Pendlerpauschale, Cent

Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer

24.12.2025 - 19:39:12

Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Berufspendler in Deutschland deutlich mehr Geld vom Finanzamt zurück. Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten das Steueränderungsgesetz 2025 endgültig beschlossen. Der Kern der Reform: Die Pendlerpauschale wird vereinheitlicht und steigt auf 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Damit fällt das bisherige gestufte System endgültig weg.

Jahrelang galt in Deutschland ein zweistufiges Modell: Für die ersten 20 Arbeitskilometer gab es pauschal 30 Cent, erst ab dem 21. Kilometer stieg der Satz auf 38 Cent. Diese Ungleichbehandlung gehört ab dem kommenden Jahr der Vergangenheit an. Die am 19. Dezember vom Bundesrat gebilligte Reform schafft eine einheitliche Flatrate von 0,38 Euro für den gesamten einfachen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

„Die Vereinheitlichung der Pendlerpauschale ist eine massive Vereinfachung und eine direkte finanzielle Entlastung für Kurz- und Mittelstreckenpendler, die bisher benachteiligt wurden“, kommentieren Steuerexperten. Die Neuregelung ist zudem dauerhaft angelegt und bietet langfristige Planungssicherheit.

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So profitieren Pendler konkret

Die finanziellen Auswirkungen der Reform sind für das Steuerjahr 2026 direkt spürbar. Allein durch die Anhebung des Satzes für die ersten 20 Kilometer um 27 Prozent steigen die absetzbaren Werbungskosten für Millionen Arbeitnehmer spürbar.

Ein Rechenbeispiel:
Ein Arbeitnehmer wohnt 15 Kilometer von seinem Arbeitsplatz entfernt und hat 220 Arbeitstage im Jahr.
* Alte Regel (2025): 15 km × 0,30 € × 220 Tage = 990 €
* Neue Regel (2026): 15 km × 0,38 € × 220 Tage = 1.254 €

In diesem Fall kann der Pendler 264 Euro mehr von der Steuer absetzen. Für viele wird dieser Betrag ausschlaggebend sein, um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro zu übersteigen und tatsächliche Fahrtkosten geltend machen zu können.

Auch Fernpendler profitieren: Wer beispielsweise 50 Kilometer fährt, erhält für die ersten 20 Kilometer nun ebenfalls 38 Cent. Das garantiert einen jährlichen Mehrbetrag von 352 Euro (20 km × 0,08 € Erhöhung × 220 Tage).

Mobilitätsprämie wird dauerhaft verankert

Neben der Pendlerpauschale wird auch die Mobilitätsprämie ab 2026 entfristet. Diese direkte Zahlung ist für Geringverdiener gedacht, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens kaum oder keine Einkommensteuer zahlen und daher von der steuerlichen Absetzbarkeit nicht profitieren.

Die Prämie beträgt 14 Prozent der erhöhten Pendlerkosten und soll so Auszubildende und Teilzeitkräfte entlasten, für die Fahrtkosten eine besonders hohe Belastung darstellen. Erwartet werden noch gesetzliche Anpassungen, um die Berechnung an die neue Flatrate anzugleichen.

Weitere steuerliche Entlastungen ab 2026

Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist Teil eines größeren Entlastungspakets, das auf steigende Lebenshaltungskosten reagiert.

  • Grundfreibetrag: Er steigt 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
  • Kindergeld: Pro Kind und Monat gibt es ab Januar 2026 vier Euro mehr, also 259 Euro.
  • Kinderfreibetrag: Auch dieser wird auf 9.756 Euro pro Jahr angehoben.

Die schnelle Ratifizierung des Gesetzes gibt Lohnbuchhaltungen und Software-Anbietern genug Zeit, ihre Systeme vor dem Jahreswechsel anzupassen.

Gemischte Reaktionen – aber sofortiger Nutzen möglich

Die Reaktionen aus Wirtschaft und Verbänden sind überwiegend positiv. Kritik kommt hingegen von Umweltverbänden, die eine Förderung des Autoverkehrs befürchten. Die Bundesregierung betont jedoch, dass die Pauschale verkehrsmittelneutral gilt – ob Auto, Bahn oder Fahrrad.

Für Arbeitnehmer heißt es: Steuererklärung für 2026 anpassen. Wer nicht bis zur Steuererklärung 2027 warten möchte, kann die höhere Pauschale auch direkt über einen Lohnsteuerermäßigungsantrag in seine monatliche Lohnabrechnung einfließen lassen. So kommt die Entlastung sofort im Portemonnaie an.

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