Praxisalltag 2026: Neue Kontrollen und digitaler Stress fordern Ärzte
17.01.2026 - 14:33:12Arztpraxen müssen ihre Arbeitssicherheit neu aufstellen. Strengere Kontrollen und die Belastung durch die Digitalisierung machen die Gefährdungsbeurteilung zum Management-Schlüsselthema.
Schärfere Kontrollen: Die Fünf-Prozent-Quote
Die wohl unmittelbarste Neuerung ist eine verschärfte Kontrollpflicht der Behörden. Seit dem 1. Januar 2026 müssen die Aufsichtsbehörden jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe prüfen – unabhängig von deren Risikokategorie. Diese Änderung im Arbeitsschutzgesetz beendet eine Phase, in der kleine Praxen oft übersehen wurden.
Für Praxisinhaber bedeutet das: Die Gefährdungsbeurteilung muss jederzeit einwandfrei und aktuell vorliegen. Stichprobenartige, unangekündigte Kontrollen werden deutlich wahrscheinlicher. Die Dokumentation muss die tatsächlichen Arbeitsabläufe abbilden, veraltete Standardvorlagen genügen nicht mehr.
Viele Praxisinhaber unterschätzen, wie detailliert Aufsichtsbehörden inzwischen Gefährdungsbeurteilungen prüfen. Mit der neuen 5‑Prozent‑Kontrollquote reicht eine musterhafte Checkliste oft nicht mehr – die GBU muss den Praxisalltag nachweisen. Ein kostenloses Paket mit geprüften Vorlagen, praxisnahen Checklisten und einem Schritt‑für‑Schritt‑Leitfaden zeigt, wie Sie Ihre Beurteilung rechtssicher aktualisieren und Kontrollen souverän bestehen. Praktisch für Hausarztpraxen, Labore und Sicherheitsverantwortliche. Jetzt GBU‑Vorlagen & Checklisten herunterladen
Psychische Belastung: Digitaler Stress wird Pflichtkategorie
Ein zentraler Punkt der neuen Anforderungen ist die Erfassung der psychischen Belastung durch digitale Infrastrukturen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betonte kürzlich, dass die Technik im Hintergrund reibungslos funktionieren müsse, um die Arbeit zu erleichtern, nicht zu behindern.
Der aktuelle technische Reibungsverlust, etwa durch die elektronische Patientenakte (ePA), stellt jedoch eine erhebliche Belastung für das Praxisteam dar. Diese „digitale Frustration“ muss nun explizit in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihre Handlungshilfen um Faktoren wie Software-Bedienbarkeit und die kognitive Last durch ständige Problembehebungen erweitert.
Bürokratieentlastung trifft auf komplexere Vorgaben
Während die Kontrollen strenger werden, gibt es auch Entlastungen. Das Bürokratieentlastungsgesetz erlaubt es nun, einige Dokumente in „Textform“ statt in „Schriftform“ zu führen. Das ermöglicht digitale Signaturen und E-Mail-Ketten für Routineanweisungen.
Dieser Schritt wird jedoch durch anspruchsvollere Vorgaben bei Gefahrstoffen konterkariert. Aktualisierungen der Gefahrstoffverordnung betreffen karzinogene Stoffe und zwingen Praxen mit eigenen Laboren oder speziellen Sterilisationsverfahren zur sofortigen Überarbeitung ihrer Stoffverzeichnisse.
Zudem wirkt sich der neue Gefahrtarif der BGW, der seit 2025 gilt, auf die Beitragsberechnung für 2026 aus. Präzise Tätigkeitsbeschreibungen in der Gefährdungsbeurteilung sind daher auch finanziell wichtig, um eine korrekte Einordnung und Überzahlungen zu vermeiden.
Vorhaltepauschale: Neue Anforderungen an die Praxisorganisation
Der wirtschaftliche Kontext beeinflusst die Arbeitssicherheit direkt. Die seit Jahresbeginn geltende Vorhaltepauschale für Hausärzte bringt neue Kriterien für die Praxisorganisation mit sich, wie verlängerte Öffnungszeiten oder bestimmte Personal-Schlüssel.
Diese strukturellen Änderungen schaffen neue Arbeitszeitmodelle. Sie müssen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Arbeitszeitgesetz geprüft und in der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Eine Umstellung des Dienstplans, um den Förderbonus zu sichern, löst die sofortige Pflicht aus, die Beurteilung hinsichtlich Ermüdung und Ruhezeiten anzupassen.
Ausblick: „Vision 2026“ für den Arbeitsschutz
Die Branche erwartet für 2026 eine Phase der rigorosen Durchsetzung. Das erste Quartal dürfte noch eine Schonfrist für die Anpassung an die Kontrollquote sein, doch die Sanktionen bei Verstößen könnten im Laufe des Jahres spürbar steigen.
BGW und KBV wollen in den kommenden Monaten weitere gemeinsame Leitlinien für „Gesundes digitales Arbeiten“ vorlegen. Für Praxisinhaber wird die Gefährdungsbeurteilung damit vom statischen Dokument zum dynamischen Management-Werkzeug. Die beste Verteidigung gegen die doppelte Herausforderung aus staatlicher Kontrolle und digitalem Wandel ist eine proaktive, umfassende Sicherheitskultur.
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