Photovoltaik-Branche 2026: Steuervorteile ja, Profitabilität nein?
08.02.2026 - 09:52:12Die steuerliche Förderung für Solaranlagen bleibt attraktiv, doch sinkende Einspeisevergütungen und schärfere Prüfungen stellen Betreiber vor neue Herausforderungen. Vor allem größere und alte Anlagen geraten in den Fokus des Finanzamts.
0% Mehrwertsteuer trifft auf sinkende Erträge
Die Regelung ist ein wichtiger Pfeiler der Energiewende: Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-(PV)-Anlagen der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer. Diese Steuerbefreiung für Module, Wechselrichter und Speicher entlastet private Betreiber erheblich bei der Investition. Das Bundesfinanzministerium bestätigte diese Praxis auch für Februar 2026.
Doch die wirtschaftliche Grundlage bröckelt. Die Bundesnetzagentur senkte die Einspeisevergütung zum Monatsbeginn erneut. Für neue Anlagen bis 10 Kilowatt Peak (kWp) gibt es nun nur noch rund 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Größere Systeme bis 40 kWp erhalten etwa 6,73 Cent. Die Steuerersparnis beim Kauf wird so durch geringere laufende Einnahmen ausgehöhlt. Für finanzielle Planungen wird das immer schwieriger.
Passend zum Thema Photovoltaik und Umsatzsteuer: Viele PV-Betreiber sind unsicher, welche Lieferungen und Installationen tatsächlich dem Nullsteuersatz unterliegen und wie Vorsteuererstattungen praktisch durchgesetzt werden können — gerade bei Repowering oder komplexen Leasing-Modellen. Ein kostenloser Umsatzsteuer-Guide erklärt Schritt für Schritt, welche Leistungen steuerfrei sind, wie Sie Vorsteuer korrekt geltend machen und welche Fallstricke Betriebsprüfer häufig beanstanden. Ideal für Betreiber und Steuerberater, die Totalgewinn‑Prognosen und Unternehmerstatus absichern wollen. Jetzt kostenlosen Umsatzsteuer-Guide sichern
Die Rückkehr der „Liebhaberei“-Falle
Während Kleinanlagen bis 30 kWp pauschal von der Einkommensteuer befreit sind, schaut das Finanzamt bei größeren Systemen genauer hin. Überschreitet eine Anlage diese Grenze oder ist sie in komplexe Leasing-Modelle eingebunden, muss der Betreiber eine Totalgewinnprognose vorlegen. Sie soll über 20 Jahre einen positiven Gesamtgewinn belegen.
Genau hier wird es mit den gesunkenen Vergütungen problematisch. „Die mathematische Hürde, einen Totalgewinn nachzuweisen, ist für mittelgroße gewerbliche Anlagen deutlich höher geworden“, erklärt ein Steuerberater. Kann das Finanzamt keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht erkennen, stuft es den Betrieb als Liebhaberei ein. Die Folge: Verluste aus der Anlage können nicht mehr mit anderen Einkünften verrechnet werden. Der Status als Unternehmer – wichtig für die Vorsteuererstattung – steht auf dem Spiel.
Altanlagen am Ende der Förderung: Ein Prekariat
Besonders kritisch ist die Lage für Tausende Post-EEG-Anlagen aus den Jahren 2005 und 2006. Ihre 20-jährige garantierte EEG-Vergütung ist ausgelaufen. Sie erhalten nun den „Jahresmarktwert Solar“, der 2025 bei nur 4,51 Cent/kWh lag. Nach Abzug von Vermarktungskosten bleibt oft nur ein marginaler Erlös.
Für diese Pionieranlagen ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung existenziell. Übersteigen Wartungs- und Messtechnik-Kosten die minimalen Einnahmen, entfällt der Unternehmerstatus. Experten raten Betreibern daher zu zwei Strategien: den Eigenverbrauch zu maximieren oder ein „Repowering“ durchzuführen. Dabei werden alte Module durch neue, leistungsstärkere ersetzt. So startet die 20-jährige EEG-Förderung mit aktuellen Vergütungen und der Mehrwertsteuerbefreiung von Neuem.
Berlin plant: Wird die feste Vergütung abgeschafft?
Die politische Debatte in Berlin deutet auf weitere Veränderungen hin. Die Bundesregierung prüft, die finanzielle Belastung durch das EEG zu reduzieren. Im Gespräch ist, die feste Einspeisevergütung für neue, mittelgroße Anlagen schrittweise abzuschaffen. Sie würden dann in die Direktvermarktung gedrängt, wo der Erlös vom schwankenden Börsenstrompreis abhängt.
Diese Verschiebung würde die Wirtschaftlichkeitsprüfung noch zentraler machen. Ohne garantierten Staatstarif würden Ertragsprognosen extrem unsicher – und der Nachweis eines Totalgewinns für das Finanzamt fast unmöglich. Parallel sollen neue Förderprogramme, etwa für energetische Sanierungen, an strengere Effizienznachweise geknüpft werden. Der Trend ist klar: Steuer- und Finanzhilfen werden immer öfter an nachweisbare Wirtschaftlichkeit gekoppelt.
Für PV-Betreiber im Februar 2026 heißt das: Die sofortige Steuerersparnis ist willkommen. Doch der langfristige steuerliche Rahmen wird anspruchsvoller. Wer eine Anlage über 30 kWp besitzt oder eine alte Post-EEG-Anlage weiterbetreibt, sollte seine Gewinnprognosen prüfen. Die nächste Anfrage vom Finanzamt könnte sonst die Rentabilität der grünen Investition infrage stellen.
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