Paketbotenschutzgesetz, Recht

Paketbotenschutzgesetz wird dauerhaftes Recht

31.12.2025 - 05:52:12

Das Paketbotenschutzgesetz wird zum 1. Januar 2026 entfristet. Große Paketdienste haften dauerhaft für Sozialbeiträge ihrer Subunternehmer, was den Markt konsolidieren dürfte.

Ab Neujahr haften große Paketdienste auf Dauer für die Sozialbeiträge ihrer Subunternehmer. Das temporäre Gesetz wird zum festen Bestandteil des Sozialgesetzbuchs.

Die deutsche Logistikbranche steht vor einer dauerhaften Weichenstellung. Das sogenannte Paketbotenschutzgesetz verliert in der Nacht zum 1. Januar 2026 seinen Befristungsstatus und wird zum permanenten Recht. Was 2019 als zeitlich begrenzte Maßnahme gegen Scheinselbstständigkeit startete, ist ab morgen ein fester Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB IV). Für Compliance-Verantwortliche bedeutet das: Die Probezeit ist endgültig vorbei.

Vom Experiment zum Dauerzustand

Der Weg zur Entfristung war vorgezeichnet. Nach einer positiven Evaluierung durch das Bundesarbeitsministerium stimmten Bundestag und Bundesrat im Herbst 2025 der dauerhaften Übernahme zu. Die ursprüngliche Sunset-Klausel ist damit Geschichte.

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Passend zum Thema Haftungskette: Seit der Entfristung des Paketbotenschutzgesetzes haften Generalunternehmer dauerhaft für Sozialbeiträge ihrer Subunternehmer. Viele Auftraggeber sind bei Unterweisungen, Dokumentation und Nachweispflichten nicht ausreichend aufgestellt – das kann zu schnellen Nachforderungen und teuren Audits führen. Mit einer rechtssicheren Unterweisung für Fremdfirmen, einer Checkliste und einer klaren Dokumentationsvorlage lassen sich Haftungsrisiken reduzieren. Kostenlose Vorlage zur Unterweisung von Fremdfirmen herunterladen

Die Bilanz des Gesetzes überzeugte die Politik. Seit 2019 ist der Anteil regulär sozialversicherter Beschäftigter in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) spürbar gestiegen. Die Sozialversicherungsträger konnten zudem fast eine halbe Million Euro an ausstehenden Beiträgen von Generalunternehmern einziehen – Geld, das bei insolventen Subunternehmern sonst verloren gewesen wäre.

„Die Rechtsunsicherheit ist beseitigt“, kommentieren Branchenbeobachter. Unternehmen, die auf eine Rückkehr zum Status quo vor 2019 gehofft hatten, müssen die strengen Haftungsregeln nun in ihre langfristige Strategie integrieren.

So funktioniert die Haftungskette

Der Kern der Regelung bleibt unverändert in § 28e SGB IV. Ein Generalunternehmer haftet für die Sozialversicherungsbeiträge, die sein Subunternehmer für dessen Mitarbeiter schuldet. Entscheidend: Diese Haftung erstreckt sich durch die gesamte Lieferkette.

Doch es gibt einen Ausweg. Die Exkulpationsmöglichkeit schützt vor der strengen Haftung. Voraussetzung ist der Nachweis der Zuverlässigkeit des Subunternehmers. In der Praxis bedeutet das:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse und der zuständigen Berufsgenossenschaft müssen lückenlos vorliegen.
  • Die Präqualifikationsliste bietet maximale Sicherheit. Steht ein Partner im offiziellen Verzeichnis für den Zustell- und Servicebereich, entfällt die Haftung in der Regel.

Compliance-Experten warnen: Mit der Entfristung endet die Schonfrist. „Audits werden zur Routine“, heißt es. Unternehmen sollten ihre Zertifikatsprüfungen automatisieren. Ein abgelaufener Nachweis am 2. Januar 2026 kann sofort teure Folgen haben.

Folgen für den Paketmarkt

Die dauerhafte Haftung dürfte den Konsolidierungsdruck im Markt erhöhen. Kleine Subunternehmer, die den administrativen Aufwand nicht schultern können oder an der Legalitätsgrenze operieren, werden es schwerer haben, Aufträge großer Logistiker zu erhalten.

Die großen Player haben sich seit 2019 meist bereits eingestellt. Ihre digitalen Lieferantenmanagementsysteme laufen. Die Permanenz des Gesetzes rechtfertigt nun weitere Investitionen in diese Technologien.

Gewerkschaften begrüßen die Entwicklung als Schritt zu mehr Fairness. Durch die Haftung der Auftraggeber werde Lohndumping erschwert und faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Für die Generalunternehmer wird die Überwachung ihrer Subpartner jedoch zur festen Kostenposition, die sich langfristig auf die Preise auswirken könnte.

Wichtig: Das Gesetz gilt speziell für den gewerblichen Transport von Paketen bis 32 kg mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Der Schwerlastverkehr ist bisher ausgenommen.

Die Zukunft ist digital

Ab 2026 rückt die digitale Durchsetzung in den Fokus. Die Vernetzung der Daten zwischen Sozialversicherungsträgern, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Unternehmensregistern soll enger werden. Kontrollen werden effizienter.

Deutschlands Vorreiterrolle wird in der EU aufmerksam verfolgt. Andere Mitgliedstaaten kämpfen mit ähnlichen Problemen in der Gig-Economy und prüfen vergleichbare Modelle.

Die Botschaft an die Logistikbranche in dieser Silvesternacht ist eindeutig: Das Paketbotenschutzgesetz bleibt. Der Jahresstart sollte für eine gründliche Überprüfung aller Subunternehmer-Verträge genutzt werden. Jeder Partner benötigt ab dem 1. Januar gültige Entlastungsnachweise.

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PS: Übrigens — ein sauber dokumentiertes Unterweisungs- und Einweisungsverfahren ist oft der einzige Weg, die Exkulpationsmöglichkeit wirksam zu nutzen. Wer seine Fremdfirmen lückenlos instruiert und die Nachweise bereithält, besteht Audits leichter und mindert Nachzahlungsrisiken. Sichern Sie sich das praxisbewährte Muster, die Checkliste und die rechtssichere Dokumentationsvorlage für Auftraggeber. Jetzt Unterweisungs‑Vorlage & Checkliste gratis sichern

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