Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neue Bescheinigung ab Januar Pflicht
08.12.2025 - 18:50:12Drei Wochen bleiben deutschen Arbeitgebern und Arztpraxen noch, um sich auf eine wichtige Änderung vorzubereiten: Ab dem 1. Januar 2026 endet die Übergangsfrist für die Bescheinigung von Fehlgeburten. Das neue „Muster 9″-Formular wird dann zum alleinigen Nachweis für den gestaffelten Mutterschutz – die letzte Etappe der Gesetzesreform, die im Sommer startete.
Das Mutterschutzanpassungsgesetz trat am 1. Juni 2025 in Kraft und revolutionierte den Mutterschutz nach Fehlgeburten. Doch die administrative Umsetzung lief bislang über eine Übergangslösung. Diese Phase läuft nun am 31. Dezember aus. Höchste Zeit also, die Weichen zu stellen.
Ab Neujahr werden die provisorischen Bescheinigungen nicht mehr akzeptiert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die regionalen Vereinigungen haben ihre Kommunikation intensiviert, um die Umstellung sicherzustellen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen mahnte am 2. Dezember in einer Mitteilung an Praxen: Ab dem 1. Januar darf ausschließlich das neue „Muster 9″-Formular verwendet werden. Die aktualisierte Bescheinigung trägt den Titel „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes” und integriert die Fehlgeburts-Zertifizierung direkt in die Standard-Mutterschutzunterlagen.
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„Praxen müssen die neuen Formulare vor der Weihnachtspause vorrätig haben”, betonte die KV Hessen. Für Arbeitgeber bedeutet das: Jede ärztliche Bescheinigung zu einer Fehlgeburt, die nach dem 1. Januar ausgestellt wird, muss dem neuen Standard entsprechen – andernfalls drohen Probleme bei Lohnfortzahlung und U2-Erstattungsanträgen.
Wie funktioniert der gestufte Schutz?
Die administrativen Änderungen bilden den Abschluss des Mutterschutzanpassungsgesetzes (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 59 am 27. Februar 2025), das die Rechte von Frauen nach einer Fehlgeburt grundlegend neu regelte. Vor dieser Reform hatten Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten, in der Regel keinen Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz.
Seit dem 1. Juni gilt ein gestaffeltes System, das Schutzfristen nach dem Schwangerschaftsverlauf gewährt:
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: Schutzfrist von bis zu 2 Wochen
- Ab der 17. Schwangerschaftswoche: Schutzfrist von bis zu 6 Wochen
- Ab der 20. Schwangerschaftswoche: Schutzfrist von bis zu 8 Wochen
Ein entscheidender Punkt: Dieser Schutz ist für die Frau freiwillig. Sie kann früher an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie sich medizinisch dazu in der Lage fühlt. Der Arbeitgeber hingegen darf sie während dieser Zeiten nicht beschäftigen – es sei denn, sie stimmt ausdrücklich zu.
Was Arbeitgeber jetzt tun müssen
Für Personalabteilungen steht die Aktualisierung der Lohn- und Fehlzeitensysteme ganz oben auf der To-do-Liste. Diese müssen die neuen „Muster 9″-Bescheinigungen ab 2026 korrekt verarbeiten können.
Erstattung über das U2-Verfahren
Arbeitgeber sollten ihre Einstellungen für die U2-Umlage überprüfen. Nach dem neuen Gesetz werden die Kosten für die Lohnfortzahlung während der gestaffelten Schutzfristen zu 100 Prozent über das U2-Verfahren erstattet – genau wie bei regulärem Mutterschutz.
Kündigungsschutz beachten
Das Gesetz festigte zudem den besonderen Kündigungsschutz. Sobald eine Frau die gestufte Schutzfrist in Anspruch nimmt, ist sie für die Dauer des Schutzes und weitere vier Monate danach vor Kündigungen geschützt – analog zum Schutz bei Vollzeitschwangerschaften.
Worauf die Branche achtet
Die schrittweise Umsetzung sollte Software-Anbietern und Verwaltungsstellen Zeit zur Anpassung geben. Nach dem von der KBV im Oktober 2025 veröffentlichten Zeitplan öffnete das Bestellfenster für die neuen Formulare Mitte November, um Engpässe zu vermeiden.
Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass der Wechsel zum verpflichtenden Formular eine Compliance-Hürde darstellt. „Arbeitgeber müssen im Januar wachsam sein”, warnten Experten in jüngsten Briefings. „Die Annahme einer veralteten Übergangsbescheinigung, die nach dem 31. Dezember ausgestellt wurde, könnte später im Jahr 2026 zu Komplikationen bei Krankenkassen-Audits oder Erstattungsanträgen führen.”
Ein Meilenstein wird vollendet
Mit dem Ablauf der Übergangsphase verschiebt sich der Fokus von der Implementierung zur Durchsetzung und kulturellen Anpassung. Das Mutterschutzanpassungsgesetz wurde als bedeutender sozialpolitischer Meilenstein gefeiert, als es am 30. Januar 2025 den Bundestag passierte – eine Anerkennung der körperlichen und psychischen Belastung durch Fehlgeburten im späteren Schwangerschaftsstadium.
Ab dem 1. Januar 2026 ist das administrative Gerüst vollständig einsatzbereit. Die deutsche Arbeitswelt hat dann diese erweiterten Schutzmaßnahmen komplett integriert. Arbeitgebern wird empfohlen, vor Jahresende eine letzte Überprüfung ihrer Mutterschutz-Checklisten durchzuführen, um die vollständige Einhaltung der neuen Standards sicherzustellen.
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