NRW, Zwischenprüfung

NRW will Zwischenprüfung für Aufzüge abschaffen

24.01.2026 - 13:01:12

Ein Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen will die verpflichtende Zwischenprüfung für Aufzüge streichen. Während die Wirtschaft von hohen Einsparungen spricht, warnen Prüfer vor Sicherheitsrisiken.

Ein Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen zur Entlastung der Wirtschaft droht Sicherheitsstandards im Aufzugsverkehr auszuhebeln. Die Pläne spalten Industrie und Kontrolleure.

Düsseldorf/Berlin – Soll die verpflichtende Zwischenprüfung für Aufzüge in Deutschland wegfallen? Diese Frage entzweit derzeit Politik, Wirtschaft und Sicherheitsexperten. Ein Gesetzesvorschlag der nordrhein-westfälischen Landesregierung, der genau das vorsieht, liegt seit Dezember 2025 im Bundesrat zur Beratung. Während die Wirtschaft von einer spürbaren Entlastung spricht, warnen Prüforganisationen vor einem gefährlichen Sicherheitsrisiko für Millionen Nutzer.

Bürokratieabbau auf Kosten der Sicherheit?

Der Vorstoß ist Teil eines umfassenden „Gesetzes zur Reduzierung unnötiger Bürokratie“. Konkret will NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Betriebssicherheitsverordnung ändern. Bisher müssen Aufzugsbetreiber alle zwei Jahre eine Hauptprüfung und dazwischen eine verpflichtende Zwischenprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchführen lassen. Künftig soll nur noch die zweijährige Hauptprüfung genügen.

Die Begründung: Die Unfallzahlen seien „beherrschbar“ und der regelmäßige Wartungsdienst durch Fachfirmen reiche für die Sicherheit aus. Das Landesministerium rechnet mit jährlichen Einsparungen für die Wirtschaft von bis zu 500 Millionen Euro durch das gesamte Entbürokratisierungspaket.

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Doch ist das ein sinnvoller Schritt oder ein Spiel mit dem Feuer? Die Sicherheitsbilanz deutscher Aufzüge ist zwar gut, aber nicht makellos. Der Anlagensicherheitsreport 2025 wies bei rund jedem zehnten Aufzug ernsthafte Mängel nach. Für Kritiker ist die Zwischenprüfung eine unverzichtbare zweite Sicherheitsebene, gerade bei älteren Anlagen ohne moderne Fernüberwachung.

Industrie gegen TÜV: Ein klassischer Interessenkonflikt

Die Fronten sind klar. Auf der einen Seite steht die Wirtschaft, angeführt vom VDMA, dem Verband der Maschinen- und Anlagenbauer. Dessen Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen argumentiert, viele in Prüfberichten festgestellte „Mängel“ seien rein formaler Natur – etwa fehlende Dokumentation zur IT-Sicherheit. Die hohe technische Sicherheit der Anlagen rechtfertige flexiblere Prüfzyklen.

Auf der anderen Seite stehen die Prüforganisationen wie der TÜV-Verband. Sie halten an den bewährten Intervallen fest. Ihre Erfahrung zeigt: Die Zwischenprüfung deckt immer wieder sicherheitskritische Defekte auf, die bei der routinemäßigen Wartung übersehen wurden und sonst zwei Jahre unentdeckt blieben.

Wer haftet bei einem Unfall?

Die zentrale Frage bleibt die Haftung. Fällt die unabhängige Zwischenprüfung weg, liegt die Verantwortung für die Sicherheit allein beim Betreiber. Er muss sich darauf verlassen, dass die Wartungsfirma ihre Arbeit gewissenhaft erledigt. Im Schadensfall könnte das zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen führen.

Der Gesetzentwurf (Bundesrats-Drucksache 735/25) durchläuft derzeit die Fachausschüsse. Die Entscheidung von Bundesrat und Bundestag wird für späteres Jahr 2026 erwartet. Sie gilt als Gradmesser für die gesamte Deregulierungsagenda der Bundesregierung. Bis dahin gilt: Die Zwischenprüfung bleibt Pflicht.

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