Mietervereinigung, Wien

Mietervereinigung Wien erstritt 2,6 Millionen Euro zurück

10.01.2026 - 13:54:12

Die Mietervereinigung Wien (MVÖ) holte im vergangenen Jahr über 2,6 Millionen Euro für ihre Mitglieder zurück. Die Summe setzt sich aus zu viel gezahlten Mieten, Betriebskosten und Kautionen zusammen. Die Jahresbilanz zeigt: Der Beratungsbedarf in der Hauptstadt bleibt enorm hoch.

Die Erfolgszahlen bewegen sich auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Da die Verfahrenskosten durch Mitgliedsbeiträge gedeckt sind, fließen die Rückzahlungen ohne Abzüge an die Betroffenen. Viele Konflikte konnten die Experten der Vereinigung bereits außergerichtlich lösen.

Ein dominierendes Thema 2025 war die rechtliche Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln. Die intensive juristische Debatte über Indexanpassungen verunsicherte viele Mieter. Sie suchten Rat, um ihre Verträge prüfen zu lassen.

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Die “Klassiker” des Mietrechts blieben die Haupttreiber der Verfahren:
* Rund ein Drittel aller Fälle betraf die Überprüfung der Miethöhe und von Betriebskostenabrechnungen.
* Oft werden hier Positionen abgerechnet, die dort gesetzlich nichts zu suchen haben.
* Weitere Schwerpunkte waren die Durchsetzung notwendiger Erhaltungsarbeiten (15%) und die Rückzahlung von Kautionen (8%).

Über 20.000 Beratungen in unsicheren Zeiten

Der Beratungsbedarf ist ungebrochen. Insgesamt verzeichnete die MVÖ im Jahr 2025 genau 20.271 wohnrechtliche Einzelberatungen. Die Verteilung zeigt einen Trend zur Digitalisierung: Während 9.937 Gespräche persönlich stattfanden, wurden 10.334 Anfragen telefonisch oder online abgewickelt.

Diese Zahlen bilden laut Vereinigung nur die Spitze des Eisbergs. Nicht enthalten sind beispielsweise Kündigungsverfahren, die von externen Anwälten für Mitglieder geführt werden. Die hohe Frequenz zeigt: Das Mietrecht bleibt für Laien ein undurchsichtiges Regelwerk.

Neue Regeln: Entlastung oder neue Konflikte?

Mit dem Jahreswechsel sind in Österreich weitreichende Änderungen in Kraft getreten. Seit 1. Jänner 2026 gilt das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG). Experten erwarten, dass die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse die Dynamik der Mieterhöhungen etwas dämpfen.

Für die Mietervereinigung bedeutet das jedoch keine Entwarnung. Die Umstellung auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird voraussichtlich zu neuem Beratungsbedarf führen. Die Bilanz in einem Jahr wird zeigen, ob der Gesetzgeber sein Ziel einer Marktentlastung erreichen konnte.

@ boerse-global.de