe für 2026 ist jedoch konkret: Messgeräte aufstellen, bevor der Winter vorbei ist.

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