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Microsoft Copilot: Europas Datenschutz stoppt KI-Assistenten

28.12.2025 - 03:13:11

Microsofts aktive KI-Funktionen wie Copilot Actions sind im Europäischen Wirtschaftsraum gesperrt. Der Grund sind ungeklärte Einwilligungspflichten nach DSGVO und KI-Gesetz, die eine Markteinführung verzögern.

Microsofts aktive KI-Features bleiben in der EU gesperrt – die strengen Einwilligungspflichten der DSGVO blockieren den Rollout. Während Nutzer in den USA bereits von „Copilot Actions“ profitieren, müssen deutsche und europäische Anwender weiter warten. Der Grund ist ein fundamentaler Konflikt zwischen autonomer KI und dem europäischen Datenschutzrahmen.

Ein digitaler Grenzzaun entsteht

Seit Ende Dezember 2025 rollt Microsoft seine neuen „Copilot Actions“ global aus. Diese „agentische“ KI kann mehrstufige Aufgaben eigenständig erledigen: Texte über Dokumente hinweg bearbeiten, lokale Dateien organisieren oder Buchungen im Web vornehmen. Doch die Veröffentlichungshinweise der Woche vom 20. bis 26. Dezember zeigen eine klare Grenze: Die Features sind für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) deaktiviert.

Dieser Ausschluss ist keine Frage der Technik, sondern des Rechts. Die Umstellung von einem passiven Chatbot zu einem aktiven Assistenten, der in lokale Dateisysteme eingreift, berührt spezifische Klauseln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen EU-KI-Gesetzes. Die technische Umsetzung ist bereit, doch die rechtliche Schnittstelle – der Mechanismus für die Nutzereinwilligung – entspricht noch nicht den europäischen Standards.

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Die Kernhürde: Granulare Einwilligung

Das Herzstück des Problems ist der Übergang von passiver zu aktiver KI. Nach europäischem Recht ändert dies grundlegend die Art der Datenverarbeitung und die erforderliche Rechtsgrundlage für die Einwilligung.

Mehr als ein einfacher Schalter

Für Märkte außerhalb des EWR reicht ein einfacher Opt-in-Schalter für Copilot Actions aus. Im EWR genügt das nicht. Die Einwilligungspflichten für solche tiefgreifenden Tools erfordern eine granulare Zustimmung. Nutzer müssen spezifische Aktionskategorien verstehen und separat genehmigen können. Die Zustimmung, dass eine KI einen Bildschirm zusammenfasst, ist eine andere als die Erlaubnis, eine lokale Datei zu ändern oder ein Webformular abzusenden. Eine „gebündelte“ Einwilligung in einem Klick gilt unter der DSGVO oft als nicht konform.

Das Problem der Intransparenz

Hinzu kommt die mangelnde Transparenz automatischer Aktionen. Falls Copilot „halluziniert“ oder eine Aufgabe falsch ausführt – etwa ein falsches Hotel bucht oder eine wichtige Datei löscht – müssen Haftung und Datenspur klar sein. Europäische Aufsichtsbehörden verlangen, dass Nutzer explizit über die Logik automatisierter Entscheidungsprozesse informiert werden. Die aktuelle Version von Copilot Actions, die im Hintergrund arbeitet, bietet wahrscheinlich noch nicht die Echtzeit-Transparenz oder „Eingreifbarkeit“, die EU-Standards vorsehen.

Technische versus regulatorische Realität

Die Verzögerung unterstreicht eine größere Herausforderung für US-Tech-Konzerne in Europa: das Spannungsfeld zwischen „Innovationstempo“ und „Compliance-Tempo“.

Sorge um Daten-Grenzen

Microsoft hat mit seiner EU-Datengrenze bedeutende Fortschritte gemacht und versprochen, europäische Daten innerhalb der EU zu halten. Doch Copilot Actions greifen oft auf Daten aus mehreren Quellen zu (E-Mails, lokale Dateien, Web). Wenn die „Denkmaschine“ für diese Aktionen eine API außerhalb der EU anfragen muss, könnte dies die Datensouveränitäts-Zusagen brechen – es sei denn, es liegt eine spezifische, zusätzliche Einwilligung vor.

Das Risiko des „Stellvertreters“

Sicherheitsexperten weisen darauf hin, dass „Copilot Actions“ der KI effektiv die Erlaubnis geben, den Nutzer zu imitieren. Im EWR erfordert dies hochsichere Authentifizierungs- und Autorisierungsprotokolle. Das System muss sicherstellen, dass der Nutzer tatsächlich beabsichtigt hat, dass der Agent zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Aktion ausführt – eine Anforderung, die nahtlos gestaltete KI-Schnittstellen oft zu minimieren versuchen.

Ausblick: Der Weg zur Konformität

Für Unternehmen und Verbraucher im EWR bleibt der Zeitplan ungewiss. Microsoft hat kein öffentliches Startdatum für Copilot Actions in der Region genannt. Branchenbeobachter rechnen mit einem konformen Update erst später in 2026.

Um die Lücke zu schließen, wird Microsoft wahrscheinlich ein spezielles „EEA-Einwilligungs-Dashboard“ für Copilot einführen müssen. Diese Oberfläche würde Nutzer voraussichtlich zwingen:
1. Spezifische „Fähigkeiten“ oder „Agenten“ einzeln zu prüfen und zu genehmigen.
2. Explizite Grenzen festzulegen, auf welche Dateien oder Anwendungen die KI zugreifen darf.
3. Sich für hochriskante Aktionen (wie Zahlungen oder externe Datenübermittlungen) erneut zu authentifizieren.

Bis ein solcher Mechanismus eingeführt und von Datenschutzbehörden geprüft ist, bleibt der „Copilot“ auf europäischen PCs ein passiver Berater. Die Einwilligungspflichten priorisieren weiter die Nutzersouveränität über den automatisierten Komfort.

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