Meta muss Schadensersatz für plattformübergreifendes Tracking zahlen
05.02.2026 - 22:03:12Das Oberlandesgericht Dresden hat Meta wegen systematischer Datensammlung ohne Einwilligung verurteilt. Die rechtskräftigen Urteile markieren eine Zäsur im digitalen Verbraucherschutz.
In vier parallelen Verfahren befand das Gericht, dass der Tech-Konzern mit seinen „Business Tools“ personenbezogene Daten von Nutzern außerhalb seiner eigenen Plattformen wie Facebook und Instagram sammelte – und zwar ohne wirksame Einwilligung. Meta muss nun jeweils 1.500 Euro Schadensersatz an die klagenden Instagram-Nutzer zahlen und die unrechtmäßig gewonnenen Daten löschen. Erstmals hat damit ein deutsches Oberlandesgericht das plattformübergreifende Tracking als klaren DSGVO-Verstoß eingestuft.
Kontrollverlust als Schadensersatz-Grund
Im Zentrum der Klagen standen die „Meta Business Tools“, zu denen das weit verbreitete „Meta Pixel“ und verschiedene APIs gehören. Diese Werkzeuge, die auf unzähligen Webseiten eingebunden sind, übermitteln Nutzeraktivitäten direkt an Meta. Das OLG Dresden sah hierfür keine rechtliche Grundlage.
Besonders bedeutsam ist die Begründung des Gerichts: Schon der erlittene Kontrollverlust über die eigenen Daten stelle einen ersatzfähigen immateriellen Schaden dar. Die Kläger mussten weder konkrete psychische Beeinträchtigungen noch den Besuch bestimmter Webseiten nachweisen. Die Urteile vom 3. Februar 2026 sind endgültig, eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
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Präzedenzfall mit Signalwirkung für die Tech-Branche
Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen haben. Sie schafft einen Präzedenzfall, auf den sich Tausende weitere Verbraucher in ähnlichen Verfahren berufen können. Allein in Deutschland sind bereits hunderte Einzelklagen gegen Meta anhängig.
Das Urteil stärkt die Position der Verbraucher erheblich und erhöht den Druck auf Tech-Unternehmen, ihre Datenerfassungspraktiken zu überdenken. Verbraucherschutzorganisationen werten es als wichtige Bestätigung ihrer Kritik am Geschäftsmodell der lückenlosen Verhaltensüberwachung.
Drohende Klagewelle und Unsicherheit für Webseitenbetreiber
Für Meta bedeutet das Urteil nicht nur finanzielle Folgen, sondern einen juristischen Dämpfer. Experten rechnen mit einer steigenden Flut an Einzelklagen. Parallel laufen bereits Verbandsklagen, die Schadensersatz für eine große Zahl von Betroffenen durchsetzen wollen – mit Forderungen von bis zu 5.000 Euro pro Nutzer.
Auch für Unternehmen, die Meta-Tools auf ihren Webseiten nutzen, wächst die Rechtsunsicherheit. Das Urteil macht deutlich: Oberflächliche Cookie-Banner genügen oft nicht den strengen DSGVO-Anforderungen. Die Branche steht vor der Herausforderung, transparentere und datenschutzkonformere Werbelösungen zu entwickeln.
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