Nachhaltigkeitsberichte, Prüfungsordnung

Österreich startet Ära der geprüften Nachhaltigkeitsberichte

03.04.2026 - 21:01:19 | boerse-global.de

Neue Prüfungsordnung verlangt erstmals Audit für ESG-Berichte österreichischer Unternehmen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie bringt strengere Transparenzregeln und digitale Anforderungen.

Österreich startet Ära der geprüften Nachhaltigkeitsberichte - Foto: über boerse-global.de

Ab sofort müssen Nachhaltigkeitsberichte österreichischer Unternehmen erstmals einem verpflichtenden Audit standhalten. Die neue Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer trat am 31. März in Kraft und setzt europäische Transparenzstandards in die Praxis um.

Rechtsrahmen schafft Verbindlichkeit

Die Grundlage schuf das Nachhaltigkeitsberichts-Prüfungsgesetz (NaBeG), das im Februar in Kraft trat. Es setzt die EU-Berichtspflichten-Richtlinie (CSRD) national um. Nachhaltigkeitsinformationen sind damit kein freiwilliges Marketing mehr, sondern integraler Bestandteil des Lageberichts – und müssen wie der Jahresabschluss von Wirtschaftsprüfern begutachtet werden.

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Das Gesetz verpflichtet zur Nutzung der europäischen Berichtsstandards (ESRS). Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Auch Tochtergesellschaften nicht-europäischer Konzerne in Österreich fallen unter die Pflichten.

Neue Spielregeln für Prüfer

Die Prüfungsordnung 2026 der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) definiert nun das „Wie“. Sie legt Qualifikationen und Verfahren für „Nachhaltigkeitsprüfer“ fest. Bestehende Prüfer können sich über Ergänzungsprüfungen zertifizieren lassen.

Der Fokus liegt zunächst auf der eingeschränkten Prüfung. Dabei bewerten Prüfer unter anderem, ob Unternehmen alle wesentlichen Umwelt- und Sozialauswirkungen korrekt ermittelt haben. Ein digitaler Ansatz ist Pflicht: Berichte müssen maschinenlesbar im XHTML-Format mit XBRL-Tags eingereicht werden. Dies soll Vergleiche für Investoren erleichtern und die Überwachung durch die Aufsicht (AFREP) vereinfachen.

Entlastung für Mittelstand durch EU-Anpassungen

Die Einführung fällt mit Erleichterungen auf EU-Ebene zusammen. Das „Omnibus I“-Paket, auch „CSRD 2.0“ genannt, erhöhte die Schwellenwerte und verschob Zeitpläne – eine Reaktion auf Klagen über Bürokratie.

Als großes Unternehmen gilt nun, wer zwei von drei Kriterien überschreitet: 25 Millionen Euro Bilanzsumme, 50 Millionen Euro Umsatz oder 250 Mitarbeiter. Die umfangreichsten Berichtspflichten treffen zunächst nur große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit über 500 Mitarbeitern. Für viele andere wurde der Start durch „Stop-the-Clock“ auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben. Dieser gestaffelte Ansatz soll dem Prüfungsmarkt Zeit geben, Kapazitäten aufzubauen.

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Digitale Überwachung und grüne Werbeversprechen

Eine zentrale Rolle spielt das Firmenbuch. Geprüfte Nachhaltigkeitsberichte müssen dort elektronisch hinterlegt werden. Das Justizministerium setzt auf automatisierte Plausibilitäts- und Fristenkontrollen.

Gleichzeitig trat Ende März die Umsetzung der Green Claims-Richtlinie ins Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit mit den geprüften Daten im Firmenbuch übereinstimmen. Experten sprechen von einem „Doppelschloss“: Das NaBeG garantiert geprüfte Daten, das UWG verbietet deren irreführende Verwendung im Marketing.

Technische Hürden und Ausblick

Der Übergang zu geprüften Berichten stellt Unternehmen und Prüfer vor große Herausforderungen. Die Erfassung hundertter Datenpunkte entlang der Wertschöpfungskette erfordert neue Systeme. Besonders komplex ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Es verlangt die Darstellung, wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen beeinflussen und umgekehrt.

Die aktuelle „eingeschränkte Prüfung“ ist nur eine Übergangslösung. Bis 2028 sollen EU-Standards für eine vertretbare Prüfungsgewissheit folgen – das gleiche Niveau wie bei Jahresabschlüssen. Der nächste große Schritt für Österreich kommt 2027, wenn die Schwellenwerte erneut sinken. Die Wirtschaftskammer drängt Unternehmen, die aktuelle Atempause für Investitionen in ESG-Dateninfrastruktur zu nutzen. Die ersten geprüften Berichte, die nun im Firmenbuch erscheinen, werden zeigen, wie transparent Österreichs Wirtschaft wirklich wird.

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