MID-Förderung, NRW

MID-Förderung: NRW schärft Regeln für Digitalisierungshilfen

01.02.2026 - 09:30:12

Das Förderprogramm 'Mittelstand Innovativ & Digital' in NRW stellt ab 2026 auf Spitzentechnologien wie KI um, senkt Fördersätze und führt ein Losverfahren für Anträge ein.

Kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westphalia müssen sich auf strengere Auflagen und neue Antragswege einstellen. Das zentrale Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) wurde grundlegend reformiert.

Düsseldorf – Seit dem 1. Februar 2026 gelten neue Spielregeln für die Digitalisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westphalia. Nach der Übertragung der Programmverwaltung von der Projektträger Jülich GmbH (PtJ) auf die NRW.BANK zum Jahreswechsel zeigt sich: Die Hürden für staatliche Hilfen sind deutlich höher. Das Wirtschaftsministerium (MWIKE) hat die Förderlinie schärfer auf Spitzentechnologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Data Mining ausgerichtet. Gleichzeitig wurden die Fördersätze vereinheitlicht – eine Zäsur für viele Betriebe.

Nur noch High-Tech-Projekte werden gefördert

Der wichtigste Wandel betrifft die förderfähigen Vorhaben. Die bisherigen, breit gefassten „MID-Gutscheine“ wurden durch das gezieltere Modul „MID-Digitalisierung“ ersetzt. Laut den aktualisierten Richtlinien der NRW.BANK gibt es Geld nur noch für die Entwicklung oder wesentliche Verbesserung „marktfähiger digitaler Produkte“. Diese müssen mindestens eine der folgenden Hochtechnologien enthalten:

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Einfache Website-Relaunches oder Standard-Softwareimplementierungen sind damit explizit ausgeschlossen. Das Land lenkt seine Hilfen gezielt in Richtung echter Innovation, weg von der Grundausstattung.

Finanzierung: Obergrenze für alle bei 50 Prozent

Für die Finanzplanung der Unternehmen bedeutet die Reform eine spürbare Veränderung. Die Fördersätze wurden vereinheitlicht. Während Kleinst- und kleine Unternehmen bisher bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet bekamen, gilt nun für alle Betriebsgrößen eine Obergrenze von 50 Prozent. Die maximale Fördersumme in den Modulen „Digitalisierung“ und „Digitale Sicherheit“ bleibt bei 15.000 Euro.

Für kleinere Firmen heißt das: Sie müssen deutlich mehr Eigenmittel aufbringen. Die NRW.BANK macht klar, dass die Gesamtfinanzierung des Projekts vor Antragstellung gesichert sein muss. Eine Doppelförderung durch andere Landes- oder EU-Programme ist strikt verboten.

Neues Losverfahren entscheidet über Antragschance

Auch der Antragsweg hat sich gewandelt. Um dem großen Andrang zu begegnen, werden die Fördermittel für Digitalisierung und IT-Sicherheit jetzt per monatlichem Losverfahren vergeben. Das Verfahren läuft in zwei Stufen ab:
1. Interessensbekundung: Unternehmen müssen sich in einem festen monatlichen Zeitfenster registrieren.
2. Formaler Antrag: Nur wer in der Auslosung gezogen wird, erhält Zugang zum Antragsportal und hat dann 28 Tage Zeit für die vollständige Einreichung.

Damit soll verhindert werden, dass die Server wie in früheren Jahren unter dem Ansturm der „First-Come-First-Served“-Regel zusammenbrechen. Für das Modul „MID-Assistent/in“, das die Einstellung von Hochschulabsolventen fördert, gilt stattdessen ein „Wartesaal“-Verfahren nach Reihenfolge der Registrierung.

Cybersicherheit und Fachkräfte weiter im Fokus

Trotz der strengeren Innovationsvorgaben bleibt die IT-Sicherheit ein Schwerpunkt. Das Modul „MID-Digitale Sicherheit“ unterstützt weiterhin Maßnahmen zur Analyse und Schließung von Sicherheitslücken, einschließlich Mitarbeiterschulungen. Allerdings gilt auch hier der reduzierte Fördersatz von maximal 50 Prozent.

Aufgestockt wurde dagegen die Förderung für akademische Nachwuchskräfte. Beim „MID-Assistent/in“-Modul können Unternehmen nun über zwei Jahre bis zu 48.000 Euro erhalten – ein Plus von 3.000 Euro gegenüber der Vorperiode. Eine Reaktion auf gestiegene Lohnkosten und das Ziel, mehr Hochschulwissen in den Mittelstand zu transferieren.

Was die Reform für NRW-Unternehmen bedeutet

Die MID-Reform markiert eine neue Phase der Digitalisierungsstrategie des Landes. Die Latte für Förderungen liegt höher. Das Land treibt den Mittelstand damit gezielt in Richtung intelligenter, datengetriebener Geschäftsmodelle.

Für Unternehmen heißt das: Geplante Projekte müssen jetzt streng auf die „intelligente“ Komponente überprüft werden. Ohne KI oder Data Mining gibt es keine Förderung. Zusätzlich ist der strategische Zeitpunkt der Registrierung im neuen Losverfahren ein kritischer Erfolgsfaktor. Die neuen Richtlinien sind in Kraft, die NRW.BANK verwaltet alle Neuanträge. Für vor dem 1. Januar 2026 bewilligte Projekte bleibt vorerst der alte Projektträger zuständig.

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