PEM-Handel: Neue TARIC-Codes für Zollpräferenzen sind Pflicht
10.02.2026 - 20:44:12Seit Januar 2026 müssen Unternehmen bei Einfuhranmeldungen in der Pan-Euro-Mittelmeer-Zone spezifische TARIC-Codes angeben. Diese verbindliche Neuregelung der EU-Kommission beendet eine lange Übergangsphase und soll für mehr Klarheit bei den komplexen Ursprungsregeln sorgen. Für Importeure und Exporteure bedeutet das: Systeme und Prozesse müssen umgehend angepasst werden, um Verzögerungen und den Verlust von Zollvorteilen zu vermeiden.
Ende der Wahlfreiheit: Nur noch ein Regelwerk gilt
Die Änderung ist das Ergebnis der Modernisierung des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Bislang konnten Unternehmen je nach Partnerland zwischen alten und neuen, revidierten Regeln wählen. Diese Flexibilität endete mit dem 31. Dezember 2025. Nun gilt für jedes bilaterale Abkommen innerhalb der PEM-Zone ein einziges, klar definiertes Regelwerk.
Diese Vereinheitlichung macht die neuen TARIC-Unterlagencodierungen unverzichtbar. Sie zeigen den Zollbehörden eindeutig an, auf welcher Rechtsgrundlage der präferenzielle Ursprung einer Ware ermittelt wurde. Fehlt der korrekte Code, gilt die Anmeldung als fehlerhaft. Die Folge können Nachfragen, Verzögerungen oder sogar die komplette Verweigerung des Zollvorteils sein.
Für eine harmonisierte Anwendung in der gesamten EU wurden neue Unterlagencodes für das Zollanmeldungssystem ATLAS eingeführt. Sie kennzeichnen den jeweiligen Ursprungsnachweis präzise.
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Für Waren, deren Ursprung nach den modernisierten Regeln ermittelt wurde, gelten nun:
* Code U078: Für eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit dem Vermerk „REVISED RULES“.
* Code U079: Für eine Ursprungserklärung mit demselben Vermerk.
Für den Handel mit Partnern, die noch die alten Regeln anwenden – wie aktuell Algerien oder der Libanon – bleiben bestehende Codes wie N954 oder N864 relevant. Die korrekte Anwendung ist kein Formsache, sondern Grundvoraussetzung für eine reibungslose Zollabwicklung.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Für die Wirtschaft ergeben sich konkrete Handlungspflichten. An erster Stelle steht die Aktualisierung der IT-Systeme. Die Software für Zollanmeldungen muss die neuen TARIC-Codes korrekt enthalten. Ebenso wichtig ist die Schulung der Mitarbeiter in Zoll- und Logistikabteilungen.
Zudem müssen Unternehmen ihre Lieferketten überprüfen. Von Lieferanten ausgestellte Präferenznachweise müssen sorgfältig auf die korrekten Vermerke („REVISED RULES“) geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Handel mit Staaten wie Ägypten, das die revidierten Regeln vorläufig anwendet. Hier empfiehlt die EU-Kommission für Exporte aus der EU den Vermerk „revised rules“.
Modernisierung bringt Vorteile – und neue Pflichten
Die verbindlichen Codes sind der Abschluss einer langjährigen Modernisierung. Die revidierten PEM-Regeln bieten handfeste Vorteile: eine höhere Toleranzgrenze für Fremdmaterial, die Abschaffung des strikten Drawback-Verbots für die meisten Produkte und die Einführung der vollen Kumulierung.
Diese Vereinfachungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit in der über 20 Länder umfassenden PEM-Zone stärken. Die neuen, präzisen Deklarationspflichten sind somit der administrative Preis für flexiblere und wirtschaftsfreundlichere Ursprungsregeln. Langfristig sollen sie zu mehr Rechtssicherheit führen.
Dynamik bleibt: Ratifizierungen noch nicht abgeschlossen
Mit der Einführung der Codes ist ein Meilenstein erreicht. Die Situation bleibt jedoch dynamisch, da nicht alle PEM-Vertragsparteien die neuen Abkommen ratifiziert haben. Unternehmen sollten die Entwicklungen weiter aufmerksam verfolgen. Die verlässlichsten Quellen sind die offiziellen Veröffentlichungen der deutschen Zollverwaltung und der EU-Kommission.
Die korrekte Handhabung des Präferenzrechts bleibt komplex. Die jüngsten Änderungen zielen aber darauf ab, das System transparenter zu machen. Für Unternehmen, die jetzt ihre Prozesse anpassen, bieten die modernisierten PEM-Regeln eine solide Grundlage, um Zollvorteile in diesem wichtigen Wirtschaftsraum auch künftig sicher zu nutzen.
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