Pendlerpauschale steigt: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
14.01.2026 - 21:45:11Seit Jahresbeginn zahlen Millionen Berufspendler weniger Steuern. Die Entfernungspauschale gilt nun einheitlich mit 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Die Neuregelung beendet die bisherige Staffelung und bringt spürbare Entlastung, besonders für kürzere Strecken.
Finanzielle Entlastung für Millionen Arbeitnehmer
Die Anhebung auf den Höchstsatz ab dem ersten Kilometer wirkt wie eine kleine Steuersenkung für alle, die zur Arbeit pendeln. Besonders profitieren Beschäftigte mit kurzen und mittleren Arbeitswegen bis 20 Kilometer. Sie konnten bisher nur 30 Cent für die ersten 20 Kilometer geltend machen.
Die Rechnung des Bundesfinanzministeriums zeigt: Bei einem 10-Kilometer-Weg und einer Fünf-Tage-Woche lassen sich nun 176 Euro mehr im Jahr als Werbungskosten absetzen. Bei 20 Kilometern sind es sogar 352 Euro zusätzlich. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – ob Auto, Bahn oder Fahrrad.
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Kritik trotz milliardenschwerer Entlastung
Die Maßnahme ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025 und soll gestiegene Mobilitätskosten ausgleichen. Der Preis für den Staat ist hoch: Die Mindereinnahmen belaufen sich 2026 auf rund 1,1 Milliarden Euro. Bis 2030 summiert sich das gesamte Entlastungspaket auf über sechs Milliarden Euro.
Doch die Kritik reißt nicht ab. Umweltverbände warnen seit Langem vor falschen Anreizen. Eine pauschale Förderung des Pendelverkehrs stehe Klimazielen entgegen. Zudem profitieren Haushalte mit höherem Einkommen überproportional, da Werbungskosten bei hohen Steuersätzen stärker ins Gewicht fallen.
Soziale Schieflage bei der Mobilitätsprämie
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Zwar wurde sie entfristet, doch sie greift weiterhin erst ab dem 21. Kilometer. Für Betroffene, die weniger als 20 Kilometer zur Arbeit fahren, bringt die allgemeine Pauschalenerhöhung daher nichts. Experten sehen hier eine soziale Schieflage.
Weitere Neuerungen im Steuerjahr 2026
Die Pendlerpauschale ist nur eine von mehreren Änderungen. Seit Januar gilt auch die „Aktivrente“: Rentner können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Zudem wurden Pauschalen für Ehrenamtliche erhöht und der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt.
Für die meisten Pendler bedeutet die Reform eine direkte finanzielle Erleichterung. Ob sie jedoch die richtigen Signale für eine klimafreundliche und sozial gerechte Mobilität setzt, bleibt umstritten. Die Debatte dürfte mit der nächsten Steuererklärung neu aufflammen.
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