Mietrechtsreform: Regierung will Indexmieten deckeln
26.02.2026 - 03:00:40 | boerse-global.deDas Bundesjustizministerium hat einen umfassenden Entwurf für eine Mietrechtsreform vorgelegt. Die Pläne sehen eine harte Deckelung von Indexmieten, strengere Regeln für möblierte Wohnungen und eine Begrenzung von Kurzzeitvermietungen vor. Ziel ist es, den Mieterschutz in angespannten Märkten zu stärken und bestehende Regelungen wie die Mietpreisbremse effektiver zu machen.
Gleichzeitig sorgt eine neue Einigung der Koalition zur Gebäudemodernisierung für Debatten über künftige Heizkosten. Kritiker befürchten eine „fossile Kostenfalle“ für Mieter.
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Indexmieten: Obergrenze von 3,5 Prozent
Ein Hauptaugenmerk des Entwurfs liegt auf Indexmieten. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll die jährliche Mieterhöhung künftig auf maximal 3,5 Prozent gedeckelt werden – selbst wenn die Inflationsrate höher liegt. Diese Maßnahme soll Mieter vor sprunghaften Kostensteigerungen schützen, wie sie in der Vergangenheit bei hoher Inflation auftraten.
Ein weiterer Punkt betrifft möblierte Wohnungen. Vermieter sollen den Möblierungszuschlag künftig transparent ausweisen müssen. Bislang wurde dieser oft pauschal aufgeschlagen und diente so als Umgehung der Mietpreisbremse. Der Entwurf schlägt für voll ausgestattete Wohnungen eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor.
Schonfrist für Mieter wird ausgeweitet
Die Reformpläne stärken auch den Schutz bei Zahlungsschwierigkeiten. Die sogenannte Schonfristzahlung soll ausgeweitet werden. Begleichen Mieter ihre Schulden innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt einer Räumungsklage, soll künftig auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden. Diese Regelung soll helfen, Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Für Vermieter gibt es dagegen Erleichterungen bei kleineren Modernisierungen. Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren zur Umlage von Kosten soll von 10.000 auf 20.000 Euro pro Wohnung steigen. Der bürokratische Aufwand sinkt. Die gesetzlichen Obergrenzen für Mieterhöhungen nach Modernisierungen gelten aber weiter.
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Kritik: Drosselt Reform die Investitionen?
Experten sehen in den Maßnahmen den Versuch, rechtliche Lücken zu schließen. Vor allem Intransparenz bei Möblierungszuschlägen und exzessive Kurzzeitverträge hätten die Mieten in beliebten Lagen zusätzlich angetrieben.
Kritiker aus Immobilienwirtschaft und Union warnen jedoch vor negativen Folgen. Eine zu starre Regulierung könnte private Vermieter und Investoren davon abhalten, in Neubau und Sanierung zu investieren. Der Vizevorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, bezeichnete die Pläne als „zu schematisch“ und forderte Nachbesserungen.
Neue Heizungsregeln als Kostenfalle?
Während die Mietrechtsreform den parlamentarischen Prozess durchläuft, wirft eine aktuelle Koalitionseinigung zum Gebäudemodernisierungsgesetz neue Fragen auf. Kritiker bemängeln, dass die neuen Regelungen den Weiterbetrieb und Einbau von Öl- und Gasheizungen erleichtern.
Könnte das Mieter in eine „fossile Kostenfalle“ treiben? Sie sind von den Investitionsentscheidungen ihrer Vermieter abhängig, müssen aber die steigenden CO?-Kosten und Energiepreise allein tragen. Für Mieter und Vermieter beginnt eine Phase der Unsicherheit und Anpassung.
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