Mitarbeitervertretungen: Heiße Wahlphase in Kirchen und Diakonie läuft
23.01.2026 - 07:26:12
Die Wahl der Mitarbeitervertretungen (MAV) für 2026 ist in vollem Gang. Tausende Beschäftigte in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen bestimmen bis Ende April ihre Interessenvertretungen neu. Die Zeit drängt, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.
In der Diözese Rottenburg-Stuttgart wurde der 18. März 2026 als verbindlicher Wahltag festgelegt. Damit sind entscheidende Fristen bereits in Kraft getreten. Besonderer Fokus liegt auf Einrichtungen, die in einem Verbund organisiert sind. Für sie ist das Wahlverfahren einer gemeinsamen Verbund-MAV deutlich komplexer und erfordert präzise Planung.
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Neues Recht beschleunigt Wahl-Einleitung
Grundlage der Wahlen sind das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) und die Ordnungen der katholischen Diözesen. Eine wichtige Neuerung gilt bereits für die aktuellen Wahlen: Sie vereinfacht den Start erheblich.
Bisher musste der verantwortliche Wahlvorstand in einer Mitarbeiterversammlung gewählt werden – oft ein logistischer Kraftakt. Jetzt kann ihn die amtierende MAV direkt berufen. Diese Änderung soll den gesamten Prozess beschleunigen und Fristversäumnisse verhindern.
Eine aktualisierte Fassung des MVG-EKD mit Rechtsstand vom 1. Januar 2026 wird voraussichtlich ab Mitte Februar verfügbar. Sie bietet den neu gewählten Gremien dann eine konsolidierte Arbeitsgrundlage.
Verbund-MAV: Herausforderung und Chance zugleich
Eine besondere Herausforderung ist die Wahl einer Verbund-Mitarbeitervertretung. Sie entsteht, wenn mehrere rechtlich selbstständige Einrichtungen eines Trägers eng zusammenarbeiten. Diese MAV ist dann für übergeordnete Themen zuständig, die alle Standorte betreffen.
Das Verfahren erfordert minutiöse Koordination. Der Wahlvorstand muss ein einheitliches Wählerverzeichnis für alle Dienststellen erstellen. Zudem muss die Sitzverteilung die verschiedenen Einrichtungen und Mitarbeitergruppen angemessen abbilden.
Experten sehen in der Verbund-MAV eine große Chance. Gerade für Beschäftigte in kleineren Dienststellen kann sie die Interessenvertretung stärken und eine effektivere Stimme verleihen.
Wahlvorstand unter Zeitdruck
Das Herzstück einer rechtssicheren Wahl ist der Wahlvorstand. Er ist für die gesamte Organisation verantwortlich – von den Wählerlisten über die Prüfung der Kandidaten bis zur Stimmenauszählung.
Die engen Fristen werden in Rottenburg-Stuttgart deutlich: Dort musste der Wahlausschuss spätestens bis zum 20. Januar bestellt sein, um den Termin im März halten zu können. Die allgemeine Wahlperiode läuft vom 1. Januar bis zum 30. April 2026. Die genauen Daten variieren je nach Landeskirche oder Diözese.
Fachleute raten dringend, von der neuen Möglichkeit der direkten Berufung Gebrauch zu machen. So lassen sich Verzögerungen vermeiden und eine ordnungsgemäße Wahl gewährleisten.
Starke Mitbestimmung in unsicheren Zeiten
Die Bedeutung handlungsfähiger Mitarbeitervertretungen hat stark zugenommen. Im Sozial- und Gesundheitswesen kämpfen Beschäftigte mit Fachkräftemangel, hoher Belastung und ständigem Wandel. Eine engagierte MAV ist ein zentraler Baustein für gute Arbeitsbedingungen.
Kann sie faire Dienstpläne durchsetzen? Obt sie bei Umstrukturierungen? In größeren Verbünden kann eine Verbund-MAV strategische Themen wie Digitalisierung oder Arbeitszeiterfassung effektiver verhandeln als viele kleine Einzelvertretungen.
Die Wahlen 2026 stellen somit die Weichen für die Mitbestimmung in den kommenden vier Jahren. Die neu gewählten Gremien werden ihre Arbeit im Frühjahr aufnehmen – in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt.
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