NRW, Vergaberevolution

NRW startet Vergaberevolution für Kommunen

18.01.2026 - 22:53:12

Nordrhein-Westfalen vereinfacht das kommunale Vergaberecht radikal. Fünf Grundprinzipien ersetzen starre Vorschriften, um kleinen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.

Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Vergaberecht radikal vereinfacht. Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln, die Bürokratie abbauen und kleinen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern sollen. Die als Paradigmenwechsel gefeierte Reform ersetzt starre Vorschriften durch flexible Grundsätze.

Fünf Prinzipien ersetzen starres Regelwerk

Bisher mussten sich Kommunen bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte an ein komplexes Korsett aus Vorschriften halten. Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und Teile der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sind nun Geschichte. An ihre Stelle tritt der neue Paragraph 75a der Gemeindeordnung NRW.

Dieser Paragraph stützt sich auf fünf Grundprinzipien: Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz. Formale Ausschreibungen sind für Kommunen erst wieder verpflichtend, wenn die deutlich höheren EU-Schwellenwerte erreicht werden. Das Ziel ist klar: mehr Tempo und weniger Bürokratie bei der Beschaffung.

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Kommunen erhalten mehr Freiheit – und Verantwortung

Die Städte und Gemeinden stehen nun vor einer wichtigen Entscheidung. Sie können Aufträge direkt auf Basis der fünf Grundsätze vergeben. Oder sie erlassen eine eigene kommunale Satzung mit detaillierteren Regeln. Jede weitere Einschränkung des Verfahrens muss satzungsrechtlich festgelegt werden.

Doch die neue Freiheit birgt auch Risiken. Experten warnen vor einem möglichen Rechtsvakuum in Kommunen ohne eigene Satzung. Um Rechtssicherheit zu schaffen, haben die kommunalen Spitzenverbände eine Mustersatzung erarbeitet. Diese Orientierungshilfe basiert auf bewährten Regelungen der Vergangenheit.

Start-ups und KMU als große Gewinner

Für Gründer und kleine Unternehmen könnte die Reform ein Wendepunkt sein. Die Eintrittsbarrieren zum öffentlichen Markt sinken spürbar. Das bisherige strikte Verhandlungsverbot ist aufgehoben. Aufträge können nun flexibler vergeben werden – etwa durch direkte Verhandlungen oder Vergleichsangebote.

Das kommt vor allem innovativen Start-ups zugute. Ihre Stärke liegt oft in Qualität und neuen Ideen, nicht im reinen Preiswettbewerb. Kommunen können nun leichter Kriterien wie Nachhaltigkeit, Energieeffizienz oder regionale Wertschöpfung gewichten. Junge Firmen erhalten so eine echte Chance gegen etablierte Großunternehmen.

Die Balance zwischen Flexibilität und Kontrolle

Die als “Vergaberevolution” bezeichnete Reform überträgt die Verantwortung konsequent auf die lokale Ebene. Doch bedeutet mehr Freiheit auch mehr Unsicherheit? Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass sich die Vergabepraxis von Kommune zu Kommune unterscheiden könnte.

Trotz aller Vereinfachungen bleiben Transparenz und Dokumentation zentrale Pfeiler. Kommunen müssen ihre Entscheidungen nachvollziehbar begründen, um die Haushaltsgrundsätze und das Gleichbehandlungsgebot zu wahren. Für Bieter heißt das: weniger Formalismus, aber nicht weniger Professionalität.

Ausblick auf einen lebendigeren Regionalmarkt

Viele Kommunen befinden sich derzeit in der Umsetzungsphase. In den kommenden Monaten werden sie entscheiden, wie sie die neuen Spielräume nutzen. Für Start-ups ist jetzt der ideale Zeitpunkt, den Kontakt zu lokalen Beschaffungsstellen zu suchen.

Langfristig könnte die Reform die regionale Wirtschaft beleben. Wenn innovative Anbieter leichter an öffentliche Aufträge kommen, steigt der Wettbewerb – und möglicherweise auch die Qualität der Leistungen. Der Erfolg der Neuregelung hängt nun davon ab, wie die Kommunen ihre neue Gestaltungsfreiheit mit Leben füllen.

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