Mindestlohn-Kontrolleure finden bei jedem vierten Betrieb Verstöße
21.02.2026 - 10:11:12 | boerse-global.deDie Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr bei fast jedem vierten geprüften Unternehmen Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt. Die neuen Zahlen zeigen ein massives Vollzugsproblem, während die Wirtschaft mit der jüngsten Erhöhung auf 13,90 Euro kämpft.
Jeder vierte Check führt zum Strafverfahren
Die Bilanz der FKS für 2025 ist ernüchternd: Bei 25.765 bundesweiten Arbeitgeberprüfungen leiteten die Behörden 6.121 Strafverfahren wegen Mindestlohn-Verstöße ein. Das entspricht einer Quote von fast 24 Prozent. Besonders betroffen ist die Gastronomie- und Hotelbranche mit fast 2.500 der eingeleiteten Verfahren. Auch Bau, Logistik und Friseur- sowie Kosmetiksalons fallen häufig auf.
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„Die Kontrolldichte ist viel zu niedrig“, kritisiert Cem Ince, Bundestagsabgeordneter der Linken, der die Daten angefordert hatte. Wenn schon bei jeder vierten Überprüfung Verstöße auffallen, liege die wahre Dunkelziffer vermutlich weit höher. Schätzungen gehen von bis zu 2,5 Millionen Beschäftigten aus, die weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Wirtschaft unter Anpassungsdruck
Die Enthüllungen kommen zur Unzeit für die Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der neue Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde – ein Sprung um 8,4 Prozent gegenüber den bisherigen 12,82 Euro. Eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) zeigte bereits in Januar: Jedes zweite Unternehmen spürt die Erhöhung.
Der Effekt geht weit über einfache Hilfstätigkeiten hinaus. Viele Firmen berichten von einem „Spillover-Effekt“: Auch höher qualifizierte Positionen müssen nachjustiert werden, um die internen Gehaltsgefälle und Leistungsanreize aufrechtzuerhalten. Parallel stieg die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich, was die Steuerprivilegien für Teilzeitkräfte erhalten soll.
Kühler Arbeitsmarkt verschärft die Lage
Die Debatte um faire Löhne und Kontrollen findet in einem schwierigen Umfeld statt. Die Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Januar 2026 zeigen einen Anstieg auf 3,085 Millionen. Zwar sind saisonale Effekte üblich, doch Forscher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sehen einen „Doppeleffekt“: Während Fachkräftemangel in technischen Berufen anhält, zögern Unternehmen bei der Einstellung gering qualifizierter Kräfte angesichts steigender Personalkosten.
Arbeitgeberverbände warnen seit langem vor den Folgen der rasanten Steigerungen – von 12,00 Euro Ende 2022 auf fast 14,00 Euro heute. Für viele kleine und mittlere Unternehmen bleibe kaum finanzieller Spielraum. Könnten diese Kostendruck und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit sogar die hohe Zahl an Verstößen erklären?
Der Weg ist vorgezeichnet: 14,60 Euro ab 2027
Die nächste Erhöhung steht bereits fest: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Die von der Mindestlohnkommission geplante zweite Stufe gibt Planungssicherheit, bindet die Wirtschaft aber auch an weiter steigende Kosten.
Gewerkschaften und Sozialverbände halten selbst diesen Wert für unzureichend. Sie verweisen auf die EU-Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen, die 60 Prozent des Median-Bruttolohns vorsieht. Die Industrie fordert dagegen einen Stopp weiterer Erhöhungen nach 2027, um der Wirtschaft eine Atempause zu gönnen.
Vorläufig bleibt der Fokus auf der Durchsetzung. Angesichts der anhaltend hohen Trefferquote bei Verstößen werden die Rufe nach einem personellen Ausbau der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bundestag lauter. Die Spannung zwischen konsequentem Vollzug und der Wirtschaftlichkeit kleiner Betriebe wird den deutschen Arbeitsmarkt 2026 weiter prägen.
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