Paketboten-Schutzgesetz wird dauerhaftes Recht
16.01.2026 - 01:04:12Die Bundesregierung hat die Nachunternehmerhaftung für Paketdienste entfristet – ein Schlag gegen Scheinselbstständigkeit.
Die umstrittene Regelung ist nun dauerhaftes Recht: Die Bundesregierung hat das Paketboten-Schutzgesetz entfristet. Die sogenannte Nachunternehmerhaftung gilt damit unbefristet für die gesamte Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP). Große Dienstleister wie DHL, Hermes oder DPD haften künftig dauerhaft für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer. Die Maßnahme soll faire Arbeitsbedingungen sichern und Sozialbetrug eindämmen.
Die Entscheidung basiert auf einem positiven Evaluierungsbericht von Ende 2023. Seit der befristeten Einführung 2019 ist der Anteil regulär sozialversicherter Beschäftigter in der Branche gestiegen. Scheinselbstständigkeit wurde wirksam zurückgedrängt. Die dauerhafte Geltung soll diesen Trend verstetigen und den Druck auf die Hauptauftraggeber erhöhen, nur mit seriösen Partnern zusammenzuarbeiten.
Das Herzstück: Haftung für die gesamte Lieferkette
Kern der Regelung ist das Prinzip der Generalunternehmerhaftung. Es überträgt die Verantwortung für korrekte Sozialabgaben in der gesamten Subunternehmerkette auf den Hauptauftraggeber. Bleiben Zahlungen an Kranken- oder Rentenkasse aus, können diese den großen Paketdienst in Regress nehmen. Dieses Modell hat sich bereits in der Bau- und Fleischindustrie bewährt.
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Ursprünglicher Treiber für das Gesetz war der massive Preisdruck im Online-Handel. Dieser wurde über komplexe Subunternehmernetze an die Fahrer weitergegeben. Illegale Beschäftigung, Mindestlohnverstöße und systematischer Sozialbetrug waren die Folge. Das Gesetz von 2019 sollte diese Strukturen aufbrechen – mit Erfolg, wie die Evaluation zeigt.
Evaluierung belegt Wirksamkeit
Der positive Regierungsbericht gab den Ausschlag für die Entfristung. Die Nachunternehmerhaftung habe ihre Ziele erreicht: Logistikunternehmen wählen ihre Partner heute sorgfältiger aus. Der Anteil regulärer Beschäftigung ist gestiegen. Einige Anbieter setzen wieder vermehrt auf festangestellte Zusteller.
Gewerkschaften wie ver.di begrüßen die Entscheidung als großen Erfolg. Das Gesetz habe die Arbeitsbedingungen spürbar verbessert und erleichtere die Beitreibung offener Forderungen. Sie betonen jedoch, dass scharfe Kontrollen durch den Zoll weiterhin unverzichtbar sind, um Verstöße aufzudecken.
Breite politische Unterstützung, gemischte Wirtschaftsreaktionen
Der Gesetzentwurf passierte 2025 Bundestag und Bundesrat mit breiter Mehrheit. Nur die AfD stimmte dagegen. Diese Einigkeit unterstreicht den politischen Konsens über die Notwendigkeit des Schutzes.
Die Wirtschaft reagiert heute differenzierter als bei der Einführung 2019. Damals warnten Verbände vor Bürokratie. Heute befürworten Branchenvertreter wie der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BIEK) die Entfristung. Sie argumentieren, das Gesetz sorge für mehr Fairness im Wettbewerb und dränge unseriöse Anbieter aus dem Markt. Es fördere so die Professionalisierung der gesamten Branche.
Ein Modell für die Gig-Economy?
Die dauerhafte Verankerung sendet ein Signal über die Paketbranche hinaus. Sie zeigt einen Weg im Kampf gegen prekäre Arbeit in der Gig-Economy. Das Prinzip, marktstarke Hauptauftraggeber in die Pflicht zu nehmen, könnte Schule machen.
Debatten über eine Ausweitung der Haftung auf andere Sektoren mit vielen Werkverträgen werden dadurch befeuert. Die Entfristung markiert einen Paradigmenwechsel: Nicht nur der Staat, auch die großen Unternehmen tragen Verantwortung für faire Bedingungen in ihren Lieferketten.
Was kommt als Nächstes?
Mit der Entfristung ist ein Meilenstein erreicht, doch die Debatte geht weiter. Gewerkschaften und Teile der Politik fordern weitere Schritte. Im Raum steht ein generelles Verbot von Subunternehmerketten in der Zustellung – analog zur Fleischindustrie. Eine Bundesratsinitiative von 2023 zielt genau darauf ab.
Weitere diskutierte Maßnahmen sind eine verpflichtende Zwei-Personen-Zustellung für schwere Pakete über 20 Kilogramm, um die körperliche Belastung zu reduzieren. Die Nachunternehmerhaftung ist nun gesichert. Ob der Gesetzgeber weitere Reformen folgen lässt, bleibt die nächste spannende Frage für Hunderttausende Zusteller in Deutschland.
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