PayPal, Sammelklage-Frist

PayPal: Sammelklage-Frist läuft nach Kurssturz ab

20.02.2026 - 22:38:35 | boerse-global.de

Aktione des Bezahldienstes PayPal müssen sich beeilen: Noch bis zum 20. April können sie sich als Hauptkläger in einer milliardenschweren Sammelklage registrieren lassen. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe Anleger über seine wahre Geschäftslage getäuscht und so den Aktienkurs künstlich hochgehalten.

Die Klage, die vor einem Bundesgericht in Kalifornien eingereicht wurde, wirft PayPal und einigen Führungskräften schwere Verstöße vor. Konkret sollen sie zwischen dem 25. Februar 2025 und dem 2. Februar 2026 falsche und irreführende Aussagen getätigt haben. Im Fokus stehen dabei die Wachstumsprognosen für den klassischen Branded Checkout-Service und zu optimistische Finanzziele für 2027.

Das Kartenhaus stürzte am 3. Februar 2026 ein. An diesem Tag veröffentlichte PayPal die enttäuschenden Zahlen für 2025. Das Unternehmen musste einen Rückgang bei seinem Kernprodukt eingestehen und zog seine 2027er-Ziele komplett zurück. Zugleich wurde der Überraschungswechsel an der Konzernspitze bekanntgegeben. Der Vorstand räumte ein, dass das "Tempo der Veränderung und Umsetzung nicht den Erwartungen entsprach".

Die Folge war ein historischer Kurssturz. Die Aktie verlor über 20 Prozent ihres Wertes und schloss bei 41,70 US-Dollar. Für viele Anleger bedeutete das massive Verluste. Die Klage behauptet, diese seien erst durch die angebliche Täuschung möglich geworden.

Wer kann der Klage beitreten?

Berechtigt, sich der Sammelklage anzuschließen, sind alle Aktionäre, die im genannten Klagezeitraum PayPal-Standardaktien (NASDAQ: PYPL) erworben haben. Die Klägeranwälte argumentieren, die Konzernführung habe bewusst gravierende operative Probleme verschwiegen.

Demnach habe PayPal seine Fähigkeit zur Umsetzung von Schlüsselprojekten übertrieben und das Management des Bezahldienstes vernachlässigt. Die optimistischen Wachstumspläne seien von vornherein unrealistisch gewesen. Erst die Offenlegung der wahren Fakten habe den Kurs korrigiert ? zum Schaden der Investoren.

Frist für Hauptkläger endet im April

Nach dem US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act kann sich jeder betroffene Anleger um die Rolle des Lead Plaintiff bewerben. Das Gericht ernennt meist die Person oder Gruppe mit dem größten finanziellen Interesse zum Hauptkläger, der die Prozessführung für die gesamte Klasse übernimmt.

Die entscheidende Frist hierfür ist der 20. April 2026. Wichtig für Anleger: Man muss nicht Hauptkläger werden, um im Falle eines erfolgreichen Vergleichs oder Urteils eine Entschädigung zu erhalten. Man kann auch als stilles Mitglied der Sammelklasse beitreten. Die meisten spezialisierten Kanzleien arbeiten erfolgsabhängig ? für Anleger entstehen also in der Regel keine Vorabkosten.

Reputationsschaden in schwierigem Marktumfeld

Die Klage trifft PayPal in einer ohnehin turbulenten Phase. Der Pionier des digitalen Bezahlens kämpft mit hartem Wettbewerb und schwierigen gesamtwirtschaftlichen Bedingungen. Der überraschende Führungswechsel und der Verzicht auf langfristige Ziele haben zudem strategische Verunsicherung gebracht.

Nach dem 20. April wird das Gericht die Prozessführung formalisieren. Der Rechtsstreit könnte sich über Jahre hinziehen. Marktbeobachter erwarten nun erste Reaktionen des Unternehmens auf die Klagevorwürfe und strategische Signale der neuen Führung. Der Ausgang des Verfahrens könnte nicht nur finanzielle Folgen, sondern auch einen nachhaltigen Reputationsschaden für PayPal bedeuten.

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