Microsoft, Kündigungsprozess

Microsoft muss Kündigungsprozess nach deutschem Urteil ändern

02.02.2026 - 17:15:12

Ein Münchner Gericht verurteilt Microsoft wegen unzulässiger Hürden bei Abo-Kündigungen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erringt einen wichtigen Sieg gegen sogenannte Dark Patterns.

Das Landgericht München I hat die Kündigungspraxis von Microsoft für rechtswidrig erklärt. Der Konzern muss seinen Prozess für Abos wie Microsoft 365 vereinfachen, da er bisher unnötige Hürden für Kunden aufbaute. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Urteil vom 12. Januar 2026 ist ein starkes Signal gegen sogenannte „Dark Patterns“ – Design-Tricks im Internet, die Nutzer zu ungewollten Handlungen verleiten. Experten werten die noch nicht rechtskräftige Entscheidung als wichtigen Sieg für Transparenz bei Online-Abonnements. Sie zwingt einen der weltgrößten Softwareanbieter, gesetzliche Vorgaben für eine einfache Kündigung umzusetzen.

Kündigung nur nach umständlichem Login: Das Kernproblem

Im Zentrum stand der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton. Seit 2022 müssen Unternehmen für Online-Verträge eine leicht zugängliche Schaltfläche anbieten. Microsoft hatte einen Button, der jedoch nicht direkt zum Kündigen führte.

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Stattdessen wurden Nutzer auf eine Login-Seite für ihr Microsoft-Konto geleitet. Erst nach Anmeldung und weiterer Dateneingabe war eine Kündigung möglich. Das Gericht folgte der Klage der Verbraucherzentrale: Diese Vorgehensweise sei eine unzulässige Hürde. Besonders problematisch ist das für Nutzer, die den Zugang zu ihrem Konto verloren haben – für sie war eine Kündigung faktisch unmöglich.

Ein Sieg mit Signalwirkung für Millionen Verbraucher

Das Landgericht München I (Az.: 3 HK O 13796/24) machte klar: Die Anforderungen an den Kündigungsbutton sind strikt. Die Schaltfläche muss einen unkomplizierten und barrierefreien Prozess ohne Umwege gewährleisten. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Millionen Nutzern von Software-, Spiel- oder Cloud-Abos.

Verbraucherschützer sehen darin einen wichtigen Erfolg gegen die zunehmende Komplexität von Online-Diensten. Juristen betonen die Signalwirkung für andere Anbieter. Viele Unternehmen nutzen ähnliche Taktiken, um Kunden zu binden. Die Münchner Entscheidung könnte eine Klagewelle auslösen und zu branchenweiten Anpassungen führen.

Kein Einzelfall: Microsoft schon länger im Visier

Die Klage aus Baden-Württemberg ist nicht der erste Fall. Ende 2024 hatte bereits die Verbraucherzentrale Bayern vor demselben Gericht (Az.: 37 O 6580/23) gewonnen. Damals wurde kritisiert, dass der Kündigungslink versteckt war und ebenfalls in einen Login-Zwang führte.

Die wiederholten Verfahren zeigen: Verbraucherschützer beobachten die Praktiken großer Digitalkonzerne genau und gehen juristisch dagegen vor. Dass Microsoft trotz vorheriger Abmahnung erneut verklagt werden musste, deutet auf eine systematische Strategie hin, Kündigungen zu erschweren.

Was bedeutet das Urteil für Kunden?

Auch wenn Microsoft Berufung einlegen kann, sendet das Urteil eine klare Botschaft. Bei Bestätigung muss der Konzern seine Webseite so umgestalten, dass eine Kündigung von Diensten wie Microsoft 365 oder Xbox Game Pass direkt und ohne vorherigen Login möglich ist.

Für Verbraucher ist das eine erhebliche Stärkung ihrer Position. Bis zur finalen Klärung sollten Kunden, die kündigen möchten, den bisherigen Weg über das Login nutzen, aber den Prozess genau dokumentieren. Verbraucherzentralen raten bei Schwierigkeiten zu rechtlicher Beratung. Unabhängig vom weiteren Verfahren hat der deutsche Verbraucherschutz einen wichtigen Etappensieg errungen.

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