Produktion/Absatz, Wettbewerb

Nach dem Beinahe-Unglück einer Boeing US0970231058 737-9 Max nehmen die Aufseher auch eine ältere Variante des Jets in den Fokus.

22.01.2024 - 09:10:12

Nach Beinahe-Unglück: Behörde nimmt ältere Version der Boeing 737 ins Visier

Fluggesellschaften sollten sicherheitshalber die Blenden vor nicht benötigten Notausgängen an Maschinen des Typs 737-900ER überprüfen, teilte die US-Luftfahrtbehörde FAA in der Nacht zum Montag in Washington mit. Bei dem Modell habe Boeing dieselbe Konstruktion wie bei der neueren 737-9 Max verwendet. An einer Maschine dieses Typs war am 5. Januar ein solches Rumpfteil im Steigflug herausgebrochen. Die FAA hat seitdem ein Flugverbot für die Variante mit diesem Bauteil verhängt. Betroffen sind weltweit rund 170 Maschinen.

Bei der älteren 737-900ER handelt es sich um eine Variante der Max-Vorgängerin 737 NG mit vergrößerter Reichweite ("ER" - Extended Range). Im Rumpf dieses Typs befindet sich wie bei der 737-9 Max auf jeder Seite ein Rahmen für einen nicht benötigten Notausgang, der statt mit einer Tür mit einem festen Rumpfteil verschlossen ist. Ein solches Teil war bei einer fast neuen 737-9 Max von Alaska Airlines US0116591092 Anfang des Monats herausgebrochen. Die Piloten konnten die Maschine sicher landen, und die 177 Menschen an Bord kamen weitgehend mit dem Schrecken davon.

Von der 737-900ER wurden laut Boeing weltweit 505 Exemplare ausgeliefert. Zu ihren größten Betreibern gehört neben Alaska Airlines auch die US-Gesellschaft United Airlines US9100471096. Beide haben auch die meisten Exemplare der 737-9 Max in ihren Flotten. Bei der Überprüfung dieser neueren Maschinen nach dem Beinahe-Unglück hatten beide Gesellschaften an den fraglichen Stellen lockere Befestigungsteile entdeckt.

Inzwischen ermittelt die FAA gegen Boeing und den Zulieferer Spirit Aerosystems US8485741099, der den Großteil der 737-Rümpfe produziert. Dabei geht es um mögliche Mängel in der Produktion. Hersteller Boeing lässt nun Fluggesellschaften in seine Werkshallen und will seine Arbeit zusätzlich von externer Seite überprüfen lassen.

@ dpa.de

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