MoPeG: Steuerliche Feststellung nach der Jahrhundertreform
01.04.2026 - 08:42:23 | boerse-global.deDie Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) stellt Unternehmen und Berater zwei Jahre nach Inkrafttreten vor neue Herausforderungen. Besonders bei der steuerlichen Feststellung ergeben sich aus der zivilrechtlichen Reform praktische Konsequenzen.
Seit dem 1. Januar 2024 hat das MoPeG das über hundert Jahre alte Recht der Personengesellschaften grundlegend erneuert. Kern der Reform sind die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR und die Einführung eines neuen Gesellschaftsregisters. Obwohl das Gesetz keine neuen Steuervorschriften schuf, zwingen die zivilrechtlichen Änderungen zu einer sorgfältigen Überprüfung etablierter Verfahren – besonders im Feststellungsverfahren.
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Das neue Gesicht der GbR: Rechtsfähigkeit und Registerzwang
Die GbR kann nun erstmals explizit Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Diese Aufwertung wird durch das freiwillige Gesellschaftsregister sichtbar. Doch die Freiwilligkeit trügt: Für den Erwerb von Grundstücken oder GmbH-Anteilen ist die Eintragung zwingend erforderlich.
Diese „Eintragungspflicht“ hat sich als Stolperstein erwiesen. Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass ein Grundstückskauf durch eine nicht eingetragene GbR unwirksam ist. Für viele Familienpools und immobilienhaltende Gesellschaften bedeutete das zunächst Transaktionsverzögerungen und strukturellen Anpassungsbedarf. Die klare Empfehlung lautet daher: GbRs mit entsprechenden Geschäften sollten sich umgehend registrieren lassen.
Steuerliche Feststellung im Spannungsfeld der Reform
Steuerlich hat sich an den Grundprinzipien wenig geändert. Personengesellschaften bleiben grundsätzlich steuertransparent, die Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet. Auch das Gesamthandsprinzip gilt für die Besteuerung weiter – obwohl es im Zivilrecht weitgehend abgeschafft wurde.
Dennoch ergeben sich Reibungspunkte. Die Abschaffung der zivilrechtlichen Gesamthand sorgte etwa für Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer. Der Gesetzgeber reagierte mit einer Übergangsregelung im GrEStG, die die bisherige Besteuerung bis auf Weiteres festschreibt. Diese Regelung läuft zunächst drei Jahre und soll Rechtssicherheit schaffen, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist.
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Für das eigentliche Feststellungsverfahren bedeutet das: Die Transparenz bleibt, doch die veränderte rechtliche Identität der GbR erfordert größte Sorgfalt. Die korrekte Abbildung der eingetragenen GbR und der Gesellschafteranteile in der Steuererklärung ist entscheidend. Zudem stärkt das MoPeG die Informationsrechte von Kommanditisten, was die Datenlage für die steuerliche Beurteilung verbessert.
Praxiserfahrungen und höchstrichterliche Klarstellungen
Die Praxis der letzten zwei Jahre offenbarte typische Anlaufschwierigkeiten. Notare verzeichneten eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Anpassungen von Gesellschaftsverträgen. Der scheinbar freiwillige Charakter des Registers führte bei vielen Unternehmen zu Fehleinschätzungen.
Wichtige Leitplanken setzte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Dezember 2024. In einem Grundsatzurteil zum Beschlussmängelrecht betonten die Richter, dass die neuen MoPeG-Vorschriften für alle Beschlüsse nach dem 1. Januar 2024 gelten. Das betrifft Vertretungsregeln, Verfahrensabläufe und die Folgen fehlerhafter Beschlüsse. Die Entscheidung unterstreicht, wie tiefgreifend die Reform auch interne Unternehmensprozesse verändert.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die nun klargestellte Insolvenzfähigkeit der GbR. Zwar haften die Gesellschafter weiterhin persönlich und unbeschränkt, doch das Verfahren im Insolvenzfall ist jetzt eindeutiger geregelt. Für die steuerliche Risikobewertung und die Behandlung von Verbindlichkeiten ist diese Klarstellung von erheblicher Bedeutung.
Anpassung als Daueraufgabe für Unternehmen
Die „Jahrhundertreform“ zielt auf mehr Rechtssicherheit und Transparenz ab. Dieses Ziel erreicht sie nur, wenn Unternehmen ihre Strukturen aktiv anpassen. Regelmäßige Überprüfungen der Gesellschaftsverträge sind ebenso Pflicht wie die zeitnahe Registrierung im Gesellschaftsregister für betroffene GbRs.
Rechtsanwälte und Steuerberater sind in dieser Phase unverzichtbare Lotsen. Sie helfen, die komplexen Wechselwirkungen zwischen Zivil- und Steuerrecht zu navigieren und optimale Lösungen unter dem neuen Rahmen zu finden. Die weitere Rechtsprechung und Fachkommentare werden die Anwendung des MoPeG in den kommenden Jahren weiter präzisieren – die Anpassung ist ein fortlaufender Prozess.
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