Paketboten-Schutz-Gesetz, Dauerrecht

Paketboten-Schutz-Gesetz wird Dauerrecht

03.01.2026 - 15:02:12

Die Nachunternehmerhaftung für KEP-Dienste ist seit Jahresbeginn 2026 unbefristet geltendes Recht. Sie soll Sozialbetrug eindämmen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Ab sofort haften große Paketdienste dauerhaft für die Sozialbeiträge ihrer Subunternehmer. Das ursprünglich befristete Gesetz ist seit dem 1. Januar 2026 ein fester Teil des deutschen Arbeitsrechts.

Dauerhafte Haftung sorgt für Klarheit

Der Kern der Regelung ist die Nachunternehmerhaftung. Sie verpflichtet Generalunternehmer in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP), für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer einzustehen, falls diese nicht gezahlt werden. Eingeführt wurde die Maßnahme 2019 als Reaktion auf prekäre Arbeitsbedingungen und organisierte Sozialbetrugs-Fälle.

Die unbefristete Geltung schafft nun Planungssicherheit. „Der Übergang in ein Dauerrecht beendet Spekulationen über eine mögliche Rücknahme“, analysieren Branchenexperten. Unternehmen müssen die Haftung als festen Betriebsstandard akzeptieren. Ein zentrales Instrument bleibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nur mit diesem Nachweis der Krankenkassen über ordnungsgemäß gezahlte Beiträge können Hauptauftragnehmer sich von der Haftung freistellen.

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Evaluation belegt Erfolg gegen Sozialbetrug

Die Entscheidung für die Verstetigung folgt einer positiven Evaluierung durch die Bundesregierung. Daten zeigten einen deutlichen Anstieg regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in der Branche seit 2019.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozial Affairs (BMAS) betonte, dass die Haftungsregel Scheinselbstständigkeit und illegale Arbeit erfolgreich zurückgedrängt habe. Vor der Einführung waren komplexe Subunternehmer-Ketten mit Sozialbeitrags-Hinterziehung üblich. Das Haftungsrisiko zwingt große Dienstleister nun, Partner streng zu prüfen oder Fahrer direkt einzustellen.

Laut dem DATEV magazin hat die Regelung nicht nur den Sozialschutz für Tausende Fahrer verbessert, sondern auch fairen Wettbewerb geschaffen. Kompliant arbeitende Unternehmen sind nicht länger Billigkonkurrenten mit illegaler Arbeit ausgeliefert.

Ver.di sieht weiteren Reformbedarf

Die Branche reagiert weitgehend gelassen auf die Verstetigung. Große Player wie DHL, Hermes und DPD haben die Compliance-Prüfungen längst in ihre Prozesse integriert.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Dauerlösung, mahnt aber weitere Schritte an. Zwar seien die finanziellen Risiken geregelt, die physische Belastung der Boten bleibe jedoch ein drängendes Problem. Die Gewerkschaft fordert weiterhin ein striktes Ein-Mann-Auslieferungs-Limit von 20 Kilogramm – ein Streitpunkt in den Debatten um das geplante Postrechtsmodernisierungsgesetz.

Blaupause für andere Branchen?

Mit der Aufnahme in das Sozialgesetzbuch (SGB IV) liegt der Fokus nun auf der Durchsetzung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls dürfte die Branche weiter scharf beobachten, um neue Umgehungsmodelle zu verhindern.

Das „Paketboten-Modell“ könnte zudem zum Vorbild für andere Branchen mit hohem Subunternehmer-Anteil werden. Arbeitsmarktexperten sehen hier eine Blaupause zur Regulierung prekärer Beschäftigung.

Für Verbraucher bedeutet das Dauerrecht: Die Bequemlichkeit des Online-Handels geht nicht länger auf Kosten des Sozialschutzes der Zusteller. Bei weiter wachsenden Paketmengen garantiert der Rahmen nun, dass die Arbeitskosten auch die sozialen Pflichtbeiträge enthalten.

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