Österreich verschärft Frauenquote für Aufsichtsräte
03.04.2026 - 10:30:57 | boerse-global.deDer österreichische Nationalrat hat die Geschlechterquote für Aufsichtsräte deutlich angehoben. Für Vorstände gilt jedoch weiterhin keine verbindliche Quote. Das neue Gesetz setzt EU-Vorgaben um und sorgt für geteilte Reaktionen.
Kern der Reform ist eine Erhöhung der Quote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen von 30 auf 40 Prozent. Die Regelung tritt für Wahlen nach dem 31. Dezember 2026 in Kraft. Verstöße führen zum „leeren Stuhl“ – der Sitz bleibt dann unbesetzt.
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Vorstände: Ziele statt Zwang
Anders als bei Aufsichtsräten führt das Gesetz für Vorstände keine gesetzliche Quote ein. Stattdessen müssen Aufsichtsräte künftig individuelle Zielvorgaben für eine ausgewogene Besetzung festlegen. Die Unternehmen müssen ihre Fortschritte hierzu ab Mitte 2026 öffentlich im Governance-Bericht offenlegen.
Sanktionen bei Nichterfüllen dieser Ziele sieht das Gesetz nicht vor. Ein Änderungsantrag für eine Mindestbeteiligung von Frauen in größeren Vorständen fand im Parlament keine Mehrheit.
Ernüchternde Zahlen belegen Handlungsbedarf
Aktuelle Studien zeigen, wie groß die Lücke in den Chefetagen noch ist. In den Vorständen der 200 umsatzstärksten Unternehmen Österreichs beträgt der Frauenanteil lediglich 14,5 Prozent. Bei den börsennotierten Firmen sind es sogar nur 13,8 Prozent.
Kein einziges börsennotiertes Unternehmen wird aktuell von einer Frau als CEO geführt. Mehr als die Hälfte aller Vorstandsteams ist rein männlich besetzt. Experten betonen: Ohne verbindliche Vorgaben schreitet der Wandel nur langsam voran.
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Geteilte Reaktionen auf den Kompromiss
Die Wirtschaft begrüßt den Verzicht auf eine starre Vorstandsquote als flexiblen und vernünftigen Kompromiss. Sie verspricht Rechtssicherheit und unternehmerische Freiheit. Die individuellen Zielvorgaben werden als ausreichendes Instrument für einen kulturellen Wandel angesehen.
Gleichstellungsverbände und Arbeitnehmervertreter kritisieren die Entscheidung scharf. Sie sehen eine verpasste Chance, von der nachgewiesenen Qualität gemischter Teams zu profitieren. Justizministerin Anna Sporrer verteidigte das Gesetz als wichtigen Schritt, räumte aber ein: „Eine stärkere Verankerung für Vorstände wäre wünschenswert gewesen.“
Setzt die Aufsichtsratsquote auch Vorstände unter Druck?
Die Hoffnung der Politik liegt auf einem Trickle-down-Effekt. Da der Aufsichtsrat für die Bestellung des Vorstands zuständig ist, könnte eine diversere Besetzung des Kontrollgremiums auch die Auswahl für die operative Ebene beeinflussen. Analysten sehen darin eine Wette auf die Zukunft.
Bleibt die Dynamik in den Vorständen jedoch weiterhin gering, dürften die Rufe nach einer gesetzlichen Quote in der nächsten Legislaturperiode wieder lauter werden. Der öffentliche Druck durch die neuen Transparenzpflichten könnte diesen Prozess beschleunigen.
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