PEM-Konvention: Neue Ursprungsregeln spalten Europa und den Mittelmeerraum
08.03.2026 - 00:00:04 | boerse-global.de
Seit Jahresbeginn gelten für den europäischen Handel mit dem Mittelmeerraum zwei verschiedene Zollregime. Diese Spaltung bringt Lieferketten in Gefahr und verlangt von Unternehmen höchste Wachsamkeit.
Die umfassende Reform der Pan-Euro-Mediterranen (PEM) Konvention hat den Präferenzhandel in zwei Zonen geteilt. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Übergangsfrist beendet. Nun entscheidet allein der Wortlaut jedes einzelnen Freihandelsabkommens, welche Ursprungsregeln gelten. Für Zollabwickler und Einkaufsmanager bedeutet das eine neue Komplexitätsebene. Es ist die größte Überholung der Handelsregeln in der Region seit über einem Jahrzehnt.
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Zwei Zonen, zwei Regelwerke: Die neue Handelsrealität
Bis Ende 2025 konnten Unternehmen zwischen den alten Regeln von 2012 und den modernisierten Fassung von 2023 wählen. Diese Parallelität ist nun vorbei. Die neuen Regeln gelten als unternehmerfreundlicher: Sie bieten vereinfachte produktspezifische Regeln, höhere Toleranzgrenzen für Fremdmaterial (oft 15 Prozent) und flexiblere Berechnungsmethoden wie die Durchschnittspreiskalkulation.
Doch die Anwendung ist gespalten:
* Zone 1 umfasst Abkommen mit dynamischer Verweisungsklausel auf die revidierte PEM-Konvention. Dazu zählen die Verträge der Schweiz mit der EU sowie EFTA-Abkommen mit Albanien, Georgien, Moldau und Serbien. Hier gelten ausschließlich die neuen, flexiblen Regeln.
* Zone 2 besteht aus Abkommen ohne diese Klausel, etwa den EFTA-Verträgen mit Ägypten, Israel, Marokko und Palästina. Hier bleiben die strikten Regeln von 2012 in Kraft.
„Zu wissen, in welcher Zone ein Handelsweg liegt, ist der kritischste Schritt für die Zollkonformität in diesem Jahr“, betonen Handelsexperten. Die Anforderungen zwischen den Rahmenwerken unterscheiden sich erheblich.
EFTA-Tunesien: Klarstellung beendet Verwirrung
Die zersplitterte Umsetzung führte im ersten Quartal 2026 zu erheblichen Problemen. Besonders umstritten war der Status des EFTA-Tunesien-Abkommens. Handelspublikationen und Softwareanbieter hatten kolportiert, dass ab 1. März 2026 die neuen Regeln gelten und diagonale Kumulierung ermöglichen würden.
Das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt jedoch klar: Diese Information ist falsch. Das Abkommen enthält keine dynamische Verweisung. Der Handel mit Tunesien unterliegt weiterhin den alten Regeln von 2012. Compliance-Teams mussten deshalb im März ihre Systeme korrigieren, die fälschlicherweise die neuen Regeln anwandten.
Andere Abkommen sind dagegen erfolgreich gewechselt. Das Freihandelsabkommen zwischen EFTA und Jordanien wendet die revidierten Regeln beispielsweise seit dem 1. Februar 2026 an. Experten raten daher zu ständiger manueller Prüfung offizieller Zollmatrizen – Software-Updates allein reichen nicht aus.
Folgen für Lieferketten: Diagonale Kumulierung in Gefahr
Die Spaltung in zwei Zonen hat unmittelbare und schwerwiegende Folgen für die diagonale Kumulierung. Dieser Mechanismus erlaubt es, Vorprodukte aus einem Partnerland in einem anderen zu verarbeiten, ohne den Präferenzursprung zu verlieren.
Laut der aktualisierten PEM-Matrix für 2026 ist diagonale Kumulierung nun strikt auf Länder innerhalb derselben Zone beschränkt. Unternehmen können Inputs aus Zone 1 nicht mehr mit Materialien aus Zone 2 mischen und für einen präferenziellen Export geltend machen.
Das zwingt Unternehmen, ihre Beschaffungsstrategien grundlegend zu überdenken. Wer auf ein breites Mittelmeer-Netzwerk setzte, muss nun sicherstellen, dass alle Zulieferer im selben Regelwerk arbeiten. Ein Fehler kann den Verlust von Zollpräferenzen, Nachzahlungen und rechtliche Auseinandersetzungen bedeuten.
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Compliance-Strategien und Ausblick
Zollbehörden in Europa werden die Prüfung von EUR.1-Bewegungsbescheinigungen und Ursprungserklärungen verschärfen. Fachleute raten zu sofortigen Audits der Langzeiterklärungen von Lieferanten. Dokumente aus dem Jahr 2025 könnten für grenzüberschreitende Kumulierung ungültig sein.
Unternehmen müssen ihre ERP- und Handelssysteme aktualisieren und Stammdaten für jedes Teil überprüfen. Die Panne bei EFTA-Tunesien zeigt: Automatische Updates sind fehleranfällig, manuelle Kontrolle gegen amtliche Quellen bleibt essenziell.
Langfristiges Ziel ist die Vereinheitlichung der gesamten PEM-Zone unter den Regeln von 2023. EFTA und die EU verhandeln dazu mit den Ländern der Zone 2. Bis alle Abkommen ratifiziert sind, bleibt das Zwei-Zonen-System jedoch Realität. Unternehmen müssen sich auf eine längere Phase regulatorischer Zersplitterung einstellen – und ihre Compliance entsprechend robust gestalten.
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