Nahrungsergänzungsmittel: Behörden warnen vor riskanten Produkten
27.02.2026 - 02:31:01 | boerse-global.deEine Welle von Produktrückrufen und ein alarmierender Behördenbericht rütteln am Vertrauen in Nahrungsergänzungsmittel. Verbraucherschützer machten diese Woche auf gefährliche Überdosierungen und verbotene Inhaltsstoffe aufmerksam.
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Hohe Beanstandungsquote schockiert
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veröffentlichte Ende Januar einen brisanten Bericht. Bei risikoorientierten Kontrollen im Vorjahr fielen 61 Prozent der geprüften Präparate durch. Von 394 Proben mussten die Behörden 241 beanstanden – mit über 400 einzelnen Verstößen.
Diese Zahlen spiegeln sich in aktuellen Rückrufen wider. Die Verbraucherzentrale aktualisierte ihre Warnliste am 24. Februar. Ein belgisches Gelenk-Präparat enthielt toxisch viel Mangan, ein Schweizer „Männer-Booster“ extrem überhöhte Zinkwerte. In Frankreich wurden Multivitamin-Pastillen für Kinder wegen zu hoher Vitamin-D-Dosierung zurückgerufen.
Wann sind Pillen wirklich sinnvoll?
In bestimmten Fällen ist der Nutzen unbestritten. Schwangere benötigen Folsäure, Veganer Vitamin B12. Bei diagnostizierten Mangelerscheinungen wie Vitamin-D-Defizit helfen Präparate.
Doch wo liegt die Grenze? Das Risiko entsteht, wenn Gesunde ohne Bedarf hochdosierte Mittel schlucken. Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel, nicht als Arzneimittel. Sie durchlaufen kein behördliches Zulassungsverfahren. Eine Überversorgung mit fettlöslichen Vitaminen kann den Organismus belasten oder zu Vergiftungen führen.
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Branche wehrt sich gegen Pauschalvorwürfe
Der Lebensmittelverband Deutschland forderte Ende Januar eine differenziertere Betrachtung. Die pauschale mediale Kritik verkenne die Versorgungslage vieler Bürger. Nahrungsergänzungsmittel dienten per Definition dazu, die normale Ernährung gezielt zu ergänzen.
Der Verband verweist auf europäische Vorgaben für Sicherheit und Kennzeichnung. Die Behandlung von Krankheiten gehöre in ärztliche Hände, die Präparate hätten jedoch einen legitimen Platz in der Gesundheitsvorsorge.
Grauzonen bei Trend-Produkten
Neuartige Substanzen nutzen rechtliche Lücken aus. Der Anti-Aging-Stoff NMN wird aggressiv beworben, obwohl wissenschaftliche Belege für eine Wirkung beim Menschen fehlen. Verbraucherschützer stellten klar: NMN gilt in der EU derzeit als nicht zugelassenes Lebensmittel und darf nicht verwendet werden.
Auch bei Abnehmpräparaten warnen Apotheker. Im Internet tauchen vermehrt gefälschte Produkte auf, die schnelle Gewichtsverluste versprechen. Diese Mittel haben oft keine nachvollziehbare Herkunft. Experten raten dringend vom Kauf über ungesicherte Kanäle oder soziale Medien ab.
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