Österreich verschärft Grenzwerte für Diisocyanate
09.04.2026 - 02:09:45 | boerse-global.deAb heute gelten in Österreich strengere Vorgaben für den Umgang mit Diisocyanaten. Die Änderung zielt darauf ab, die Präzision bei der Messung gesundheitsschädlicher Stoffe am Arbeitsplatz zu erhöhen.
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Neue Übergangswerte bis Ende 2028
Konkret führt die österreichische Grenzwerteverordnung (GKV) für bestimmte Diisocyanate einen neuen Übergangswert ein. Dieser liegt bei 10 µg/m³ NCO für den Tagesmittelwert und 20 µg/m³ NCO für den Kurzzeitwert. Die Regelung gilt ab sofort und bleibt bis zum 31. Dezember 2028 in Kraft.
Der Hintergrund: Bislang wurden die Konzentrationen der Diisocyanat-Verbindungen selbst gemessen. Die neue Regelung erfasst stattdessen die reaktiven Isocyanat-Gruppen (NCO). Diese Methode gilt als präziser, um die tatsächliche Belastung der Beschäftigten zu bewerten. Die mehrjährige Übergangsfrist soll Betrieben Zeit geben, ihre Messkonzepte und Dokumentationen anzupassen.
Wissenschaft als Grundlage: Die Rolle der DFG
Die wissenschaftliche Basis für solche Grenzwertanpassungen in der DACH-Region liefert oft die MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Das unabhängige Gremium feierte 2025 sein 70-jähriges Bestehen und gibt jährlich aktualisierte Empfehlungen heraus – zuletzt im Sommer 2025 für zwölf Arbeitsstoffe.
Diese Empfehlungen sind die Grundlage für die Arbeit des deutschen Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS), der daraus verbindliche Grenzwerte in den Technischen Regeln formuliert. Ein besonderer Fokus liegt derzeit auf Stoffen, die in Zukunftstechnologien wie der Elektromobilität oder der Batterieherstellung eine Rolle spielen.
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Was die Änderung für Unternehmen bedeutet
Für Sicherheitsverantwortliche in betroffenen Betrieben bedeutet die dynamische Grenzwert-Entwicklung konkreten Handlungsbedarf. Sie müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen überprüfen und anpassen. Reichen die bestehenden Schutzmaßnahmen noch aus?
Zudem müssen die Sicherheitsdatenblätter aktualisiert werden, insbesondere Abschnitt 8.1. Die Dokumentation aller Messungen und Unterweisungen muss den neuen Anforderungen entsprechen – ein Prozess, der in Deutschland parallel durch die Digitalisierungsvorgaben der DGUV Vorschrift 2 vorangetrieben wird.
Arbeitsschutz wird ganzheitlicher
Die Neuregelung zeigt: Arbeitsschutz ist kein statisches Regelwerk, sondern ein dynamischer Prozess. Er muss auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Innovationen reagieren.
Der Fokus verschiebt sich zunehmend von rein chemischen Risiken hin zu einer ganzheitlichen Betrachtung. Psychische Belastungen und moderne Betreuungsmodelle gewinnen an Bedeutung. Unternehmen, die früh in präzise Messtechnik und digitale Dokumentation investieren, sichern sich nicht nur rechtlich ab. Sie positionieren sich auch als attraktive Arbeitgeber mit einem hohen Sicherheitsniveau.
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