New Yorks Gerichte führen verpflichtende KI-Schulungen ein
03.02.2026 - 11:22:12Die Justiz des Bundesstaates New York schreibt für alle Richter und Mitarbeiter Schulungen zu Künstlicher Intelligenz vor. Gleichzeitig verbietet sie den Einsatz öffentlicher KI-Tools für rechtliche Kernaufgaben. Diese Richtlinie soll die Integrität der Rechtsprechung in der KI-Ära sichern.
Strengere Regeln für die Justiz
Das einheitliche Gerichtssystem von New York hat einen neuen Interims-Rahmen für den Umgang mit KI verabschiedet. Die am 2. Februar 2026 veröffentlichte Direktive verlangt von jedem Richter und Verwaltungsangestellten, eine Grundlagenschulung zu absolvieren. Diese soll ein Verständnis für die Möglichkeiten, aber auch die Risiken der Technologie vermitteln.
Besonders streng sind die Vorgaben für den praktischen Einsatz. Die Nutzung öffentlich zugänglicher Generativer KI-Modelle – wie ChatGPT – für das Verfassen von Urteilen oder Rechtsrecherchen ist untersagt. Als Grund nennt die Richtlinie Bedenken hinsichtlich Genauigkeit und Datensicherheit. Erlaubt sind nur speziell geprüfte und freigegebene Tools des Gerichtssystems, die höhere Standards bei Privatsphäre und Zuverlässigkeit erfüllen.
Neue Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz verändern nicht nur Verwaltung, sondern auch Haftungs- und Compliance-Anforderungen. Wer Vorgaben zur Risikoklassifizierung, Dokumentation und Kennzeichnung nicht kennt, läuft Gefahr, gegen künftige Auflagen zu verstoßen. Der kostenlose Umsetzungsleitfaden zur EU‑KI‑Verordnung erklärt verständlich Risikoklassen, Pflichten für Nutzer und Entwickler sowie wichtige Übergangsfristen – praxisnah für Kanzleien, Behörden und Entscheider. Jetzt kostenlosen KI-Leitfaden herunterladen
„Die Verantwortung für rechtliche Analyse und Entscheidungen bleibt uneingeschränkt beim menschlichen Richter“, betont die Politik. Damit positioniert sich New York ähnlich wie andere Jurisdiktionen, die den Effizienzgewinn durch KI gegen die Wahrung richterlicher Unabhängigkeit abwägen.
Neuer Ansatz für Anwälte: Verantwortung statt Offenlegung
Während für das Gerichtspersonal klare Verbote gelten, schlägt der zuständige Beratungsausschuss für Anwälte einen liberaleren Weg vor. Statt einer pauschalen Offenlegungspflicht für den KI-Einsatz in Schriftsätzen soll künftig das Ergebnis zählen.
Die vorgeschlagene Regel würde die Pflicht abschaffen, explizit auf die Nutzung von KI hinzuweisen. Entscheidend sei allein, ob die Einreichung die berufsrechtlichen Verhaltensregeln einhalte – insbesondere bezüglich Wahrhaftigkeit und der Überprüfung von Zitaten. Die Verantwortung für die finale Prüfung läge damit vollständig bei der Anwaltschaft.
Rechtsexperten sehen darin eine Reifung im Umgang mit KI: Sie wird zunehmend als Standardwerkzeug wie eine Rechtsdatenbank betrachtet und nicht mehr als Sonderfall. Allerdings könnten einzelne Richter in ihren Verfahren weiterhin eine Offenlegung verlangen.
Fragmentierte Regulierung in den USA
Die Neuregelung in New York spiegelt einen nationalen Trend wider: Während auf Bundesebene unter der neuen Direktive von Ende 2025 eher auf Deregulierung und Innovationsförderung gesetzt wird, entsteht auf Staatenebene ein Flickenteppich unterschiedlicher Vorschriften.
Bundesstaaten wie Kalifornien und Colorado haben bereits umfassendere Gesetze zur KI-Transparenz erlassen. Für überregional tätige Anwaltskanzleien wird die Navigation durch diese unterschiedlichen Regime zunehmend zur Herausforderung. New Yorks Fokus liegt klar auf dem Verhalten innerhalb des Justizsystems selbst.
Was kommt als Nächstes?
Die verpflichtenden Schulungen für das Gerichtspersonal gelten sofort. Für die neuen Regeln für Anwälte endete die Konsultationsphase bereits im Dezember 2025; eine endgültige Verabschiedung wird für später in diesem Jahr erwartet.
Beobachter prognostizieren, dass die geschulten Richter künftig besser in der Lage sein werden, KI-bezogene Beweise und Argumente zu bewerten. Da sich KI immer stärker in den Arbeitsalltag integriert, könnte New Yorks Modell – Betonung von Genauigkeit statt Fokus auf das Werkzeug – zum Vorbild für andere Gerichtssysteme werden.
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