Mieten-Wertsicherungsgesetz, Kritik

Mieten-Wertsicherungsgesetz stößt auf scharfe Kritik

09.01.2026 - 19:16:12

Das seit Jahresbeginn geltende Mieten-Wertsicherungsgesetz führt laut Wirtschaftskammer zu massivem Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheit und könnte Investoren abschrecken.

Experten der Wirtschaftskammer Salzburg warnen vor einem „Bürokratiemonster“. Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) schafft mehr Probleme, als es löst. Seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2026 sorgt es bei Immobilienverwaltern für massive administrative Hürden und neue Rechtsunsicherheiten.

Ein „mathematisches Labyrinth“ für Vermieter

Im Zentrum der Kritik steht die komplexe „Hälfteregelung“. Sie besagt: Liegt die Inflation über drei Prozent, darf nur die Hälfte des darüberliegenden Teils an Mieter weitergegeben werden. In der Praxis zwingt das Vermieter zu einer doppelten Buchführung. Sie müssen parallel zur tatsächlichen Inflation eine fiktive, gedeckelte Wertsicherung berechnen.

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Für Hausverwaltungen bedeutet das einen enormen Mehraufwand. Bestehende Software und Prozesse müssen umgestellt werden. Die WKO-Experten befürchten, dass fehleranfällige „Schattenrechnungen“ zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen könnten.

Eingriff in den freien Markt verunsichert Investoren

Erstmals greift der Staat damit massiv in die Preisgestaltung freier Mietverträge ein. Das ist ein Paradigmenwechsel mit potenziell schwerwiegenden Folgen für den ohnehin angespannten Salzburger Wohnungsmarkt.

  • Die verpflichtende Mindestbefristung von fünf Jahren für Unternehmer schränkt die Flexibilität stark ein.
  • Die neuen, unklaren Regeln könnten Investoren abschrecken und das Angebot an Mietwohnungen weiter verknappen.
  • Statt der erhofften Entlastung droht langfristig ein noch höherer Preisdruck.

Starre Deckelung ignoriert reale Kosten

Eine weitere Hürde ist der strikte Zeitplan: Wertsicherungen sind nur noch zum 1. April eines Jahres erlaubt. Für 2026 gilt im Vollanwendungsbereich des MRG eine Deckelung von maximal einem Prozent.

Diese künstliche Grenze ignoriert laut WKO die realen Kostensteigerungen für Instandhaltung und Verwaltung. Die Folge könnten aufgeschobene Sanierungen sein, die langfristig der Bausubstanz schaden. Die Diskrepanz zwischen erlaubter Anpassung und tatsächlicher Kostenentwicklung bewerten die Experten als wirtschaftlich riskant.

Bewährungsprobe steht noch bevor

Das Gesetz war eine Reaktion auf die hohe Inflation. Doch die Praxis zeigt: Die technische Umsetzung bereitet große Probleme. Bis zum ersten Stichtag am 1. April 2026 müssen alle Systeme angepasst sein.

Experten rechnen mit einer Flut an Beratungsanfragen und ersten Musterprozessen, um unklare Formulierungen zu klären. Die WKO Salzburg fordert bereits jetzt Nachbesserungen, bevor die größten Schwierigkeiten im Frühjahr überhaupt erst auftreten.

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